Darum gehts
- Zürcher stimmten für Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern, das sorgt für internationale Schlagzeilen
- Deutsche Gemeinden dürfen kein Laubbläser-Verbot erlassen aufgrund von EU-Vorgaben
- In Deutschland sind Laubbläser wochentags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr erlaubt
Bald ist in Zürich Schluss mit lärmenden Laubbläsern. Die Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher stimmten Ende September für ein Verbot der benzinbetriebenen Bläser.
Derzeit wirbeln die Geräte aber vor allem Staub auf: Der Zürcher Volksentscheid sorgte für Schlagzeilen von Bern über Brüssel bis nach Südkorea. Teils wird das Verbot süffisant kommentiert.
Es gab aber auch ernsthafte Auseinandersetzungen mit dem Thema. So beschäftigte sich der Gemeindetag Baden-Württemberg mit einem Laubbläser-Verbot, wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) meldet.
EU-Regel geht vor
Doch die deutschen Kommunen haben Pech: Sie dürfen kein Verbot erlassen, wie die DPA schreibt. Denn eine bindende EU-Vorgabe erlaube kein Abweichen von der sogenannten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Demnach dürfen die Geräte in Deutschland unter der Woche von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr im Einsatz stehen. Anders als die Zürcher können lärmgeplagte Süddeutsche vorderhand nicht an der Urne über Laubbläser abstimmen.