Darum geht es beim E-ID-Gesetz
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Kurz erklärt:Darum geht es beim E-ID-Gesetz

Rimoldi und Co. haben Beschwerde eingereicht
Bundesgericht könnte Abstimmung über E-ID kippen

Es war knapp, als die Schweiz über die E-ID abstimmte. Heute entscheidet nun das Bundesgericht nach einer Abstimmungsbeschwerde, ob die Abstimmung wiederholt werden muss. Das hat das Gericht bisher erst einmal entschieden. Blick tickert live vom Bundesgericht.
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Nicolas Rimoldi und sein Verein Mass-Voll haben Beschwerde eingereicht: Die Swisscom habe im Abstimmungskampf die Neutralität verletzt, kritsiseren sie.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • E-ID-Abstimmung wurde letzten Herbst mit 50,4 Prozent knapp entschieden, die Gegner legten Beschwerden ein
  • Swisscom und Medienhäuser werden wegen Einflussnahme auf das Abstimmungsergebnis kritisiert
  • Das Bundesgericht könnte eine Wiederholung anordnen, was bisher erst einmal vorkam (2019)
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Simone SteinerBundeshausredaktorin
vor 27 Minuten

«Zuwendung der Swisscom war unzulässig»

«Die Zuwendung der Swisscom war unzulässig», so Bundesrichter Haag. Sie sei «unrechtmässig» und gar «verfassungswidrig». Doch die Abstimmung sei nur dann aufzuheben, wenn das Ergebnis erheblich gewesen sei und diese ohne die Zuwendung anders ausgefallen wäre.

«Es gibt kaum knappere Abstimmungsergebnisse», sagt Haag. Aus direktdemokratischer Sicht sei es gravierend, wenn staatliche Unternehmen Gelder in den Abstimmungskampf fliessen. 30’000 Franken sei ein namhafter Betrag. Die Regelungen der Transparenz-Initiative schreiben vor, dass politische Parteien und Unternehmen, die mehr als 15’000 Franken ausgeben, ihre Spenden innert 5 Arbeitstagen offenlegen müssen. Dadurch kann sich die Stimmbevölkerung vor dem Urnengang ein Bild machen. Die streitige Spende der Swisscom sei der Öffentlichkeit nicht vor dem 21. September 2025 bekannt gewesen. Insofern erweist sich dies als verspätet.

Der Einfluss sei aber schwierig abzuschätzen – er sei wohl eher gering gewesen. Von einer Aufhebung der Abstimmung kann aus Sicht von Haag deshalb abgesehen werden.

vor 32 Minuten

Wie verhältnismässig ist das Geld der Swisscom?

Nun wendet sich der Bundesrichter an die Beschwerde gegen die Swisscom. Staatsnahe Betriebe dürften sich grundsätzlich nur in die Abstimmung einmischen, wenn das Unternehmen besonders betroffen sei, so Haag. Der Konzern dürfe sich aber nicht mit unverhältnismässigen Mitteln in den Abstimmungskampf einmischen. Dass die Swisscom besonders betroffen war, erscheine eher zweifelhaft.

vor 39 Minuten

Bundesrichter nimmt Zuwendungen von Privaten in Schutz

Bundesrichter Stephan Haag geht zuerst auf die Zuwendungen der Privaten ein. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass die Bestimmungen über Politikfinanzierung verletzt seien, weil die nicht monetären Leistungen – genauer gesagt Gratisinserate – der TX Group und Ringier der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu spät gemeldet wurden.

Haag sagt: «Initiativen werden nur unter grösster Zurückhaltung als ungültig erklärt. Und nur wenn die Verletzungen sehr schwerwiegend sind.» Die Privaten seien nicht politischer Neutralität verpflichtet, betont er. Eine Irreführung der Stimmberechtigten sei in dem Fall nicht erkennbar. Die Verletzung sei «nicht schwerwiegend».

10:01 Uhr

Grosser Andrang im Gerichtssaal

Die zahlreichen Besucher im Saal zeigen: Für das Schicksal der E-ID besteht grosses öffentliches Interesse. Fast jeder Platz ist besetzt – teilweise auch durch Mitglieder von Bundesbehörden. Derweil referiert Bundesrichter Haag weiter.

09:47 Uhr

Der Vorsitz hat das Wort

Bundesrichter Haag erklärt nun zuerst, worum es heute geht. Heisst: Wann die E-ID-Abstimmung stattgefunden hat, ihr Resultat, wer weshalb Beschwerde eingereicht hat und gegen wen sie sich richtet.

