Darum gehts
- Sanija Ameti schoss 2024 mit Luftpistole auf ein religiöses Bild
- 24 Kläger fordern Strafe wegen «Störung der Glaubensfreiheit»
- Staatsanwaltschaft fordert 14'000 Franken Strafe und Verfahrenskosten
Ameti verzichtet erneut auf Aussage, Urteil um 15 Uhr
Sanija Ameti will auch zum Abschluss nichts sagen. Damit wird die Verhandlung beendet. Der Urteilsspruch ist für den Nachmittag angesetzt.
«Ihre Zitate sind falsch, Herr Fiechter»
Ametis Verteidiger Bettoni schlägt zurück: Fiechter habe nachweislich falsch zitiert. Ameti habe in der Einvernehmung gesagt, dass sie es einer Person glaube, wenn sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sehe. Daher habe sie sich auch entschuldigt. «Ihre Zitate, Herr Fiechter, sind nachweislich falsch.»
JSVP-Regez: «Solches Verhalten auch zukünftig nicht tolerieren»
JSVP-Kläger Nils Fiechter zeifelt an Ametis Reue nach den Schüssen. In der Einvernahme habe sie «no bad feelings» geäussert. Sie habe gesagt, sie könne religiöse Gefühle nicht verstehen. «Wie kann dann eine Entschuldigung überhaupt ernstgemeint sein?»
Fiechter und Parteikollegin Sarah Regez warnen zudem vor Nachahmungstätern. «Wir wollen aufgezeigt bekommen, dass solches Verhalten auch zukünftig nicht toleriert wird», sagt Regez.
Staatsanwaltschaft: «Demnach müsste jemand zuerst Ametis Haus anzünden»
«Wir sind einigermassen erstaunt, dass heute der Tatbestand infrage gestellt wird», sagt Staatsanwalt Gnehm nach dem Plädoyer der Verteidigung. Das sei bisher kein Thema gewesen. Den öffentliche Frieden zu stören, bedeute nicht, dass das Getane gleich Tumulte auslöse. Auch in älteren Fällen sei das nicht nötig gewesen. «Nach dieser Logik müsste man zuerst darauf warten, bis jemand Frau Ametis Haus anzündet.»
«Schmerz in die Welt herausschreien»
Bettoni wiederholt, dass Ameti nicht bewusst gewesen sei, auf welches Sujet sie tatsächlich schoss. Sie sei in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen. Er bezieht sich auf die Ermordung ihres Bruders 30 Jahre zuvor. Mit ihrer Luftpistolen-Aktion im September 2024 wollte Ameti «ihren Schmerz, den sie so lange in sich getragen hatte, in die Welt herausschreien».
Ameti habe ihren Instagram-Post am nächsten Tag umgehend gelöscht und sich entschuldigt. «Es ist unmöglich, in dieser kurzen Zeitspanne von einer Störung des öffentlichen Friedens zu sprechen», sagt Bettoni. «Die anschliessende Verbreitung – auch durch heutige Privatkläger – liegt nicht in der Verantwortung der Angeklagten.» Sie selbst habe alles getan, um die Situation zu entschärfen. Daher gebe es nur eine Option: Freispruch.
«Beweise fehlen in der Anklage»
Im Anschluss hat Ametis Verteidiger das Wort. Ametis Tat sei besonders dazu benutzt worden, um die Rufe nach «Remigration» zu propagieren, sagt Anwalt Bettoni. Die Versuchung wäre gross in den «Kugelhagel» des öffentlichen Diskurses einzustimmen – er verzichte jedoch darauf. Es gehe vor Gericht rein darum, ob der Tatbestand der «Störung der Glaubensfreiheit» erfüllt sei.
Nach Erachten von Bettoni sei der besagte Strafartikel «eine stumpfe Waffe», die in der heutigen Gesellschaft sowieso infrage gestellt werden könne. Damit der Tatbestand überhaupt gelte, müsse die Beeinträchtigung so gravierend sein, dass der öffentliche Frieden verletzt sei. Auch das Bundesgericht habe in seiner jüngeren Rechtsprechung dies so präzisiert.
In der Anklage würden klare Beweise fehlen, dass in Ametis Fall tatsächlich eine Verletzung des öffentlichen Friedens resultiert hätte. Die Staatsanwaltschaft schreibe bloss von einer «potenziellen» Gefährdung, weitere Abklärung seien nicht gemacht worden.
«Grosse Verspottung des Christentums»
Nach Fiechter äussert sich auch Parteigenossin Sarah Regez als Privatklägerin. Sie sei ebenfalls gläubige Christin, sagt sie. Ametis Luftpistolen-Schüsse könnten als Aufruf zur Gewalt an Christen und Angriff auf die Schweizer Verfassung verstanden werden. «Und so verstehe ich das auch.»
