Würste und leerer Stuhl nach Ameti-Prozess
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Urteil ist gefällt:Würste und leerer Stuhl nach Ameti-Prozess

Im Regen mit Bratwürsten und einem leeren Stuhl
So reagiert Ameti auf ihren Schuldspruch

Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti ballerte 2024 auf ein Jesusbild und postete es online. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie zu 60 Tagessätzen Geldstrafe und einer Busse.
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Die Ex-GLP-Politikerin musste am Mittwoch vor Gericht.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Sanija Ameti schoss im September 2024 auf religiöse Bilder in Zürich
  • Bezirksgericht verurteilte sie zu 60 Tagessätzen Geldstrafe und Busse
  • 24 Kläger forderten Entschädigung, gingen jedoch vor Gericht leer aus
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

War sich Sanija Ameti (33) der Tragweite ihres Handelns bewusst? An einem Freitagabend im September 2024 ballerte die damalige GLP-Politikerin im Keller eines Wohnhauses mit einer Luftpistole aus zehn Metern ganze 20 Mal auf ein Bild des Jesuskinds und Maria. Über ihre Aktion berichtete sie auf Instagram gleich in zwei Bildern. «Abschalten», schrieb sie dazu.

Blick berichtete zuerst über den Fauxpas. Danach folgte eine regelrechte Hexenjagd: öffentliche Angriffe, Parteiausschluss, Jobverlust, Strafanzeigen. Mittlerweile hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die parteilose Zürcher Gemeinderätin angezeigt – wegen «Störung der Glaubensfreiheit». Auslöser waren unter anderem Anzeigen von Polit-Provokateur Nicolas A. Rimoldi (31), seiner Bewegung Mass-Voll und der Jungen SVP. Am Mittwoch landete der Fall vor Gericht – mit einer Niederlage für Täterin Ameti.

Bezirksgericht milder als von Staatsanwaltschaft gewünscht

Zwar wurde der Politikerin bereits von höchster Stelle vergeben: Ameti habe eingesehen, dass sie einen Fehler gemacht habe, schrieb der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain (77), bereits wenige Tage nach der Aktion.

Der Justiz entkam die Zürcherin damit jedoch nicht. «Sich in den Medien zu entschuldigen, reicht laut Rechtsprechung nicht», sagte Staatsanwalt Andrej Gnehm vor dem Bezirksgericht Zürich. Bereits letzten Juli teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift mit, dass sie für die Ex-GLP-Politikerin 10’000 Franken Strafe bedingt, 2500 Franken Busse und 1500 Franken Verfahrenskosten fordert. Ameti habe «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet».

Nach einer langwierigen Verhandlung sprach das Bezirksgericht die fehlbare Politikerin schuldig. Die Strafe milderte sie aber deutlich: Ameti kassierte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken.

Keine Absicht bei Ameti

Zwar habe «unzweifelhaft eine Geringschätzung des Glaubens» stattgefunden, hielt Einzelrichter Hugo Kronauer fest. «Die zwei zentralsten Figuren des Christentums wurden mit mehreren Kopfschüssen versehen», so Kronauer. Der mit der Aktion zusammenhängende Shitstorm und die öffentlichen Drohungen würden aufzeigen, dass der öffentliche Frieden gestört wurde.

Gleichzeitig könne Ameti keine Absicht nachgesagt werden. Sie habe sich in einer emotional belastenden Situation befunden. Dafür machte sich auch ihr Verteidiger Peter Bettoni stark: Wie er in seinem Plädoyer preisgab, musste die Politikerin als Kleinkind mitansehen, wie ihr älterer Bruder im Bosnienkrieg erschossen wurde. Mit ihrer Luftpistolen-Aktion versuchte sie «ihren Schmerz, den sie so lange in sich getragen hatte, in die Welt herauszuschreien».

Konsequenzen hatte ihr Lapsus bereits zuvor reichlich, wie auch Kronauer in seiner Urteilsbegründung festhielt. «Über einen neuen Job ist uns nichts bekannt», so der Richter. «Wir sind daher zu Ihren Gunsten zu einem tieferen Tagessatz gekommen.»

