Darum gehts
- Schweizer Heime müssen assistierten Suizid zunehmend ermöglichen – es wurden neue Gesetze beschlossen
- Die Kantone Luzern und Nidwalden erlauben Sterbehilfe in Altersheimen seit März 2026
- In Zürich ist dies bereits seit 2023 zulässig, eine Volksabstimmung zur Ausweitung auf Private ist geplant
Ob Einheimische oder Menschen aus dem Ausland, solche mit oder ohne tödliche Krankheit: In der Schweiz steht die Sterbehilfe vielen offen. Das Land gilt weltweit als einer der liberalsten Standorte – und Sterbehilfeorganisationen geniessen eine hohe Akzeptanz.
Aktuell nimmt die Suizidhilfe in vielen Kantonen eine weitere gesetzliche Hürde: Sie etabliert sich zunehmend als Norm in Alters- und Pflegeheimen. Dahinter steht der Grundsatz, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gewahrt bleiben soll.
Nidwalden und Luzern passen Regeln an
Bisher konnten Heime an den meisten Orten eigenständig entscheiden, ob sie Sterbehilfeorganisationen durch ihre Pforten lassen. Wer sich für einen assistierten Suizid entschied, sah sich daher oft gezwungen, das Heim dazu zu verlassen. Dies ändert sich nun: Mehrere Kantonsparlamente haben kürzlich beschlossen, Alters- und Pflegeheime dazu zu verpflichten, ihren Bewohnerinnen und Bewohnern den assistierten Suizid vor Ort zu ermöglichen.
In der Zentralschweiz hat der Kanton Nidwalden vergangene Woche für neue Regeln gestimmt: Der Landrat nahm eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes an, die Sterbehilfe in Heimen explizit erlaubt. Auch in Luzern gab der Kantonsrat am Montag grünes Licht für eine Motion der SP. Damit muss der Zugang zu externer Suizidbegleitung in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen künftig garantiert werden.
In Zürich könnte es bald ebenfalls zu einer Volksabstimmung zum Thema kommen. Während in staatlichen Heimen der assistierte Suizid bereits seit Juli 2023 zulässig ist, fordert eine kantonale Volksinitiative die Ausweitung auf private Pflegeheime, Spitäler und Psychiatrien. Das Kantonsparlament empfahl am Montag jedoch einen Gegenvorschlag zur Annahme: Dieser sieht zwar eine Öffnung in Spitälern vor, möchte private Institutionen jedoch nicht dazu zwingen, gegen ihre interne Überzeugung handeln zu müssen.
Strenge Vorschriften
In den Kantonen Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis ist die Sterbehilfe in Heimen bereits gesetzlich verankert, in Solothurn hat die Regierung kürzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
Trotz der liberalen Grundhaltung bleiben die Vorschriften für den assistierten Suizid in der Schweiz streng: Die betroffene Person muss zwingend urteilsfähig sein und darf nicht unter äusserem Druck handeln. Zudem muss der Sterbewunsch dauerhaft bestehen und ein schweres Leiden vorliegen, bei dem alle Behandlungsalternativen entweder ausgeschöpft oder ausdrücklich abgelehnt wurden. Eine unabhängige Zweitmeinung ist in jedem Fall obligatorisch.