Polymech-Lehrling will nicht mit Bürojob tauschen
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Da würde mir der Arsch weh tun:Polymech-Lehrling will nicht mit Bürojob tauschen

«Mühsam für Ausbilder»
Schüler brechen Lehrvertrag – weil sie doch lieber ins Gymi gehen

Ärger für Lehrmeister: Jugendliche verlassen ihre Lehrstelle und wechseln noch ans Gymnasium. Im Kanton Zürich etwa liegt das auch am Termin-Konflikt zwischen Gymi-Prüfung und Lehrstellensuche. SVP-Politikerinnen fordern Lösungen.
Publiziert: 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 12:40 Uhr
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Immer wieder ein Ärgernis: Jugendliche brechen ihre Lehrverträge kurz vor Lehrbeginn.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Lehrverträge werden aufgelöst, wenn Schüler die Gymi-Prüfung bestehen
  • SVP-Politikerinnen kritisieren die Situation und fordern Änderungen im Zeitplan
  • Vertragsbruch könnte zu Entschädigung führen, praktisch jedoch schwierig
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Wie weiter nach der Oberstufe? Im Herbst werden jeweils die Lehrverträge für das kommende Jahr unterzeichnet. Doch nicht alle Schülerinnen und Schüler treten ihre zugesagte Lehrstelle auch an: Manche lösen den Vertrag wieder auf, weil sie die Aufnahmeprüfung für eine weiterführende Schule bestehen. Im Kanton Zürich gibt es dieses Problem offenbar häufiger – hier kollidieren die Gymi-Prüfung und die Lehrstellensuche zeitlich.

Darauf verweisen die beiden SVP-Kantonsrätinnen Sandra Bossert (46) und Ursula Junker (59). «Für die Ausbilder ist das mühsam, denn oftmals gelingt es nicht mehr, in dieser kurzen Zeit einen gleichqualifizierten Lehrling zu finden», kritisieren die Politikerinnen.

Problematisch für die Jugendlichen

Aber auch für die Schülerinnen und Schüler sei es problematisch, wenn sie die Aufnahmeprüfung gegenüber dem Lehrbetrieb verheimlichen. Die SVP-Frauen bringen das Thema aufs politische Parkett. In einer Anfrage möchten sie von der Zürcher Regierung wissen, wie viele Lehrverträge vor Lehrbeginn wieder aufgelöst werden und wie sie zu diesen Lehrvertragsbrüchen steht. 

Zudem fragen sie, ob der Regierungsrat eine Möglichkeit sieht, die Prüfung für das Gymnasium oder die Fachmittelschule vor die Weihnachtsferien vorzuverlegen – und den frühesten Zeitpunkt der Lehrvertragsgenehmigung nach Weihnachten anzusetzen.

Vertragsbruch hat Folgen

Das Problem, dass Jugendliche trotz unterschriebenem Lehrvertrag noch die Gymi-Aufnahmeprüfung absolvieren und dann abspringen, ist auch Berufsverbänden bekannt. In solchen Fällen kommt es zu einer Vertragsauflösung – oft durch die Eltern, da die Jugendlichen noch minderjährig sind.

Eine vorzeitige und einseitige Auflösung des Lehrvertrags sei nur «unter Vorliegen wichtiger Gründe, die streng beurteilt werden» möglich, hält das offizielle Portal «berufsberatung.ch» fest.

Werden Lehrverträge ohne triftigen Grund beendet, gilt das als Vertragsbruch. Tritt ein Lernender die Ausbildung nicht an (oder verlässt den Betrieb fristlos), kann der Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Viertels des Monatslohns verlangen – plus Ersatz für zusätzliche Kosten wie etwa Stelleninserate.

In der Praxis geschieht das jedoch selten: Der Aufwand für Arbeitgeber, solche Ansprüche rechtlich durchzusetzen, ist schlicht zu gross.

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