Krach ohne Ende
Gemeinde verzweifelt an der lautesten Kiesgrube der Schweiz

Seit acht Jahren eskaliert in Gebenstorf AG der Streit um eine laute Kiesgrube. Jetzt hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden: Der Betreiber muss die Betriebszeiten anpassen. Doch das Hauptproblem bleibt ungelöst.
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Seit acht Jahren sorgt diese Kiesgrube für Zoff im Kanton Aargau.
Foto: Google Steet View

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Seit acht Jahren tobt ein Streit um die laute Kiesgrube in Gebenstorf AG
  • Gericht unterstützt Gemeinde bei Einschränkungen, aber nicht bei Steinbrecher-Einhausung
  • Betreiber lehnt teure Halle ab, Kosten würden 10 Millionen Franken betragen
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Bereits seit acht Jahren eskaliert in Gebenstorf AG ein Streit um eine Kiesgrube immer weiter. Was mit einer einfachen Petition begann, ist mittlerweile in den Händen des Aargauer Verwaltungsgerichts. Der Grund: Es ist zu laut.

Hauptkritikpunkt: Ein frei stehender Steinbrecher, der Bauschutt zerkleinert und dabei die zulässigen Lärmgrenzwerte überschreitet. Zudem störten sich die Anwohnerinnen und Anwohner an den Betriebszeiten der Kiesgrube, die auch an Wochenenden sowie frühmorgens und spätabends in Betrieb ist. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, verfügt nun die Justiz nach langem Hin und Her erstmals über Massnahmen gegen das Getöse.

Einspruch durch Betreiberfirma

Zwar wollte die Gemeinde bereits mit strikten Auflagen reagieren: Sie forderte eine Einhausung des Steinbrechers mit schallabsorbierenden Materialien und schränkte die Betriebszeiten massiv ein. Die Betreiberfirma Lehner Kies- und Betonwerk AG legte jedoch Einspruch ein. Sie argumentierte, dass eine Einhausung des Steinbrechers eine kostspielige Halle von 10 Millionen Franken erfordere.

Auch die Einschränkung der Betriebszeiten sah das Unternehmen kritisch. Es betonte, dass etwa Betonreste aus Lastwagen entfernt werden müssten, um Schäden zu vermeiden, und Arbeiten an dringenden Strassenprojekten auch samstags möglich sein müssten. Stattdessen plante die Firma, den bestehenden Lärmschutzwall auf 4,9 Meter zu erhöhen. Der Gebenstorfer Gemeinderat lehnte das Baugesuch aber ab: Der Wall liege grösstenteils in einer Grünzone.

Gericht stützt Gemeinde in zwei von drei Punkten

Das Verwaltungsgericht befasste sich mit allen drei Massnahmen – und gab in zwei Fällen der Gemeinde recht. Zum einen sei der höhere Lärmschutzwall tatsächlich nicht zonenkonform, zum anderen die Einschränkung der Betriebszeiten «sachgerecht, wirtschaftlich tragbar und verhältnismässig». Ein mittelgrosses Unternehmen wie die Lehner Kies- und Betonwerk AG könne diese Massnahmen finanziell verkraften, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Doch ausgerechnet beim Hauptstreitpunkt Steinbrecher zeigte sich das Gericht skeptisch: Im Urteil wird bezweifelt, ob die Einhausung der Maschine technisch machbar und effektiv sei, um die Lärmgrenzwerte bei den umliegenden Wohngebäuden einzuhalten. Der Betrieb des Pneuladers, der grosse Betonstücke in die Maschine befördert, würde grössere Öffnungen in der Einhausung erfordern, wodurch der Lärmschutz beeinträchtigt würde. Heisst: Der Gemeinderat muss nochmals über die Bücher.

Trotzdem stellte das Gericht klar, dass vorwiegend der Betreiber in der Pflicht stehe. Statt einer Einhausung will dieser sein Getöse mit einer Art Legosteine lösen. Die Betonblöcke, die an die bekannten Bausteine erinnern, sollen die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Krach aus der Kiesgrube schützen. Ob damit der Aargauer Bauschutt-Zoff bereits endgültig beigelegt ist, darf aber bezweifelt werden.

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