Darum gehts
- Asylsuchende in St. Gallen protestieren gegen niedrigen Stundenlohn für Arbeit
- Betroffene sprechen von Zwangsarbeit und fordern bessere Bedingungen
- Schweizweit liegt der durchschnittliche Stundenansatz bei rund 3.50 Franken
In St. Gallen müssen Asylsuchende in den Zentren putzen, kochen oder nähen – und erhalten dafür gerade einmal 1.50 Franken Stundenlohn. Offiziell gelten die Tätigkeiten als Integrationsmassnahmen.
Wie das «Tagblatt» berichtet, sprechen die Betroffenen jedoch von Zwangsarbeit – und fordern nun bessere Bedingungen. Ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt: St. Gallen ist tatsächlich äusserst streng, wenn es um die Vergütung der «Ämtli» geht.
Grosse Spannweite bei der Entlöhnung
Diese Woche demonstrierten Bewohner des kantonalen Asylzentrums Linth vor dem Rathaus in Uznach SG gegen das Arbeitsregime. Auf Plakaten waren die Forderungen klar dargelegt: «Wir sind gegen Ausbeutung, nicht gegen Arbeit! Wir sind Geflüchtete, keine Sklaven.»
Die Demonstration wurde vom «Pangea Kolektif» organisiert, einer Gruppe von in der Schweiz lebenden Migranten. Neben einer angemessenen Bezahlung fordern sie etwa auch einen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt. Dieser ist Asylsuchenden in der Schweiz nämlich verwehrt.
Deshalb setzen viele Kantone auf Tagesstrukturen mit Beschäftigungsprogrammen. Eine Untersuchung des Strassenmagazins «Surprise» aus dem Jahr 2023 zeigt jedoch, dass sich die Handhabung gehörig unterscheidet. Während etwa im Aargau bloss ein Franken pro Stunde vergütet wird, sind es in Graubünden 15 Franken. Schweizweit liegt der durchschnittliche Stundenansatz bei rund 3.50 Franken
Bei Arbeitsverweigerung drohen Konsequenzen
Zudem sind die Arbeiten nur in insgesamt neun Kantonen überhaupt obligatorisch. Noch strenger als St. Gallen zeigt sich dabei Bern: Der Kanton verzichtet gleich ganz darauf, die Zwangsbeschäftigung zu entlöhnen.
Wird die Arbeit verweigert, drohen harte Konsequenzen – und zwar nicht nur finanziell. Gegenüber dem «Tagblatt» erzählt eine Asylsuchende, die anonym bleiben möchte, neben Leistungskürzungen auch von einem Zwangstransfer in ein als besonders streng geltendes Zentrum, nachdem sie aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit verweigert hatte.
Das St. Galler Migrationsamt bestätigt, dass bei Verweigerung von Anordnungen Leistungen eingeschränkt werden können. Auch Verlegungen in andere Zentren seien möglich. Wer krank sei, müsse aber nicht arbeiten, sagt Zentrumsleiter Stephan Trachsel. Dazu würden viele Flüchtlinge die Beschäftigung gar schätzen.