Jetzt live bei Blick:Das macht heute Schlagzeilen

Bundesrat Live ab 14.30 Uhr
So geht es in der EU-Schlacht weiter

Der Deal zwischen der Schweiz und der EU beschäftigt die Schweiz. Bis vor kurzem konnten sich Parteien, Verbände und Privatpersonen zum Paket äussern. An einer Medienkonferenz zieht Bundesrat Ignazio Cassis Bilanz. Blick berichtet live.
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Bundesrat Ignazio Cassis hat die Vernehmlassung zum EU-Deal ausgewertet.
Foto: keystone-sda.ch
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Tobias BruggmannRedaktor Politik
vor 54 Minuten

Mehr Geld für Unis und Fachhochschulen – Mindestvergütung für Solaranlagen fällt

Der Bundesrat um Aussenminister Ignazio Cassis hatte die Parteien, Verbände und Privatpersonen im Rahmen der Vernehmlassung um ihre Meinung zum EU-Deal gebeten. Nun zieht er eine erste, positive Bilanz. Eine Mehrheit befürworte den Deal. Dennoch will er Anpassungen machen. Das sind die fünf wichtigsten Punkte:

  • Beim Lohnschutz gibt es Krach. Die Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten 13 Massnahmen vereinbart, um den Lohnschutz zu stärken. Der Bundesrat hatte noch eine 14. Massnahme hinzufügt, um den Gewerkschaften entgegenzukommen. Doch in der Vernehmlassung fiel dieser Punkt durch, der Bundesrat will ihn aber trotzdem drin haben. Nun soll Wirtschaftsminister Guy Parmelin weitere Gespräche führen, um einen Kompromiss zu finden.
  • Bei der Schutzklausel, mit der die Schweiz die Zuwanderung vorübergehend einschränken kann, sollen die Kantone stärker einbezogen werden. Denn die Schutzmassnahmen können regional unterschiedlich sein.
  • Unis und Fachhochschulen bekommen mehr Geld. Sie müssen mit dem Abkommen die Studiengebühren für Ausländer mit dem EU-Deal senken. Dafür werden sie vom Bund entschädigt.
  • Beim Stromabkommen gab es grosse Kritik von der Branche. Der Bundesrat will deshalb hier noch einmal über die Bücher und Regulierungen – «wo sinnvoll» – abbauen. Die Minimalvergütung für Solaranlagen fällt. Für kleinere Solaranlagen, die nach 2026 und vor dem Inkrafttreten des Stromabkommens in Betrieb genommen werden, gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren.
  • Der Bundesrat stellt mehrere Kritikpunkte am Deal klar: Das Schächtverbot bleibt und wer an Festen oder Märkten Kuchen verkauft, hat keine strengen EU-Kontrollen zu befürchten.

Dazu soll das Parlament bei der dynamischen Rechtsübernahme besser einbezogen und mehr Transparenz geschaffen werden. Bei der Überwachung von Subventionen soll es einfachere Verfahren für geben und gewisse Richtlinien werden zur Verordnung oder zum Gesetz hochgestuft. Beim Schweizer Beitrag an die EU will man auf mehr «Swissness» achten und Schweizer Akteure fördern.

Hast du die Übersicht beim EU-Deal verloren? Hier geht es zu den wichtigsten ​Fragen und Antworten zum EU-Deal​.

vor 1 Minute

Trägt der Bund die Mehrkosten von der Sozialhilfe?

Die Kantone haben gefordert, dass der Bund die Mehrkosten bei der Sozialhilfe tragen soll, sagt eine Journalistin. Der SEM-Chef sagt, hier seien keine Anpassungen geplant. 

vor 5 Minuten

Weshalb heisst es jetzt Bilaterale III?

