Kampf um herrenlose Grundstücke
«König der Schweiz» trotzt der Politik – Luzern soll durchgreifen

Nach umstrittenen Landnahmen von Jonas Lauwiner kommt Druck aus der Luzerner Politik. Ein Vorstoss soll Gemeinden schützen und Spekulation mit herrenlosen Grundstücken stoppen.
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Jonas Lauwiner durchsucht die Grundbücher von Schweizer Gemeinden nach herrenlosen Grundstücken und lässt sich als Besitzer eintragen.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Luzerner Kantonsparlament will Jonas Lauwiner, den «König der Schweiz», stoppen
  • Lauwiner erwirbt herrenlose Grundstücke für wenige Hundert Franken Gebühren
  • 22 Kantonsräte unterstützen Vorstoss für neue Regeln gegen missbräuchliche Aneignungen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Das Kantonsparlament Luzern will einen König stoppen. Jonas Lauwiner (31), selbsternannter «König der Schweiz», durchsucht die Grundbücher von Schweizer Gemeinden nach herrenlosen Grundstücken. Wird er fündig, kann er ein Gesuch stellen, um sich als rechtmässigen Eigentümer eintragen zu lassen. Das kostet zumeist nur wenige Hundert Franken an Gebühren. Rechtlich ist das Vorgehen zulässig, doch politisch gibt es oftmals Ärger, wenn Gemeinden oder Anwohner für Unterhalt und Wegrechte bezahlen müssen

SP-Kantonsrat Josef Schuler will dies nun mit einem Vorstoss ändern. Das Onlineportal Zentralplus hat zuerst darüber berichtet. Die Situation soll besser geregelt werden, schreibt Schuler. «Ziel ist es, dass öffentliche Interessen besser gewahrt, missbräuchliche Aneignungen verhindert und spekulative oder unverhältnismässige finanzielle Forderungen gegenüber den Gemeinden und den Anwohnenden ausgeschlossen werden.»

So soll die Regierung prüfen, ob für Gemeinden ein primäres Aneignungs- oder Vorerwerbsrecht eingeräumt werden kann. Auch über eine Bewilligungspflicht bei einer Aneignung soll nachgedacht werden. Den Vorstoss haben 22 Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus verschiedenen Parteien mitunterzeichnet. 

«Mich wird es nicht stoppen»

Lauwiner gibt sich gegenüber Zentralplus unbeeindruckt. «Der Kantonsrat kann nun gerne das Gesetz anpassen oder irgendwelche Massnahmen in Kraft setzen; das kostet nur den Steuerzahler mehr, und mich wird es nicht stoppen.» Im Kanton Luzern habe er schon alles erworben, was für ihn interessant sei. Die Diskussion verfolge er gelassen. Er «schaue zu und geniesse das Spektakel».

Auch der Bundesrat musste sich bereits mit dem Thema beschäftigen. Im vergangenen Jahr stellte SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (64) mehrere Fragen an die Landesregierung. Zuständig für das Problem seien die Kantone. Diese könnten die Aneignung von herrenlosen Grundstücken durch Private ausschliessen. In der Schweiz gebe es insgesamt aber nur wenige davon. «Meist handelt es sich um Zufahrtsstrassen, Halden oder kleinere Waldstücke ohne wirtschaftlichen Wert, die mit Unterhaltskosten verbunden sind.»

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