Darum gehts
- Die JGLP fordert Abschaffung von Artikel 261 des Strafgesetzbuches
- Ex-GLP-Politikerin Ameti schoss 2024 auf Marienbild, erhielt Geldstrafe
- Aktuell verbietet Artikel 261 religiöse Herabwürdigungen, Prozess zeigte Missbrauchspotenzial
Der entsprechende Strafrechtsartikel sei aus der Zeit gefallen, schrieben die Jungen Grünliberalen (JGLP) in einer Mitteilung vom Freitag. Eine starke Demokratie müsse Provokationen wie das Schiessen auf Marienbilder, das Verbrennen von Koranen oder Mohammed-Karikaturen aushalten, ohne diese unter Strafe zu stellen.
Die ehemalige GLP-Politikerin Ameti hatte vor rund eineinhalb Jahren auf ein Marienbild geschossen. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie Ende Januar zu einer bedingten Geldstrafe.
Stand heute besteht in der Schweiz gemäss dem ersten Teilsatz von Artikel 261 des Strafgesetzbuches ein Verbot für die Herabwürdigung, Verspottung oder Beschimpfung einer Religion. Dieser Artikel soll laut der JGLP aufgehoben werden.
Für politische Zwecke missbraucht
Religiöse Organisationen und Autoritätsfiguren hätten darauf verzichtet, von diesem Rechtsinstrument Gebrauch zu machen. Der Prozess zeige aber, dass das Verbot von Extremisten für politische Zwecke missbraucht werde.
Die Partei betont, dass persönliche Angriffe, Drohungen sowie Hass und Hetze gegen religiöse Gruppen weiterhin strafbar bleiben müssten. Entsprechende Taten würden aber durch andere Straftatbestände abgedeckt und in keiner Weise verharmlost.