Im Feierabend auf Flugmodus
Bundesrat will Recht auf Nichterreichbarkeit

Ständige Erreichbarkeit stresst Arbeitnehmende. Dagegen soll etwas unternommen werden, findet nun auch der Bundesrat. Wird das Handy im Flugmodus bald gesetzlich erlaubt sein?
Publiziert: 09:07 Uhr
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Ob im Büro, im Homeoffice oder unterwegs, unsere Arbeitsutensilien wie Laptop und Handy lassen sich meist überallhin mitnehmen.
Foto: Unsplash

Darum gehts

  • Bundesrat unterstützt Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit
  • Homeoffice-Regelungen: Arbeitszeit flexibler, Ruhezeit kürzer
  • 60 Prozent der Arbeitnehmenden arbeiten gelegentlich in ihrer Freizeit
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Nastasja HofmannRedaktorin Politik

Die digitale Welt eröffnet zwar so manche Möglichkeiten. Für die Arbeitenden kann die ständige Verbindung mit dem Chef oder der Chefin via Handy aber durchaus negative Auswirkungen haben. Wirft man beispielsweise sowieso einen Blick auf sein Smartphone, kann man ja auch noch ganz kurz eine Nachfrage auf Whatsapp beantworten – obwohl Wochenende ist.

Das klingt zwar erstmal nach einer Nichtigkeit, kann aber dazu führen, dass sich die Gedanken ständig um die Arbeit drehen. Das belegt eine Umfrage des Gewerkschaftsdachverbandes Travailsuisse: 60 Prozent arbeiten immer wieder mal in ihrer Freizeit. Und das führt vor allem zu Stress. Dem will die Wirtschaftskommission einen Riegel schieben, der Bundesrat stimmt zu.

Explizit ins Obligationenrecht

Wie «SRF» schreibt, beschäftigt sich die zuständige Kommission gerade mit flexibleren Zeiten im Homeoffice. So soll zum Beispiel die Zeitspanne, in der gearbeitet werden darf, von 14 auf 17 Stunden erhöht werden. Gleichzeitig soll die Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden. Da man im Homeoffice sowieso schon im privaten Umfeld über Laptop, Handy oder Tablet ständig mit der Arbeitswelt in Kontakt steht, schlägt die Kommission als Ausgleich ein gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit vor.

Der Bundesrat begrüsse es, dass das Parlament beabsichtige, dieses Recht explizit festzuhalten, auch wenn dieses Recht implizit bereits heute gelte, schreibt er in einer Stellungnahme. Im Obligationenrecht könnte künftig also folgendes stehen: «Der Arbeitnehmer hat das Recht, während der Freizeit, der Ferien oder eines Urlaubs nicht erreichbar zu sein.» 

Das heisst: Nach Feierabend keine Mails abrufen, keine Whatsapp beantworten und erst recht keine Anrufe annehmen. Am besten den Flugmodus rein und die Beine hochlegen.

Besonders die Gewerkschaften freuen sich über die Empfehlung des Bundesrates. Nicht überzeugt ist hingegen der Schweizerische Arbeitgeberverband. Gegenüber «SRF» hält er fest, dass bereits heute ein Schutz vor Anrufen während der Ruhezeiten gelte. 

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