Die Tat sei ausgerechnet zwei Tage vor Marias Geburt geschehen – für Katholiken ein «sehr wichtiges Fest». «Ich sehe es als grosse Verspottung meines Glaubens», sagt Regez. Ameti habe genau gewusst, dass ihre Tat strafrechtlich relevant sei – besonders aufgrund ihres Jurastudiums. Das Sujet auf dem Bild hätte auch ein Laie erkannt. «Es muss angenommen werden, dass es eine bewusste Provokation war.» Sie klage daher nicht nur als einzelne Gläubige, sondern stellvertretend für alle Christinnen und Christen in der Schweiz.
«Schüsse werden abgegeben, um Ziel zu vernichten»
Eigentlich wollte JSVP-Präsident Nils Fiechter sein Plädoyer stellvertretend für seine Partei halten – nun muss er es als Einzelperson tun. «Die Herabsetzung des Christenstums wurde mit dieser Gebärde erfüllt», sagt Fiechter. Die Aktion habe so eine Schwere, dass das Durchschnittsbefinden aller Christinnen und Christen direkt angegriffen sei. Ameti habe ihre Geringschätzung öffentlich ausgedrückt und damit viele verletzt.
Auch der gläubige Christ Fiechter selbst sei durch Ametis Aktion zutiefst verletzt. «Schüsse werden abgegeben, um das Ziel zu vernichten», sagt er. Ein Schuss sei eine Machtdemonstration gegenüber jemand Wehrlosem. «Sanija Ameti verhöhnte die christliche Gemeinschaft der Schweiz.» Solche Taten kenne man sonst nur aus «totalitären Regimes».
«Wer eine Schützin ist, hat im Voraus genau zu überlegen, auf was man zielt», sagt Fiechter. Besonders dann, wenn es auch noch auf die sozialen Medien gepostet würde. Einer davon sei vermutlich ihr damaliger Lebenspartner gewesen – ein ausgewiesener Kunstexperte.
Es geht weiter
Der Saal ist wieder voll. Nun folgt Privatkläger Nils Fiechter mit seinem Votum.
Pause in der Verhandlung
Nach dem Plädoyer der Klägerschaft ruft Richter Kronauer zu einer 20-minütigen Pause.
Der Tragweite ihres Handelns war sich Sanija Ameti (33) an diesem Freitagabend im September 2024 wohl noch nicht bewusst: Im Keller eines Wohnhauses ballerte die damalige GLP-Politikerin mit einer Luftpistole aus zehn Metern ganze 20 Mal auf ein Bild des Jesuskinds und Maria. Über ihre Aktion berichtete sie auf Instagram gleich in zwei Bildern. «Abschalten», schrieb sie dazu.
Blick berichtete zuerst über den Fauxpas. Danach folgte eine regelrechte Hexenjagd: öffentliche Angriffe, Parteiausschluss, Jobverlust, Strafanzeigen. Mittlerweile hat die Zürcher Staatsanwaltschaft die parteilose Zürcher Gemeinderätin angezeigt – wegen «Störung der Glaubensfreiheit». Auslöser sind Anzeigen von Polit-Provokateur Nicolas Rimoldi (31), seiner Bewegung Mass-Voll und der Jungen SVP. Am Mittwoch landet der Fall vor Gericht.
Ameti bat bei Bischof von Chur um Vergebung
Zwar wurde der Politikerin bereits von höchster Stelle vergeben. Ameti habe eingesehen, dass sie einen Fehler gemacht habe, schrieb der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain (77), bereits wenige Tage nach der Aktion.
Der Justiz entkam die Zürcherin damit jedoch nicht: Bereits im letzten Juli teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift mit, dass sie für die Ex-GLP-Politikerin 10’000 Franken Strafe bedingt, 2500 Franken Busse und 1500 Franken Verfahrenskosten fordert. Denn Ameti habe «öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet».
24 Klägerinnen und Kläger gegen Ameti
Mass-Voll, der Jungen SVP sowie den Mitklägern – insgesamt sind 24 Parteien aufgelistet – gehe es dabei vor allem um den Religionsfrieden, wie Rimoldi letzten Oktober zu Blick sagte. Unter den Klägerinnen und Klägern befänden sich auch zwei Menschen muslimischen Glaubens. «In einem solchen Fall ist es wichtig, über den Glauben hinweg Solidarität zu zeigen», so der Mass-Voll-Chef. Die Aktion von Ameti gehöre «in aller Härte» bestraft.
Für Ameti gilt die Unschuldsvermutung. Konsequenzen hatte ihr Lapsus dennoch bereits reichlich. In den kommenden Monaten legt die Politikerin auch noch ihre letzten Ämter ab: Bei den kommenden Gemeinderatswahlen tritt sie nicht mehr an. Und auch das Co-Präsidium der Operation Libero legt sie nieder.