09:42 Uhr

Die Verhandlung beginnt

Nun gehts ums Ganze: Die Urteilsberatung um die Rechtmässigkeit der E-ID-Abstimmung ist eröffnet.

Anwesend sind Bundesrichter Stephan Haag (GLP), Präsident der ersten öffentlichen Abteilung, sowie die Bundesrichter François Chaix (FDP), Lorenz Kneubühler (SP), Thomas Müller (SVP) und Laurent Merz (Grüne).

09:22 Uhr

E-ID-Gegner zeigen sich siegessicher

Mass-Voll-Chef Nicolas Rimoldi und sein Anwalt Arthur Terekhov, der die Beschwerde verfasst hat, zeigen sich vor der Verhandlung siegessicher: Das Abstimmungsresultat müsse aufgehoben werden, so Terekhov. Zum einen, weil es so knapp war – zum anderen, da die Swisscom, die in den Abstimmungskampf eingriff, kein privatrechtliches Unternehmen sei.

08:59 Uhr

Muss die E-ID-Abstimmung wiederholt werden?

Ab 9.30 Uhr befasst sich das Bundesgericht in Lausanne VD mit der Frage, ob der E-ID-Abstimmungskampf unlauter war. Blick berichtet live.

Ende des Livetickers

Mit hauchdünnen 50,39 Prozent der Stimmen setzten sich die Befürworter der E-ID letzten Herbst durch. Dieses Resultat wollen die Gegner nun kippen. Sie kritisieren, dass der Abstimmungskampf nicht mit rechten Dingen zu und her ging. Nicolas Rimoldi (30) und der Verein Mass-Voll, die EDU sowie mehrere Privatpersonen haben bei den Kantonsregierungen von Zürich, Thurgau und Bern Beschwerde eingereicht. Da die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit der Kantone fällt, entscheidet das Bundesgericht.

Die Beschwerdeführer kritisieren zweierlei. Kurz vor dem Urnengang wurde bekannt, dass die Swisscom rund 30’000 Franken an das Wirtschaftskomitee «Schweizer E-ID» gespendet hat. «Der staatsnahe Betrieb hat damit die Neutralität verletzt und das Abstimmungsresultat zugunsten des Pro-Lagers beeinflusst», kritisiert Rimoldi. Der Politiker zeigt sich zuversichtlich, dass die Abstimmung darum wiederholt wird.

Auch stehen die Medienhäuser TX Group und Ringier, zu dem auch Blick gehört, in der Kritik. Sie haben die Ja-Kampagne mit nicht monetären Leistungen von 78’000 beziehungsweise 85’000 Franken unterstützt.

Knappes Abstimmungsresultat von Bedeutung

Andreas Glaser (48) ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. Gegenüber Blick sagt er: «Wie deutlich oder knapp ein Ergebnis ausfällt, ist entscheidend für das Bundesgericht, wenn es beurteilt, ob eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit zur Aufhebung der Volksabstimmung führt.» Bei der E-ID sei das Ergebnis wirklich sehr knapp gewesen.

Im Fall der E-ID-Abstimmung gehe es aber «nur» um Eingriffe der Swisscom, so Glaser. «Deren Einfluss im Abstimmungskampf dürfte als geringer einzustufen sein.»

Befürworter bleiben gelassen

FDP-Nationalrat Marcel Dobler (45) hat sich im Abstimmungskampf für die E-ID engagiert. Er sieht einer allfälligen Wiederholung gelassen entgegen. «Wir sind überzeugt, dass die Argumente für die staatliche E-ID weiter an Gewicht gewonnen haben», sagt er zu Blick. Die Debatten zur digitaler Souveränität und zum Datenschutz würden zeigen, dass die Schweiz einen sicheren digitalen Ausweis braucht.

Sollte das Bundesgericht dennoch zum Schluss kommen, dass die Abstimmungsfreiheit der Stimmbürger verletzt worden ist, müsste die Volksabstimmung wohl wiederholt werden. Das kam in der Geschichte der Schweiz bisher nur ein einziges Mal vor: Im Jahr 2019 annullierte das Bundesgericht die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», weil der Bundesrat die Bevölkerung mit falschen Zahlen informiert hatte. Die CVP zog die Initiative jedoch zurück, weshalb es trotzdem nicht zu einer zweiten Abstimmung kam.

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