Das Jahr 2026 wirft schon im Dezember seine Schatten voraus. Im kommenden Jahr wird das Parlament über den EU-Deal entscheiden. Am Freitag trat Aussenminister Ignazio Cassis (64, FDP) vor die Medien. Der Bundesrat hatte die Parteien, Verbände und Privatpersonen im Rahmen der Vernehmlassung um ihre Meinung zum EU-Deal gebeten. Diese seien mehrheitlich positiv gewesen, so der Bundesrat. Eine Mehrheit befürworte den Deal. Dennoch will er Anpassungen machen. Das sind die fünf wichtigsten Punkte:
- Beim Lohnschutz gibt es Krach. Die Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten 13 Massnahmen vereinbart, um den Lohnschutz zu stärken. Der Bundesrat hatte noch eine 14. Massnahme hinzufügt, um den Gewerkschaften entgegenzukommen. Doch in der Vernehmlassung fiel dieser Punkt durch, der Bundesrat will ihn aber trotzdem drin haben. Staatssekretärin Helene Budliger Artieda (60) muss nun ein Kompromiss finden.
- Bei der Schutzklausel, mit der die Schweiz die Zuwanderung vorübergehend einschränken kann, sollen die Kantone stärker einbezogen werden. Denn die Schutzmassnahmen können regional unterschiedlich sein.
- Unis und Fachhochschulen bekommen mehr Geld. Sie müssen mit dem Abkommen die Studiengebühren für Ausländer mit dem EU-Deal senken. Dafür werden sie vom Bund entschädigt.
- Beim Stromabkommen gab es grosse Kritik von der Branche. Der Bundesrat will deshalb hier noch einmal über die Bücher gehen und Regulierungen – «wo sinnvoll» – abbauen. Die Minimalvergütung für Solaranlagen fällt. Für kleinere Solaranlagen, die nach 2026 und vor dem Inkrafttreten des Stromabkommens in Betrieb genommen werden, gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren.
- Der Bundesrat stellt mehrere Kritikpunkte am Deal klar: Das Schächtverbot bleibt – und wer an Festen oder Märkten Kuchen verkauft, hat keine strengen EU-Kontrollen zu befürchten. Auch bei der Wasserkraft-Konzessionen gebe es keine Änderungen zum Status Quo. Insbesondere die Gebirgskantone hatten sich davor gefürchtet.
Dazu gibt Cassis dem Paket einen neuen Namen: Er spricht nun ebenfalls von den Bilateralen III. Lange Zeit wollte insbesondere die Europäische Union nicht, dass die Schweiz diesen Namen nützt. Cassis erklärte aber, dass in der Vernehmlassung dies von einzelnen Parteien gewünscht worden sei und viele Teilnehmer diesen Begriff selbst benutzt hätten. Es bestünden zudem viele Ähnlichkeiten zu den Bilateralen I und II.
Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte
- Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
- EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
- EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
- Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
- Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
- Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.
Was kostet der Deal?Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.
Was ändert sich in der Schweiz?Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.
Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.
Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte
- Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
- EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
- EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
- Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
- Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
- Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.
Was kostet der Deal?Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.
Was ändert sich in der Schweiz?Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.
Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.
Wichtig dürfte gerade für die Befürworter aber auch sein: Der Begriff ist in der Schweiz tendenziell positiv besetzt. Eine Umbenennung dürfte helfen, den Vertrag vor dem Volk durchzubringen.