Ameti sprach nicht – trotz Stuhl-Aktion

Ameti selbst schwieg vor Gericht eisern. Auch in der Einvernahme hatte sie bereits zahlreiche Aussagen verweigert. Nach der Verhandlung installierte die frisch verurteilte Politikerin einen Stuhl am Zürcher Heimplatz. Darauf lag eine Rede, daneben Bratwürste. Zum Prozess äusserte sich darin aber nicht. Stattdessen thematisierte sie, was die Öffentlichkeit wirklich über sie wissen wolle: Partner, Religion und Herkunft. Diese Reduktion empfindet sie als Ausdruck öffentlicher Neugier und Kontrolle.

Zusätzlich zur Staatsanwaltschaft waren ursprünglich auch insgesamt 24 Privatklägerinnen und -kläger aufgelistet. Sie hatten teilweise auch auf eine Entschädigung gepocht. Vor Gericht gingen sie leer aus: Richter Kronauer verwies auf den zivilrechtlichen Weg.

JSVP-Ehepaar plädierte für den Schuldspruch

Dabei schöpfte vor allem die Junge SVP aus dem Vollen: Parteipräsident Niels Fiechter (29) sowie die Baselbieter Parteigenossin und Ehepartnerin Sarah Regez (32) hielten beide flammende Plädoyers. Als «gläubiger Christ» sei er durch Ametis Aktion zutiefst verletzt, so Fiechter. «Sanija Ameti verhöhnte die christliche Gemeinschaft der Schweiz», sagte er.

Unüblich schweigsam zeigte sich ein anderer prominenter Akteur: Nicolas A. Rimoldi liess sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten. Vor dem Prozess forderte er noch, dass Ameti «in aller Härte» bestraft gehöre. Im Saal fielt er nur einmal auf: Als es um das Massaker in Bosnien ging, lachte der Mass-Voll-Chef demonstrativ. Aus reinem Entsetzen, wie Rimoldi nach dem Prozess versichert. Er habe nicht fassen können, dass Ameti versucht habe, den Genozid als Rechtfertigung zu verwenden.

28.01.2026, 15:15 Uhr

Das Urteil ist gefällt: Schuldig!

Das Bezirksgericht entscheidet: Sanija Ameti wird der Störung der Glaubensfreiheit schuldig gesprochen. 

28.01.2026, 16:16 Uhr

Ameti tischt Würste auf

«Befreit von der Maske, die mir die Öffentlichkeit aufgezwungen und befreit von der Maske, die ich mir selbst in meiner Abweisung gegen sie auferlegt habe, kann jetzt eine neue Ordnung ohne Janusköpfe entstehen», so Ameti. «Und in dieser Ordnung ist die Freiheit eingeladen, sich zu uns zu setzen, wenn ich und die Öffentlichkeit gemeinsam eine Wurst essen.» Der Stuhl bleibe frei, aber der Platz sei für alle gedeckt.

28.01.2026, 16:13 Uhr

Ameti zu ihrer Biografie

Ameti stellt in ihrem Text klar: Sie hat einen Schweizer Freund, ist Atheistin und weist die ihr zugeschriebene muslimische Identität zurück. Ihre Herkunft beschreibt sie als geprägt von Flucht, Gewalt und Entrechtung im zerfallenden Jugoslawien – eine Erfahrung, die sie als Kern ihrer Biografie versteht.

Ameti kritisiert die öffentliche Beschämung als Machtinstrument: Freiheit sei formal gleich, wirke aber faktisch ungleich, weil Menschen je nach Geschlecht und zugeschriebener Identität unterschiedlich hart beurteilt würden. Öffentliche Beschämung diene dazu, einzelne Personen und ganze Gruppen aus der Teilhabe auszuschliessen.

Sie greift Hannah Arendts Begriff der «Freiheit, frei zu sein» auf und argumentiert, dass nicht Gerichte, sondern öffentliche Erzählungen darüber entscheiden, wer dazugehört. Ihre eigene Geschichte verortet sie bewusst im Zürcher Stadtraum und in einer Tradition des Widerstands.

