Mangels Infrastrukturen
Bundesrat will Milizsoldaten zu Übungen im Ausland zwingen

Der Bundesrat will Auslandübungen auch für Milizsoldaten obligatorisch machen. Ausserdem soll die Militärpolizei mehr Kompetenzen erhalten.
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Der Bundesrat will neu auch Milizangehörige zu Übungen im Ausland verpflichten.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

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  • Bundesrat will WK im Ausland für Milizangehörige obligatorisch machen
  • Truppenübungsplatz in Österreich ist dreimal grösser als die Stadt Bern
  • Militärpolizei soll zusätzliche Kompetenzen erhalten
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Janic UrechRedaktor Politik

Wer bisher als Soldat für einen Wiederholungskurs (WK) im Ausland aufgeboten wurde, musste dies jeweils von sich aus bestätigen. Nun will der Bundesrat solche Übungen ausserhalb der Schweizer Grenzen für Milizangehörige obligatorisch machen. Er begründet dies damit, dass in der Schweiz der Platz und die Infrastruktur fehlten, um sämtlichen Ausbildungsbedürfnissen gerecht zu werden. Trotz des Obligatoriums lässt die neue Regelung eine Hintertür offen: Wer nicht ins Ausland einrücken kann – oder nicht will –, hat Anspruch darauf, den Dienst zu verschieben.

Gerade im vergangenen Jahr nahm die Schweizer Armee an der internationalen Übung «Trias 25» im österreichischen Allentsteig teil. Die Übung machte insbesondere wegen diverser Unfälle Schlagzeilen. Der dortige Truppenübungsplatz erstreckt sich über eine Fläche, die dreimal so gross ist wie die Stadt Bern. Von einem Trainingsgelände dieser Grössenordnung kann die Schweizer Armee heute vorerst nur träumen. Bereits nächstes Jahr ist mit «Trias 27» die nächste Übung dieser Art geplant; diesmal im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.

Mehr direkte Kontrolle für Armeechef

Neben dem Obligatorium für Ausbildungsdienste im Ausland hat sich der Bundesrat auch die Führungsstruktur der Armee vorgenommen. Neu sind die Luftwaffe und das Heer direkt dem Chef der Armee unterstellt. Bisher waren diese dem Kommando Operationen untergeordnet.

Der Militärpolizei will der Bundesrat mehr Rechte zusprechen, um die Armee besser vor Spionage zu schützen. Bisher darf diese nur bei einem konkreten Verdacht tätig werden. Künftig soll sie auch in unklaren Situationen zumindest vorermitteln dürfen. Damit reagiert der Bundesrat wohl auch auf die Drohnensichtungen über militärischen Infrastrukturen Anfang Juli.

Die vom Bundesrat geplanten Änderungen gehen nun in die Vernehmlassung.

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