Darum gehts
- Ständeratskommission lehnt landesweite Regelung zur Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen ab
- Solothurn und Zürich haben gesetzliche Vorschriften zur Nennung der Nationalität
- 2012: 70,25 Prozent in Solothurn stimmten für verpflichtende Herkunftsnennung in Meldungen
Strafverfolgungsbehörden sollen nicht verpflichtet werden, in Polizeimeldungen Angaben zu Alter, Geschlecht oder Nationalität von Täterinnen, Tätern, Verdächtigen oder Opfern zu machen. Die zuständige Kommission des Ständerates hat sich am Dienstag gegen eine entsprechende landesweite Regelung ausgesprochen.
In einzelnen Kantonen gibt es aber schon heute verbindliche Vorschriften – oder es ist gängige Praxis, dass die Staatsangehörigkeit grundsätzlich genannt wird.
Solothurn
In Solothurn wurde die Regelung durch eine Volksinitiative festgelegt. Mit deutlichen 70,25 Prozent hat das Stimmvolk 2012 entschieden, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden in Meldungen die Nationalität oder die Herkunftsregion von Betroffenen nennen müssen. Die SVP hatte die Initiative eingereicht.
St. Gallen
Auch im Kanton St. Gallen ist es üblich, dass die Staatsangehörigkeit in Polizeimeldungen genannt wird. Dies hat die St. Galler Regierung 2023 als Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Kantonsrat Sascha Schmid (32) klargestellt.
Die Praxis zeige, dass in der Gesellschaft sowie bei Medienschaffenden ein Bedürfnis und eine Erwartungshaltung nach transparenter Information der Öffentlichkeit besteht, so die St. Galler Regierung.
Zürich
Im Kanton Zürich wurden über Jahre hinweg Diskussionen über die Nennung der Herkunft geführt. Begonnen hat alles 2017. Damals hatte der Stadtzürcher Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (58, AL) den bürgerlichen Kanton Zürich gegen sich aufgebracht – er wies die Stadtpolizei an, in ihren Mitteilungen keine Angaben mehr zur Nationalität der Täter und Opfer zu machen.
Die SVP verlangte daraufhin per kantonaler Volksinitiative, dass die Nationalität in Polizeimeldungen zwingend angegeben wird – im März 2021 stimmte die Bevölkerung einem abgeschwächten Gegenvorschlag zu. Seither muss in einer Polizeimitteilung die Nationalität der Tatverdächtigen stehen – der Migrationshintergrund muss aber nicht angegeben werden.
Dieser Entscheid wurde wiederum bis vor Bundesgericht weitergezogen – und zwar von einem Jus-Studenten. Dieses kam tatsächlich zum Schluss: Das kantonale Gesetz ist nur für vermisste Personen und Unfallopfer, nicht jedoch für Täter anwendbar.
Die Stadtpolizei blieb jedoch dann dabei. Unter Berufung auf eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft wurde die Nationalität weiterhin genannt. 2024 beendete die Oberstaatsanwaltschaft den Streit endgültig. Sie machte die Herkunftsnennung für die Polizei obligatorisch.
Weitere Kantone
In vielen anderen Kantonen gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Nationalität automatisch zu nennen. Stattdessen folgt die Polizei oft einer dienstinternen Empfehlung oder Kommunikationspraxis, wonach Alter, Geschlecht und Nationalität in der Regel – aber nicht per Gesetz – in Mitteilungen stehen.