Darum gehts
- E-ID-Abstimmung wurde letzten Herbst mit 50,4 Prozent knapp entschieden, die Gegner legten Beschwerden ein
- Swisscom und Medienhäuser werden wegen Einflussnahme auf das Abstimmungsergebnis kritisiert
- Das Bundesgericht könnte eine Wiederholung anordnen, was bisher erst einmal vorkam (2019)
Haag: Zeitpunkt der Spenden-Entdeckung massgebend
Vorsitz Stephan Haag startet die zweite Debattenrunde. Er betont, der Bundesrat hätte die Abstimmung verschieben können. Solche Massnahmen wurden jedoch nicht ergriffen. Die Stimmrechtsbeschwerde hätte in solchen Fällen eine Aufsichtsfunktion.
Haag weist darauf hin, dass der Fristenlauf auf den Zeitpunkt der Entdeckung und nicht auf den Zeitpunkt der Publikation massgebend sei. Der NZZ-Artikel sei landesweit aufgenommen worden. Erst ab diesem Zeitpunkt habe die Öffentlichkeit von der Spende Kenntnis gehabt. Darum hält er daran fest, auf die Beschwerden bezüglich der Swisscom einzutreten.
SP-Bundesrichter passt Swisscom-Spende ebenfalls nicht
Die Swisscom sei dem Staat anzurechnen, sagt Kneubühler. Dieser dürfe keine Abstimmungen beeinflussen. Die Spende der Swisscom sei deshalb unzulässig gewesen.
Die Einflussnahme müsse aber relativiert werden. Dass die Spende öffentlich wurde, könnte sogar die gegenteilige Wirkung gehabt haben – also dass eher gegen das E-ID-Gesetz gestimmt worden sei.
Kneubühler schliesst sich auf den Referenten an und sagt, die Spende sei unzulässig gewesen, die Abstimmung sei aber nicht zu wiederholen. Eine Mehrheit will nicht auf die Beschwerde gegen die Swisscom eintreten. Es folgt eine zweite Debattenrunde.
Fünfter Richter bemängelt kurze Beschwerdefrist
Lorenz Kneubühler (SP) teilt die bisherigen Einschätzungen. Private dürfen sich im Abstimmungskampf beteiligen. Die Beschwerden seien deshalb unbegründet.
Bezüglich Swisscom-Spende weist Kneubühler aber auf die Kürze der dreitägigen Beschwerdefrist hin, die das Transparenz-Gesetz festlegt. Wenn die Offenlegung nämlich tatsächlich bereits am 26. August – also mit der Publikation auf der EFK-Plattform – stattfand, müsste die Beschwerde bereits aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Der durchschnittliche Stimmberechtigte wüsste wohl gar nicht, dass die EFK das Spendenregister führt, so Kneubühler. Zudem sei die Spende der Swisscom auf der Webseite der EFK ziemlich schwierig auffindbar. Es brauche erhebliches Vorwissen und Ausdauer, um sie zu finden.
Private Unternehmen dürfen parteiisch sein
Nun kommt Müller zu den Privaten, also der TX Group und Ringier. «Es kann kein kausaler Zusammenhang zwischen der Höhe des Kampagnenbudgets und dem Abstimmungsresultat gemacht werden», betont Müller. Die Privaten dürfen einseitig und parteiisch sein. Nur krasse Irreführungen kurz vor dem Urnengang seien unzulässig.
Auch SVP-Bundesrichter verteidigt Swisscom-Spende
Bundesrichter Thomas Müller (SVP) argumentiert, die NZZ habe die Information zur Swisscom-Spende von der Webseite der EFK und damit aus einer öffentlichen Quelle gehabt. Jeder hätte darauf zurückgreifen können – und zwar in allen Landessprachen. Darum sei die offizielle Publikation der 26. August gewesen. Müller schliesst sich also dem Antrag von Chaix und Merz an.
Unterschiedliche Meinungen bei Swisscom-Spende
Nun spricht Bundesrichter François Chaix (FDP). Er vertritt eine leicht gegenteilige Meinung zu Vorsitz Haag: Er fokussiert sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Swisscom-Spende. Für ihn sind die Beschwerden gegen die Swisscom nicht zulässig. Die Aufschaltung der Spende auf der Website der Eidgenössischen Finanzkontrolle am 26. August sei entscheidend und nicht der Zeitpunkt des NZZ-Artikels am 21. September.
Auch Bundesrichter Laurent Merz (Grüne) macht anschliessend darauf aufmerksam, dass der Zeitpunkt der Behördenkommunikation entscheidend sei und nicht Veröffentlichungen der Medien. Er weist darauf hin, dass die Bevölkerung nicht alle Zeitungen lesen könne. Insbesondere, weil in der Schweiz verschiedene Sprachen gesprochen würden.
«Zuwendung der Swisscom war unzulässig»
«Die Zuwendung der Swisscom war unzulässig», so Bundesrichter Haag. Sie sei «unrechtmässig» und gar «verfassungswidrig». Doch die Abstimmung sei nur dann aufzuheben, wenn das Ergebnis erheblich gewesen sei und diese ohne die Zuwendung anders ausgefallen wäre.
«Es gibt kaum knappere Abstimmungsergebnisse», sagt Haag. Aus direktdemokratischer Sicht sei es gravierend, wenn staatliche Unternehmen Gelder in den Abstimmungskampf fliessen. 30’000 Franken sei ein namhafter Betrag. Die Regelungen der Transparenz-Initiative schreiben vor, dass politische Parteien und Unternehmen, die mehr als 15’000 Franken ausgeben, ihre Spenden innert 5 Arbeitstagen offenlegen müssen. Dadurch kann sich die Stimmbevölkerung vor dem Urnengang ein Bild machen. Die strittige Spende der Swisscom sei der Öffentlichkeit nicht vor dem 21. September 2025 bekannt gewesen. Insofern erweist sich dies als verspätet.
Der Einfluss sei aber schwierig abzuschätzen – er sei wohl eher gering gewesen. Von einer Aufhebung der Abstimmung kann aus Sicht von Haag deshalb abgesehen werden.
Wie verhältnismässig ist das Geld der Swisscom?
Nun wendet sich der Bundesrichter der Beschwerde gegen die Swisscom zu. Staatsnahe Betriebe dürften sich grundsätzlich nur in die Abstimmung einmischen, wenn das Unternehmen besonders betroffen sei, so Haag. Der Konzern dürfe sich aber nicht mit unverhältnismässigen Mitteln in den Abstimmungskampf einmischen. Dass die Swisscom besonders betroffen war, erscheine eher zweifelhaft.
Bundesrichter nimmt Zuwendungen von Privaten in Schutz
Bundesrichter Stephan Haag geht zuerst auf die Zuwendungen der Privaten ein. Die Beschwerdeführer kritisieren, dass die Bestimmungen über Politikfinanzierung verletzt seien, weil die nicht monetären Leistungen – genauer gesagt Gratisinserate – der TX Group und Ringier der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu spät gemeldet wurden.
Haag sagt: «Initiativen werden nur unter grösster Zurückhaltung als ungültig erklärt. Und nur wenn die Verletzungen sehr schwerwiegend sind.» Die Privaten seien nicht politischer Neutralität verpflichtet, betont er. Eine Irreführung der Stimmberechtigten sei in dem Fall nicht erkennbar. Die Verletzung sei «nicht schwerwiegend».
Grosser Andrang im Gerichtssaal
Die zahlreichen Besucher im Saal zeigen: Für das Schicksal der E-ID besteht grosses öffentliches Interesse. Fast jeder Platz ist besetzt – teilweise auch durch Mitglieder von Bundesbehörden. Derweil referiert Bundesrichter Haag weiter.
Mit hauchdünnen 50,39 Prozent der Stimmen setzten sich die Befürworter der E-ID letzten Herbst durch. Dieses Resultat wollen die Gegner nun kippen. Sie kritisieren, dass der Abstimmungskampf nicht mit rechten Dingen zu und her ging. Nicolas Rimoldi (30) und der Verein Mass-Voll, die EDU sowie mehrere Privatpersonen haben bei den Kantonsregierungen von Zürich, Thurgau und Bern Beschwerde eingereicht. Da die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit der Kantone fällt, entscheidet das Bundesgericht.
Die Beschwerdeführer kritisieren zweierlei. Kurz vor dem Urnengang wurde bekannt, dass die Swisscom rund 30’000 Franken an das Wirtschaftskomitee «Schweizer E-ID» gespendet hat. «Der staatsnahe Betrieb hat damit die Neutralität verletzt und das Abstimmungsresultat zugunsten des Pro-Lagers beeinflusst», kritisiert Rimoldi. Der Politiker zeigt sich zuversichtlich, dass die Abstimmung darum wiederholt wird.
Auch stehen die Medienhäuser TX Group und Ringier, zu dem auch Blick gehört, in der Kritik. Sie haben die Ja-Kampagne mit nicht monetären Leistungen von 78’000 beziehungsweise 85’000 Franken unterstützt.
Knappes Abstimmungsresultat von Bedeutung
Andreas Glaser (48) ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. Gegenüber Blick sagt er: «Wie deutlich oder knapp ein Ergebnis ausfällt, ist entscheidend für das Bundesgericht, wenn es beurteilt, ob eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit zur Aufhebung der Volksabstimmung führt.» Bei der E-ID sei das Ergebnis wirklich sehr knapp gewesen.
Im Fall der E-ID-Abstimmung gehe es aber «nur» um Eingriffe der Swisscom, so Glaser. «Deren Einfluss im Abstimmungskampf dürfte als geringer einzustufen sein.»
Befürworter bleiben gelassen
FDP-Nationalrat Marcel Dobler (45) hat sich im Abstimmungskampf für die E-ID engagiert. Er sieht einer allfälligen Wiederholung gelassen entgegen. «Wir sind überzeugt, dass die Argumente für die staatliche E-ID weiter an Gewicht gewonnen haben», sagt er zu Blick. Die Debatten zur digitaler Souveränität und zum Datenschutz würden zeigen, dass die Schweiz einen sicheren digitalen Ausweis braucht.
Sollte das Bundesgericht dennoch zum Schluss kommen, dass die Abstimmungsfreiheit der Stimmbürger verletzt worden ist, müsste die Volksabstimmung wohl wiederholt werden. Das kam in der Geschichte der Schweiz bisher nur ein einziges Mal vor: Im Jahr 2019 annullierte das Bundesgericht die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», weil der Bundesrat die Bevölkerung mit falschen Zahlen informiert hatte. Die CVP zog die Initiative jedoch zurück, weshalb es trotzdem nicht zu einer zweiten Abstimmung kam.
Im Gegensatz dazu wurde die Abstimmung zur AHV-Reform vom Bundesgericht im Jahr 2024 nicht für ungültig erklärt. Die Beschwerdeführer beklagten einen Rechenfehler zur AHV vonseiten des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Vorlage über das höhere Rentenalter der Frauen wurde ebenfalls nur knapp angenommen. Für das Bundesgericht überwog aber die Rechtssicherheit, weil die Vorlage schon in Kraft getreten war.