Die Fragerunde beginnt: Ein Journalist fragt, warum der Deal jetzt Bilaterale III heisst. Cassis antwortet, dass dies in der Vernehmlassung so gewünscht worden sei und viele Teilnehmer hätten diesen Begriff benutzt. Auf die Nachfrage, ob es sich so auch bessern verkaufen lasse, sagt Cassis kurz angebunden: «Ich habe ihnen geantwortet.» 

vor 7 Minuten

Cassis: «Geht nicht um ein Entweder-Oder»

Zum Schluss spricht noch einmal Aussenminister Cassis. Er betont die Wichtigkeit des Deals. Die Schweiz sei ein Teil von Europa. Auch die USA und China seien wichtige Partner, doch mit der EU würde man deutlich mehr Handel betreiben. «Für den Bundesrat ist die Beziehung zu allen drei Partnern zentral. Es geht nicht um ein Entweder-Oder.» Deshalb sei es notwendig, die Beziehungen zu stabilisieren. 

vor 30 Minuten

Experten erklären die Details: «Auch künftig wird es an Vereinsanlässen Kuchenbüffets geben.»

Nun erklären die einzelnen Fachleute auf einer sehr technischen Ebene die Anpassungen, die der Bundesrat am EU-Deal machen will. Staatssekretär Alexandre Fasel erklärt beispielsweise, wie sichergestellt wird, dass Kantone und das Parlament genügend Transparenz erhalten. 

Migrations-Staatssekretär Mascioli erklärt die Änderungen bei der Schutzklausel. Dort sei die Zustimmung weniger gross als bei der Übernahme des Daueraufenthaltsrecht, wo die Schweiz Ausnahmen verhandelt hat. Die Folgen des Daueraufenthaltsrechts seien studiert worden. Durch den Familiennachzug und das neue Recht soll es eine Zunahme von 3000 bis 4000 Personen in die Sozialhilfe möglich sein. Die Zuwanderung aus der EU sei zurückgegangen. Diese würde nämlich stark mit der Wirtschaftslage zusammenhänge.

Beim Lohnschutz sagt Staatssekretärin Budliger-Artieda, dass die Massnahmen grundsätzlich unterstützt werden. Streit gibt es bei einer 14. Massnahme, die der Bundesrat eingeführt hat, um den Gewerkschaften entgegenzukommen. Gewerkschafter sollen stärker geschützt werden. Der Bundesrat will daran aber festhalten. Nun will man mit den Sozialpartnern einen Kompromiss suchen.

Benoit Revaz vom Bundesamt für Energie erklärt die Änderungen beim Stromabkommen. Beim Wasserzins fordern die Gebirgskantone Zusicherungen, dass diese weiterhin bezahlt werden können. Der Bundesrat stellt klar, dass dies weiterhin möglich sei. Sollte die EU andere Pläne haben, würde er sich dagegen stellen. Bei der Photovoltaik soll die Minimalvergütung abgeschafft werden. 

EU-Vertreter würden keine Landwirtschafts- und Lebensmittelkontrollen durchführen, erklärt Michael Baer. Es gäbe auch keine komplizierten Vorgaben für Lebensmittel. «Auch künftig wird es an Vereinsanlässen Kuchenbüffets geben.» Auch das Schächtverbot bleibt. 

vor 34 Minuten

Bundesrat spricht neu von Bilateralen III

Lange Zeit wollte insbesondere die Europäische Union nicht, dass die Schweiz von den Bilateralen III sprach. Doch in der Schweiz ist der Begriff tendenziell positiv besetzt. Der Bundesrat will nun auch von Bilateralen III sprechen. Bislang hatten das nur die Befürworter gemacht.

vor 45 Minuten

318 Stellungnahmen - mehrheitlich positiv

Nun beginnen die Ausführungen zum EU-Deal. Aussenminister Cassis ist zufrieden mit den Antworten aus der Vernehmlassung. Man trete nun in die Schlussphase der Regierungsarbeit ein, indem man die Botschaft vorbereitet, die im März 2026 ans Parlament überwiesen werden soll. 

318 Stellungnahmen seien in der Vernehmlassung eingangen. Die klare Mehrheit beurteile das Paket positiv. «Eine breite Mehrheit, 74 Prozent unterstützen das Paket als Ganzes.» Der bilaterale Weg werde klar unterstützt. Das sei eine für die Schweiz massgeschneiderte Lösung, die sich bewährt. So werde der Wohlstand gefestigt und die Sicherheit gestärkt. 

