Schwarzer Klecks verrät sie
Beamte fahren mit verbotenem Nummernschild herum

Ist es erlaubt, ein verblasstes Kontrollschild fürs Auto selbst nachzubessern? Eine kuriose Geschichte aus Basel – und warum die Antwort vom Kanton abhängt.
Kommentieren
1/6
Darf man verblasste Kontrollschilder selbst nachmalen? Ein Fall aus Basel gibt zu reden. (Symbolfoto)
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Im Basler Gundeli fand ein Journalist ein manipuliertes Kontrollschild des Tiefbauamts
  • Die Kantonspolizei Basel-Stadt verbietet jegliche Anpassung von Kontrollschildern
  • In manchen Kantonen sind kleine Ausbesserungen erlaubt, anderswo strikt verboten
IMG_4140.jpg
Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Allein das wäre noch keine Meldung wert: Ein Journalist des Nachrichtenportals Prime News fand im Basler Quartier Gundeli ein Autonummernschild auf der Strasse. Darauf prangte: BS 32533. Es war offenbar einem Fahrzeug aus der Halterung gefallen. Rasch war der Halter ausfindig gemacht – das Tiefbauamt Basel-Stadt, eine kantonale Behörde also. 

Doch als sich der Journalist das Schild genauer anschaute, staunte er nicht schlecht. Beim Buchstaben B war schwarze Farbe über den Rand geraten. «Und bei der letzten Ziffer, einer 3, fällt ein unschöner schwarzer Klecks ins Auge des Betrachters», berichtet er bei Prime News weiter. Da hatte jemand beim Schild offenbar selbst mit Pinsel und Farbe nachgeholfen.

Kanton spricht von einem Einzelfall

Darf man das? In Basel-Stadt lautet die Antwort ganz klar: nein. Ein Sprecher der Kantonspolizei erklärte dem Portal, Kontrollschilder müssten «jederzeit in gut lesbarem Zustand sein». Sei die Lesbarkeit wegen einer Beschädigung oder Verwitterung nicht mehr gewährleistet, müsse die Halterin oder der Halter bei der Motorfahrzeugkontrolle für Ersatz sorgen. Ein Kontrollschild dürfe demnach nicht selbst angepasst werden. 

Das betroffene Tiefbauamt sprach gegenüber Prime News von einem Einzelfall. Man ersetze beschädigte oder nicht mehr lesbare Kontrollschilder grundsätzlich, sagte ein Sprecher, das Nachmalen sei «keine gängige Praxis». Das zuständige Departement will nun die Staatsdiener sensibilisieren, Buchstaben und Ziffern auf den Schildern nicht selbst nachzumalen.

Was ist wo erlaubt?

Nach einigen Jahren im Einsatz kann es schon mal passieren, dass ein Kontrollschild verblasst und schlechter zu lesen ist. Klar ist: Kontrollschilder müssen in gut lesbarem Zustand sein, so will es die Verkehrsregelverordnung des Bundes. Die Fahrzeughalter sind dafür verantwortlich, dass ihre Schilder intakt sind. 

Weniger einheitlich ist hingegen, was man tun darf, wenn Buchstaben oder Ziffern verblassen: Je nach Kanton gelten unterschiedliche Richtlinien, ob und in welchem Umfang ein Kontrollschild selbst ausgebessert werden darf.

Was in Basel-Stadt verboten ist, wird andernorts toleriert. So dürfen Fahrzeughalter etwa in den Kantonen Bern und Zürich kleine farbliche Ausbesserungen selbst machen. In manchen Kantonen gilt das nur für die schwarzen Zahlen und Buchstaben – namentlich die Wappen sind als Hoheitszeichen tabu. 

Dagegen schreibt etwa Solothurn ausdrücklich vor, dass ein Halter ein Kontrollschild «nicht verändern» darf. Und in Freiburg heisst es, die Schilder dürften weder «verändert, verformt noch zugeschnitten» werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, schaut sich also am besten die Richtlinien in seinem Kanton an oder fragt beim zuständigen Strassenverkehrsamt nach. So oder so: Ein neues Kontrollschild zu bestellen, dürfte in der Regel günstiger kommen als eine Busse wegen eines schlecht lesbaren Kennzeichens.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen