Sonderregel an Lehrlings-Prüfung sorgt für Aufsehen
Wer vor Erschöpfung einschläft, wird «schonend geweckt»

Die sogenannten Nachteilsausgleiche bei den Lehrabschlussprüfungen sorgen für Aufsehen. SVP-Nationalrat Christian Imark kritisiert den Anstieg – und wendet sich jetzt an den Bundesrat. In den Kantonen gibt es grosse Unterschiede, wie die Zahlen zeigen.
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Bei der Lehrabschlussprüfung können sogenannte Nachteilsausgleiche genehmigt werden. (Symbolbild)
Foto: Getty Images/Maskot

Darum gehts

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  • Ein SVP-Nationalrat kritisiert den Anstieg von Nachteilsausgleichen bei Lehrabschlussprüfungen in der Schweiz
  • Im Kanton Waadt stieg der Anteil dieser Ausgleiche von 8 Prozent (2019) auf 13,1 Prozent (2024)
  • Grüne betonen die hohen Hürden: Für einen Nachteilsausgleich brauche es stundenlange Abklärungen
Weisses Viereck
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Drei Jahre lang lernen – und am Ende entscheiden wenige Stunden: Die Abschlussprüfung bedeutet für viele Lehrlinge Stress und Nervosität. Noch grösser kann die Belastung für Jugendliche mit einer Behinderung sein.

Für sie gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich: Je nach Beeinträchtigung erhalten sie etwa mehr Zeit, können sich Aufgaben vorlesen lassen oder die Prüfung in einem separaten Raum schreiben. Doch genau an diesem System gibt es nun Kritik.

SVP-Nationalrat Christian Imark (44, SO) hat eine Reihe kritischer Fragen an den Bundesrat gestellt. Hintergrund ist, dass sich die Zahl der Nachteilsausgleiche deutlich erhöht hat.

«Im Kanton Basel-Landschaft stieg der Anteil von Nachteilsausgleichen an den Lehrabschlussprüfungen innert sechs Jahren von 2,7 auf 7,7 Prozent», berichtet Imark. Er sei von der Branche auf das Problem hingewiesen worden. «Der Anstieg lässt aufhorchen. Ich habe den Verdacht, dass man es sich zu einfach macht und den Nachteilsausgleich zu leichtfertig gewährt», sagt Imark.

Schonend wecken und «Weichspülermethoden»

In seinem Vorstoss erwähnt Imark zudem ein sonderbares Beispiel: Schläft demnach eine Kandidatin mit einem Nachteilsausgleich während der Prüfung wegen einer Erschöpfung kurz ein, soll sie nach 10 bis 15 Minuten «schonend geweckt» werden.

Imark spricht gar von «Weichspülermethoden». «Für viele Firmen ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden unter Druck gute Arbeit leisten. Wenn die Lehrlinge nun mit einem Nachteilsausgleich entlastet werden, kann das nicht mehr geprüft werden.» Für ihn ist klar: «Der Nachteilsausgleich ist sinnvoll für Leute, die ein spezifisches Leiden haben. Doch es besteht Missbrauchsgefahr.»

Es gibt grosse Unterschiede

Blick hat bei anderen Kantonen nachgefragt – und die Antworten erstaunen, denn die Unterschiede sind beträchtlich. So profitierten in der Waadt im Jahr 2024 13,1 Prozent von einem Nachteilsausgleich bei der Lehrabschlussprüfung, 2019 waren es noch 8 Prozent gewesen.

Im Kanton Genf lag die Quote 2026 bei 8,4 Prozent, ein Jahr zuvor waren es rund 7 Prozent. Die Zunahme erklärt man sich damit, dass die Verfahren, um die Bedürfnisse der Lehrlinge zu erkennen, besser geworden seien.

Doch im Kanton St. Gallen zum Beispiel sieht es ganz anders aus: 2024 betrugen die Nachteilsausgleiche dort nur 3,4 Prozent. Bei der Lehrabschlussprüfung 2026 waren es 4,2 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Kanton Luzern, wo es 2026 zum ersten Mal zu einem leichten Anstieg auf 4,93 Prozent kam. Zuvor lag der Durchschnitt bei 3,9 Prozent. Daraus lasse sich aber noch kein Trend ableiten. Und: «Rund 95 Prozent aller Lernenden absolvieren ihr Qualifikationsverfahren ohne Nachteilsausgleich», heisst es vom Kanton.

Etwa in der Mitte liegt der Kanton Bern mit 6,2 Prozent im 2024 und 7,4 Prozent ein Jahr später. Im Kanton Zürich waren es in diesem Jahr 6,5 Prozent. «Der Anteil der Nachteilsausgleiche ist in den letzten sechs Jahren um 2,9 Prozent gestiegen.»

Im Kanton Aargau bewegt sich die Quote seit 2023 stabil zwischen 3,8 und 4,0 Prozent. Man beobachte die Entwicklung kritisch. «Es geht um eine einheitliche Handhabung und die Minderung des Missbrauchspotenzials», so eine Sprecherin des Aargauer Bildungsdepartements.

Die Hürden sind hoch

Für Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt (59, ZG) steht fest: Die Hürden für einen Nachteilsausgleich sind schon jetzt sehr hoch. «Man bekommt den nicht einfach geschenkt, es braucht stundenlange Abklärungen und Berichte. Wer einen Nachteilsausgleich hat, benötigt diesen auch.»

Für sie ist unklar, ob die Zahlen zwischen den Kantonen überhaupt vergleichbar sind. «Hier bräuchte es genauere Analysen.»

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