Nun erklärt Cassis die Anpassungen, die der Bundesrat noch machen will. So wollen Parlament und Kantone mehr Transparenz. Die Schutzklausel wird soll ebenfalls leicht angepasst werden und beim Lohnschutz braucht es noch mehr Verhandlungen innerhalb der Schweiz. Die Unis sollen während vier Jahren mehr Geld bekommen. Beim internationalen Verkehr müssen die Sozialstandards eingehalten werden. Hierfür werden gewisse Richtlinien hochgestuft. Beim Stromabkommen müssen ebenfalls Anpassungen gemacht werden. Und bei der Landwirtschaft soll der Grenzschutz abgesichert werden. 

vor 50 Minuten

US-Zölle sollen «noch in diesem Monat» sinken

Die Medienkonferenz beginnt. Zuerst geht es um andere Themen, unter anderem den Zoll-Deal mit den USA. Man gehe davon aus, dass die Zölle «noch in diesem Monat» sinken würden, sagt Ignazio Cassis. Man warte jetzt die nächsten Tage ab. Die Schweiz hat ein Verhandlungsmandat abgeschlossen.

14:19 Uhr

Medienkonferenz um 14.30 Uhr

Alle konnten ihre Meinungen zum EU-Deal abgeben, jetzt ist die Vernehmlassung geschlossen. Doch was ist herausgekommen? Darüber informiert Aussenminister Ignazio Cassis an einer Medienkonferenz um 14.30 Uhr.

Neben Cassis treten auch Staatssekretär Alexandre Fasel, Helene Budliger Artieda vom Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), Vincenzo Mascioli, Staatssekretär für Migration (SEM). Benoît Revaz, Direktor des Bundesamts für Energie (BFE) und Michael Beer, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf.

Ende des Livetickers

Die Fronten sind verhärtet. Die SVP lehnt den EU-Deal kategorisch ab, während die anderen Parteien mit mehr oder weniger Enthusiasmus zustimmen. Der Bundesrat um Aussenminister Ignazio Cassis (64, FDP) hatte die Parteien, Verbände und Privatpersonen im Rahmen der Vernehmlassung um ihre Meinung gebeten. An einer Medienkonferenz um 14.30 Uhr will er nun Bilanz ziehen. 

Der EU-Deal sieht neue Spielregeln in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der Union vor: Bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz muss EU-Recht automatisch übernehmen. Das Parlament und das Volk kann zwar noch immer Nein sagen, doch es drohen Sanktionen. 

Streit wird neu geklärt

Dafür ist der Streitfall besser geregelt und die bestehenden Abkommen werden aktualisiert. Dazu bekommt die Schweiz drei neue Verträge, unter anderem zum Strom. Insbesondere für die Strombranche sei dies wichtig, um Zugang zu internationalen Plattformen zu erhalten. Dies ist wichtig, weil das Schweizer Stromnetz eng mit der EU verzahnt ist.

Das ist der EU-Deal

Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte

  • Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
  • EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
  • EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
  • Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
  • Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
  • Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
  • Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Was, wenn es Streit gibt?

Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.

Was kostet der Deal?

Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.

Was ändert sich in der Schweiz?

Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.

Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.

Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte

  • Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
  • EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
  • EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
  • Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
  • Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
  • Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
  • Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Was, wenn es Streit gibt?

Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.

Was kostet der Deal?

Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.

Was ändert sich in der Schweiz?

Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.

Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.

Die SVP betitelt das Paket als «Unterwerfungsvertrag». Sie fürchtet, dass die Schweiz danach nicht mehr selbständig entscheiden kann. Die Befürworter sehen Chancen für die Wirtschaft. Schliesslich ist die EU ein wichtiger Handelspartner. 

Blick berichtet über die Medienkonferenz von Bundesrat Cassis um 14.30 Uhr live im Stream und im Ticker. 

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