Darum gehts
- EVP-Nationalrat Jost fordert Promillegrenze auf Schweizer Skipisten wegen Unfällen
- Jährlich über 60'000 Verletzte beim Schneesport, Kosten von 600 Mio. Franken
- In Italien Promillegrenze seit 2022, 2000 Kontrollen, 36 Bussen im Trentino
Für viele gehört es zum Skifahren einfach dazu. Ein Kafi Lutz beim Zwischenhalt in der Hütte. Ein, zwei Bier oder eine Flasche Rotwein zum Mittagessen. Ein Glühwein oder Jägertee vor der letzten Talabfahrt – oder auch beides.
Zurück auf der Piste gehts mit Tempo 60 den Hang hinab, vorbei an Anfängern und Könnerinnen. Der Alkohol kann dabei auf Wahrnehmung, Reaktionszeit, Gleichgewicht oder Urteilsfähigkeit wirken. Alles kann eine Rolle spielen, ob das Ausweichmanöver gelingt – oder nicht. Mit teilweise fatalen Folgen.
Bussen bis 1000 Euro drohen
Das geht Marc Jost (52) gegen den Strich. Der Berner EVP-Nationalrat verweist auf die Beratungsstelle für Unfallverhütung. Demnach verletzen sich in der Schweiz mehr als 60'000 Personen beim Schneesport – jedes Jahr. Meist handelt es sich um Selbstunfälle wegen Selbstüberschätzung oder überhöhtem Tempo.
Die volkswirtschaftlichen Kosten lägen pro Jahr bei 600 Millionen Franken, rechnet Jost vor. Für ihn stellt sich daher die Frage nach zusätzlicher Prävention. Und das Mitglied des Blauen Kreuzes bringt selber gleich eine Promillegrenze für Schweizer Skipisten ins Spiel.
In Italien gilt als einziges Alpenland seit 2022 auf Skipisten eine Promillegrenze von 0,5. Bei Verstössen drohen Bussen von 250 bis 1000 Euro und der Entzug des Skipasses; ab 0,8 Promille gilt es als Straftat.
Italienische Polizei führt Stichproben durch
Natürlich müssen nicht alle zuerst in ein Röhrchen blasen, bevor sie auf die Piste dürfen. Flächendeckende Kontrollen wären kaum umsetzbar. Doch: Carabinieri auf Ski können bei Auffälligkeiten Alkoholtests anordnen. Letztes Jahr fanden allein im norditalienischen Trentino fast 2000 Kontrollen statt, rund drei Dutzend Personen wurden gebüsst.
Wer dagegen in der Schweiz angetrunken den Steilhang herunterrast, hat per se noch nichts zu befürchten. Zwar gibt es Verhaltensregeln und Appelle an die Eigenverantwortung, klare Gesetzesvorgaben aber bestehen keine.
EVP-Nationalrat Jost fragt nun den Bundesrat an, ob er einen Bedarf erkennt für zusätzliche Präventionsmassnahmen oder regulatorische Schritte auf Skipisten. Auch will er wissen, ob die Regierung bereits Kenntnis hat über Erfahrungen aus Ländern mit Promillegrenzen auf Skipisten und deren Auswirkungen auf Prävention, Unfallzahlen oder Durchsetzung.
Unfall kann schon heute teuer zu stehen kommen
Doch selbst wenn auf Schweizer Pisten bisher keine Promillegrenze gilt: Ein Unfall unter Alkoholeinfluss kann teuer zu stehen kommen. So gilt ein solcher als grobfahrlässig, was zu erheblichen Leistungskürzungen bei Versicherungen führen kann.
Ab 0,8 Promille können Taggelder gekürzt oder in extremen Fällen sogar gestrichen werden. Haftpflichtversicherer können vom Verursacher auch Geld zurückfordern.