Darum gehts
- Kanton Solothurn versteigert erneut das Nummernschild «SO 1» ab 25. Februar
- Auktion im Dezember wegen unseriöser Gebote, darunter 1'010'000 Franken, abgebrochen
- Neue Regeln: Registrierungspflicht, Bonitätsprüfung und strafrechtliche Massnahmen angekündigt
Bereits Anfang Dezember wollte der Kanton Solothurn das begehrte Nummernschild «SO 1» versteigern. Die Auktion begann am 3. Dezember, das Startgebot lag bei 10'000 Franken. Nach nur einem Tag knackte das Höchstgebot den Schweizer Rekord: Am Abend des 4. Dezembers wurde die 1-Millionen-Marke erreicht. Doch bereits am nächsten Tag musste die Auktion wieder abgebrochen werden. Nun startet der Kanton einen erneuten Anlauf.
Bevor die Bieterschlacht zu einem abrupten Ende kam, lag das Höchstgebot bei 1'010'000 Franken. Dies bot eine Privatperson namens «Abihani» dem Kanton. Kurz darauf teilte der Kanton mit: «Die Online-Auktion über das Kontrollschild ‹SO 1› wird neu aufgesetzt. Grund dafür sind missbräuchliche Angebote, die seit dem späten Donnerstagabend eingegangen sind.»
Unseriöse Bieter und hohe Gebote
Die Höhe der Gebote, sowie die Namen der Bieter, weckten Zweifel. So registrierte sich ein Mitstreiter mit dem Namen «Inzest» und bot eine Million Franken für die Solothurner Eins. Auch der kantonale Vergleich deutete nichts Gutes an. Das bisher teuerste Kontrollschild «ZH 24» wurde für 299'000 Franken herausgegeben. «Insbesondere wegen der ungewöhnlich grossen Preissprünge kam jedoch der Verdacht unseriöser Gebote auf», so der Kanton Solothurn.
Die Auktion wurde nachverlegt. Der Kanton gab an, Anpassungen im Anmeldeprozedere zu prüfen. Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) werde zudem «strafrechtliche Massnahmen gegen die missbräuchlichen Bieterinnen und Bieter» prüfen.
Neuer Anlauf bis Anfang März
Nun ist bekannt: «SO 1» wird vom 25. Februar bis zum 4. März wieder versteigert, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Die MFK habe die AGB überarbeitet und Massnahmen zur Sicherstellung eines fairen und rechtssicheren Auktionsablaufs ergriffen, wie der Kanton mitteilte. Sowohl eine Registrierungspflicht als auch eine Bonitätsprüfung werden neu eingesetzt.
Die Bieterinnen und Bieter des letzten Durchlaufs müssen sich ebenfalls neu registrieren und gültige Ausweisdaten vorzeigen – bisherige Benutzerkonten werden gelöscht.