Keine Fragen an Bundesräte
Bund verteilt Maulkorb an Praktikanten

Journalistinnen und Journalisten in Ausbildung dürfen an der Medienkonferenz des Bundesrats keine Fragen stellen. Und selbst fürs Zuhören brauchts eine Genehmigung.
Publiziert: 31.07.2025 um 11:03 Uhr
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Aktualisiert: 31.07.2025 um 11:15 Uhr
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Praktikantinnen und Praktikanten dürfen an einer Bundesrats-Medienkonferenz keine Fragen stellen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Praktikanten dürfen keine Fragen bei Bundesrats-Medienkonferenzen stellen
  • Reform der Zugangsberechtigung zum Medienzentrum vis à vis des Bundeshauses
  • Bundesratssprecherin entscheidet über Praktikanten-Teilnahme
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Gerade für junge Journalistinnnen und Journalisten ist es ein wichtiger Teil der Ausbildung, an Medienkonferenzen Fragen zu stellen. Der Bund verunmöglicht dies nun aber, wie die Zeitungen von CH Media berichten. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen demnach an den Medienkonferenzen des Bundesrates in Bern keine Fragen stellen. 

Hintergrund ist eine Reform der Zugangsberechtigungen zum Medienzentrum vis-à-vis des Bundeshauses, wo die Medienkonferenzen des Bundesrates stattfinden. Bislang konnten befristete Angestellte – etwa Praktikanten – eine spezielle Akkreditierung erhalten.

«Medienschaffende in Ausbildung können keine Fragen stellen»

Diese wird nun gestrichen und durch ein neues Modell ersetzt. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen während der Session im Parlamentsgebäude weiterhin National- und Ständeräte befragen. An Medienkonferenzen des Bundesrates dürfen sie jedoch nur teilnehmen, wenn die Bundesratssprecherin Nicole Lamon (53) dies vorgängig erlaubt – wie CH Media berichtet.

«Medienschaffende in Ausbildung können an den Medienkonferenzen keine Fragen stellen», schreibt die Bundeskanzlei demnach. Das Fragerecht sei an eine Akkreditierung gebunden.

Für junge Journalistinnen und Journalisten bedeutet das: Ihre Ausbildung wird mit weiteren Hürden versehen.

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