Nach Schuldspruch
Jetzt erklärt Ameti ihre Wurst-Aktion

Sanija Ameti sorgte nach ihrer Verurteilung mit einer Kunstaktion für Aufsehen. Jetzt erklärt sich die Ex-Politikerin – es geht um die Reformation.
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Sanija Ameti äusserte sich nach dem Urteil am Mittwoch...
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Sanija Ameti erschien nicht zur Pressekonferenz nach ihrem Zürcher Gerichtsurteil
  • Sie inszenierte ihre Abwesenheit mit einer Rede und Bratwürsten
  • Urteil: 60 Tagessätze à 50 Franken und 500 Franken Busse
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Es war ein spektakulärer Nicht-Auftritt, den Ex-GLP-Politikerin Sanija Ameti (33) nach dem Urteil am Bezirksgericht Zürich hingelegt hat. Nachdem sie das Gericht wegen mehrerer Schüsse auf ein Jesusbild und den anschliessenden Post verurteilt hatte, lud sie die Medien zum Zürcher Heimplatz. 

Doch selbst erschien sie nicht. Stattdessen stand da ein Stuhl, darauf lag eine Rede – und daneben Bratwürste. Zum Prozess äusserte sie sich darin aber nicht. Stattdessen thematisierte sie, was die Öffentlichkeit wirklich über sie wissen wolle: Partner, Religion und Herkunft. Diese Reduktion empfindet sie als Ausdruck öffentlicher Neugier und Kontrolle. 

Mit der Aktion hielt sie der Öffentlichkeit den Spiegel vor – doch die ganze Bedeutung erschloss sich den wenigsten, wie Ameti nun auf Linkedin schreibt. «Die Journalisten dieses Landes scheinen offenbar genauso wenig etwas über die Zürcher Reformation zu wissen, wie ich über Jesus und Maria.» 

«Das Urteil ist mein staatlich legitimierter Spiegel»

Sie schreibt, dass die Reformierten wegen des Wurstessens am Fastensonntag verurteilt wurden und zieht Vergleiche zu ihrem Foto. «Nicht der Bildersturm, sondern das Wurstessen hat 1522 gegen den heutigen Art. 261 StGB verstossen.» Damals sei der öffentliche Frieden gestört worden, «als die Reformierten damit die Kirche spalteten. «20 Minuten» hat zuerst darüber berichtet. «Dass das Zürcher Gericht im Jahr 2026 nicht die Würste, sondern den Bildersturm verurteilt, ist mein Beitrag zum Fortschritt dieser Stadt», schreibt Ameti weiter. 

Wie die Zeitungen von CH Media berichten, wurde der öffentliche Regelbruch damals nicht sanktioniert. Stattdessen wurde die Zürcher Reformation eingeleitet – jeder konnte selbst entscheiden, ob er oder sie fasten wollten oder nicht. 

Zum Urteil selbst – eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken und eine Busse von 500 Franken – äusserte sie sich nicht gross. Sie habe sich seit langem nicht mehr so frei gefühlt. «Das Urteil ist mein staatlich legitimierter Spiegel. Der grösste, den ich je gebaut habe.» 

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