Darum gehts
- Der Bundesrat will die AHV-Digitalisierung verstärken und eine Onlineplattform für die Versicherten einführen
- Die Versicherten können dann auf der Plattform die AHV-Beiträge einfach kontrollieren und Rentenberechnungen vornehmen
- Es winken Investitionskosten von 15 Millionen Franken – und jährlich Einsparungen von Posttaxen in der Höhe von 25 Millionen
Wollen die Versicherten ihre AHV- oder IV-Daten überprüfen, ist das oft mit einem erheblichen administrativen Aufwand und einer mehrwöchigen Wartezeit verbunden. Der Grund: Der Datenaustausch in den Sozialversicherungen der ersten Säule ist bis heute nicht automatisiert. Noch immer erfolgt die Kommunikation mit den Versicherten oft mittels PDF-Dokumenten oder in Papierform.
Das will der Bundesrat ändern. Er schlägt deshalb dem Parlament vor, die Digitalisierung der ersten Säule zu verstärken. Die Versicherten sollen künftig die geleisteten AHV-Beiträge einfach und sicher auf einer Onlineplattform kontrollieren und rasch eine provisorische Berechnung der ihnen zustehenden Leistungen erhalten können. Durch den standardisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den verschiedenen Amtsstellen könnten zudem Kosten eingespart werden, verspricht der Bundesrat.
Versicherte kommen einfacher an ihre Daten
Am Freitag hat der Bundesrat das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet. Er legt damit die Grundlage für eine durchgehende Digitalisierung in der ersten Säule.
Damit die elektronische Kommunikation nicht nur effizient, sondern auch sicher ist, lege die Vorlage verbindliche Anforderungen an Plattformen und deren Schnittstellen fest und regle gleichzeitig die Anforderungen für Identitätsnachweise, Datenschutz und Datensicherheit. An der heutigen Aufgabenverteilung in der ersten Säule und an der dezentralen Durchführung ändere das Gesetz nichts.
Kernstück der Vorlage ist eine neue elektronische Plattform für die erste Säule. Diese ermögliche es den Versicherten künftig, sich sicher einzuloggen und ihre Daten einzusehen. Sie könnten dann zum Beispiel kontrollieren, ob alle ihre Arbeitgeber die AHV-Beiträge bezahlt haben und ob Beitragslücken bestehen. Ebenso könnten sie auf der Plattform eine automatisierte provisorische Berechnung ihrer AHV-Rente vornehmen. Die E-Plattform ermögliche es zudem, auf Papierverkehr zu verzichten. Dokumente wie Rechnungen oder Entscheide der Behörden könnten damit sicher digital übermittelt werden.
Heute kosten allein die Posttaxen 25 Millionen
Für die Versicherten bleibe die Nutzung der Plattform freiwillig, betont der Bundesrat. Dafür genüge es, sich mit einer anerkannten elektronischen Identität anzumelden. Die Durchführungsstellen und Versicherungen würden dagegen gesetzlich verpflichtet, elektronisch miteinander zu kommunizieren.
Der Bund rechnet mit Investitionskosten von 15 Millionen Franken. Diese werden von den Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO übernommen und belasten also das Budget des Bundes nicht. Dem stünden substanzielle Einsparungen bei den Verwaltungskosten gegenüber: Heute bezahlen die Ausgleichsfonds allein Posttaxen im Umfang von jährlich 25 Millionen Franken. Zudem erhalten die Ausgleichskassen für Dienstleistungen wie Rentenvorausberechnungen Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Fonds von jährlich rund 10 Millionen Franken.
Die E-Plattform der ersten Säule soll mit Inkrafttreten des Gesetzes und der Verordnungen für die Versicherten zur Verfügung stehen – frühestens 2028.