28.01.2026, 16:12 Uhr

Das sagt Ameti

Zum Prozess selbst will sich Ameti laut Redetext nicht mehr äussern. «Dazu ist alles gesagt», stellt sie fest. Sanija Ameti richtet sich nicht an das Gericht, sondern bewusst an die Öffentlichkeit. Den juristischen Sachverhalt erklärt sie als geklärt; stattdessen thematisiert sie, was die Öffentlichkeit wirklich über sie wissen wolle: Partner, Religion und Herkunft. Diese Reduktion empfindet sie als Ausdruck öffentlicher Neugier und Kontrolle.

28.01.2026, 16:07 Uhr

Kommt sie doch nicht?

Ameti spricht offenbar doch nicht persönlich. Sie hat ihre vorgesehene Rede auf dem Stuhl aufgelegt. 

28.01.2026, 16:06 Uhr

Hier will Ameti auftreten

28.01.2026, 16:04 Uhr

Was sagt Ameti?

Auf einem Stuhl (und im Regen) will sich die frisch verurteilte Ex-GLP-Politikerin auf dem Zürcher Heimplatz vor den Medien zum Schuldspruch äussern.

28.01.2026, 15:29 Uhr

«Unzweifelhaft eine Geringschätzung des Glaubens»

«Es kann nicht auf innere Vorgänge geschlossen werden», sagt Einzelrichter Kronauer. Aufgrund der Aussageverweigerung dürfe zwar nicht zu Ametis Ungunsten entschieden werden. Jedoch wäre nötig, dass die Politikerin zu ihrem Innenleben und Gemütszustand entlastende Berichte vorweise. Auch wollte sie nicht preisgeben, wer sonst bei der Aktion zugegen war – andere Personen hätten Ameti möglicherweise entlasten können.

Auch psychologische oder psychiatrische Abklärungen fehlten. «Es ist anzunehmen, dass Sie das Bild von Jesus und Maria erkannt haben.» Trotzdem sei es nachvollziehbar, dass Ameti in einer emotional belastenden Situation war. Ebenfalls habe sie den besagten Post bereits am nächsten Tag gelöscht.

Die Bilder der durchlöcherten Bildes zeige aber «unzweifelhaft eine Geringschätzung des Glaubens». Der mit der Aktion zusammenhängende Shitstorm und die öffentlichen Drohungen würden zeigen, dass der öffentliche Frieden gestört wurde. Die objektive Tatschwere sei deshalb «erheblich». «Die zwei zentralsten Figuren des Christentums wurden mit mehreren Kopfschüssen versehen», sagt Kronauer.

Subjektiv habe Ameti zwar die Gefühle von Christen verletzt, es sei aber wohl nicht ihre Absicht gewesen. Das führe zur reduzierten Strafe. «Über einen neuen Job ist uns nichts bekannt», so der Richter. «Wir sind daher zu Ihren Gunsten zu einem tieferen Tagessatz gekommen.»

28.01.2026, 15:18 Uhr

Tiefere Busse als beantragt

Die Staatsanwaltschaft forderte 10’000 Franken Strafe bedingt und 2500 Franken Busse. Das Gericht urteilt jedoch milder: 60 Tagessätze à 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 500 Franken. Zahlt sie die Busse nicht, gäbe es eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen. Die Privatkläger erhalten keine Entschädigung: Sie sollen den zivilrechtlichen Weg suchen. 

28.01.2026, 12:42 Uhr

Ameti verzichtet erneut auf Aussage, Urteil um 15 Uhr

Sanija Ameti will auch zum Abschluss nichts sagen. Damit wird die Verhandlung beendet. Der Urteilsspruch ist für den Nachmittag angesetzt.

28.01.2026, 12:41 Uhr

«Ihre Zitate sind falsch, Herr Fiechter»

Ametis Verteidiger Bettoni schlägt zurück: Fiechter habe nachweislich falsch zitiert. Ameti habe in der Einvernehmung gesagt, dass sie es einer Person glaube, wenn sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehe. Daher habe sie sich auch entschuldigt. «Ihre Zitate, Herr Fiechter, sind nachweislich falsch.»

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