Darum gehts
- Ein Kita-Betreuer in Bern soll mindestens 15 Kinder missbraucht haben
- Trotz Vorwürfen in Winterthur erhielt er eine Anstellung in Bern
- SVP-Nationalrätin fordert eine schwarze Liste fürs Kita-Personal
Es ist das Horrorszenario vieler Eltern. Über Monate hinweg soll sich der Betreuer Tobias F.* (33) in einer Berner Kita hinter verschlossenen Türen an Kleinkindern vergangen haben. Betroffen sind mutmasslich mindestens 15 Kinder – insgesamt soll es zu mehr als 50 Übergriffen gekommen sein. Besonders erschütternd: Bevor der Beschuldigte in Bern straffällig wurde, soll er bereits in einer Winterthurer Kita Kinder sexuell missbraucht haben. Dennoch fand er einen neuen Job in Bern!
SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel bezeichnet die Geschichte als «entsetzlich». Dass der Mitarbeiter trotz laufendem Verfahren in einer anderen Kita angestellt werden konnte, sei erschreckend. Sie fordert deshalb eine schwarze Liste für Kita-Mitarbeiter. «Mit einem besseren überkantonalen Austausch könnten solche Geschichten verhindert werden», sagt sie. Die Zürcherin will in der Sommersession einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Lehrpersonen kennen schwarze Liste seit Jahren
Im Schulbereich existiert ein solches zentrales Berufsregister bereits seit 2004. Es erfasst Lehrpersonen, denen wegen schwerer Verfehlungen die Unterrichtsbewilligung entzogen wurde. Darunter fallen zum einen rechtskräftige Verurteilungen, aber auch laufende Strafverfahren. Warum es im Bereich der Kleinkinder – die noch hilfloser seien als Schulkinder – noch keine solche Regelung gebe, ist für Fehr Düsel unverständlich. «Nicht die Täter, sondern die Opfer müssten geschützt werden», sagt sie.
Damit es aber gar nicht erst zu Missbrauchsfällen kommt, will Fehr Düsel auch bei der Prävention ansetzen. «Die Schutzkonzepte müssen besser eingehalten werden», sagt sie. Beim Wickeln etwa sollten immer zwei Personen anwesend sein, so Fehr Düsel.
Obligatorische Schutzkonzepte
Die Stiftung Kinderschutz Schweiz setzt sich für den Schutz von Kindern ein. Nach den Missbrauchsfällen in Bern und Zürich fordert die Stiftung, dass Kitas gesetzlich verpflichtet werden, ein Schutzkonzept auszuarbeiten. «Schutzkonzepte alleine reichen jedoch nicht aus», schreibt Kinderschutz Schweiz auf Anfrage. Sie müssten im Alltag auch tatsächlich gelebt werden. Damit dies erreicht werde, brauche es regelmässige Schulungen und Sensibilisierungen. Nur so könnten die Schutzkonzepte ausreichend verankert werden.
Kinderschutz Schweiz rät Eltern, beim Neueintritt in eine Kita zu klären, ob die Einrichtung ein Schutzkonzept hat und wie dieses umgesetzt wird. Sollte ein Verdacht auf Missbrauch entstehen, sollte dieser ruhig und aufmerksam eingeordnet werden. Wichtig sei, dem Kind Sicherheit zu geben und es ernst zu nehmen. «Wenn man ein ungutes Bauchgefühl hat, soll man das der Kita-Leitung melden», so die Fachorganisation.
Zunahme bei Bestellungen von Sonderprivatauszügen
Laut Kinderschutz Schweiz sind mögliche Anzeichen, dass etwas nicht in Ordnung ist, plötzliche Verhaltensänderungen wie Rückzug, Ängste, ungewöhnliche Anhänglichkeit oder aggressives Verhalten. Auch sexualisiertes Verhalten, das nicht altersgerecht ist, Schlafprobleme, körperliche Beschwerden oder eine starke Abwehr gegenüber bestimmten Personen könnten Hinweise sein.
Kitas müssen seit 2023 bei jeder Neuanstellung Strafregisterauszüge einholen – das machen auch Schulen. Auf Anfrage von Blick schreibt das Bundesamt für Justiz, dass sich die Bestellungen von Sonderprivatauszügen in den letzten Jahren mehr als verdoppelt haben. Während im Jahr 2020 573'231 Bestellungen eingingen, waren es im Jahr 2024 130'598. Die starke Zunahme zeigt, dass die Behörden bereits sensibler geworden sind.
* Name geändert