Darum gehts
- Über 10’700 Schweizer lebten 2024 in Thailand, dem beliebten Rentnerparadies
- Mehr als die Hälfte der über 65-jährigen Verstorbenen im Ausland hatten ihren Wohnsitz in Thailand
- 2024 verzeichnete das EDA 321 Unterstützungsgesuche bei Todesfällen im Ausland
Sonne, Strand und Meeresrauschen. Thailand ist das Rentnerparadies schlechthin. Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer erfüllen sich nach der Pensionierung den Traum vom Auswandern. Insgesamt lebten 2024 über 10700 Menschen mit Schweizer Pass im südostasiatischen Land.
Den Lebensabend im Ausland zu verbringen, führt bei vielen Schweizerinnen und Schweizern unweigerlich dazu, dass sie auch dort sterben. Damit fallen Formalitäten und praktische Probleme an, wie die Übersendung des Leichnams. Für Familien ist das eine Herausforderung. Aber nicht nur – auch die Behörden in Bern müssen sich vermehrt damit beschäftigen.
Verstorbene Rentner in Thailand machen dem EDA Arbeit
So wird das Aussendepartement (EDA) von Angehörigen regelmässig um Unterstützung bei Todesfällen im Ausland angefragt. 2024 waren es 321 Fälle, wie das EDA auf Anfrage von Blick schreibt. Ein neuer Rekordwert: Nur vier Jahre vorher waren es erst 133 Fälle.
Es gebe immer mehr ältere Leute, schreibt das EDA. Diese seien oft noch sehr aktiv und würden vermehrt Reisen unternehmen. «Sie erleiden häufiger medizinische Notfälle im Ausland als jüngere Personen.»
Unter den im Ausland verstorbenen Rentnern handle es sich bei fast der Hälfte um Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit Wohnsitz in Thailand, so die Bundesbehörde. «Das EDA unterstützte im Zusammenhang mit Verwandtschaftsabklärungen, damit sich die Verwandten um die Beisetzung und die administrativen Schritte des Nachlasses kümmern konnten.»
Müssen die Angehörigen für die Hilfe zahlen?
Versterben Schweizer Staatsangehörige an ihrem Wohnort im Ausland, sind grundsätzlich die Behörden des Wohnsitzlandes zuständig. Erbringt das EDA trotzdem Hilfeleistungen, dann fallen Gebühren an. So steht es in einem Merkblatt für Todesfälle im Ausland.
Wenn Schweizer und Schweizerinnen hingegen ausserhalb des Wohnsitzlandes sterben – etwa bei einer Reise –, fallen für die Hilfe keine Gebühren an. Das EDA kann etwa Beistand leisten bei der Bestattung im Ausland oder bei der Übersendung in die Schweiz, wenn die Familie alles Zumutbare unternommen hat. Ausserdem ist das EDA verpflichtet, die nächsten Angehörigen über den Todesfall zu informieren, sofern dies noch nicht geschehen ist.
EDA will stärker sensibilisieren
Schon heute informiert das EDA auf seiner Website zum Thema Ruhestand im Ausland. Im Rahmen der ersten Konsularstrategie, die der Bund im Dezember verabschiedet hat, soll die Auslandschweizergemeinschaft nun intensiver zu Fragen der Altersvorsorge sensibilisiert werden. «Es geht um Themen wie Gesundheitsversorgung, Betreuung unterstützungsbedürftiger Betagter und organisatorische Massnahmen im Todesfall», heisst es beim EDA.
Auch sonst bereiten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer im Pensionsalter dem Bund viel Arbeit. Einige erkranken schwer, werden sogar dement und verlieren ihre Urteilsfähigkeit. Im Aufenthaltsland sind sie jedoch oft nicht ausreichend abgesichert. In solchen Situationen springen die Schweizer Vertretungen ein und bieten organisatorische Unterstützung, etwa bei der Wiederanmeldung in der Schweiz.