Rechtskommission ist dagegen
Polizei und Behörden sollen Nationalitäten nicht nennen müssen

Polizei und Strafverfolgung sollen Alter, Geschlecht und Herkunft von Verdächtigen nicht zwingend angeben müssen. Die Rechtskommission des Ständerates beantragt ein Nein zur Initiative von SVP-Nationalrat Benjamin Fischer.
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Nationalrat Benjamin Fischer forderte in einer parlamentarischen Initiative die Angabe von Alter, Geschlecht und Nationalität.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Ständeratskommission lehnt landesweite Vorgabe zu Täterangaben in Polizeimeldungen ab
  • Fischer argumentiert, Nationalität zu nennen, verhindere Spekulationen und Vorurteile
  • Nationalrat stimmte im September 2025 mit 100 zu 84 für Initiative
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Strafverfolgungsbehörden sollen in Polizeimeldungen nicht zwingend Alter, Geschlecht und Nationalität von Täterinnen, Tätern, Verdächtigen und Opfern nennen müssen. Die zuständige Ständeratskommission will keine entsprechende landesweite Vorschrift.

Mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP, AR) beantragt die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) ein Nein zur parlamentarischen Initiative von Nationalrat Benjamin Fischer (SVP, ZH), wie die Parlamentsdienste am Dienstag meldeten.

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Initiative sprach von «öffentlichem Interesse»

Die grosse Kammer nahm den Vorstoss im September mit 100 zu 84 Stimmen und bei 5 Enthaltungen an. Die SVP stimmte fast geschlossen dafür, Mitglieder von Mitte und FDP unterstützten das Anliegen teilweise. Nun hat der Ständerat darüber zu entscheiden.

Fischer argumentierte im Nationalrat, es sei von öffentlichem Interesse, zu erfahren, woher die Verdächtigten stammten. Das verhindere Spekulationen in der Öffentlichkeit, die zu Pauschalisierung und Vorurteilen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen führen könnten.

Rechtskommission gegen Kommunikationszwang

Die Strafverfolger sollen Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Täter, Tatverdächtigen und Opfer angeben, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprächen oder die Gefahr bestehe, dass die Personen identifiziert würden.

In den Worten der Ständeratskommission ist es «nicht angezeigt, Strafverfolgungsbehörden vorzugeben, welche Angaben von Verdächtigen sie zwingend kommunizieren werden». Allerdings begrüsst es die RK-S, dass die Statistiken des Bundes zu Delikten und Strafurteilen diese Angaben bereits enthalten.

Nationalität sorgte auch bei Fedpol für Aufruhr

Immer wieder gibt die Herkunft und Hautfarbe von Verdächtigen zu reden. Im vergangenen Jahr plante das Bundesamt für Polizei (Fedpol), die Angabe der Hautfarbe aus dem nationalen Fahndungssystem Ripol abzuschaffen. Die dadurch angestossene politische Welle sorgte dafür, dass der Bund zurückruderte. «Das Fedpol wird in Absprache mit den Kantonspolizeien eine Kategorisierung nach Hautfarbe im Ripol sicherstellen», antwortete SP-Justizminister Beat Jans (61) daraufhin auf die Vorstösse.

Auch kantonal stand die Angabe der Nationalität schon zur Debatte. Seit zwei Jahren ist die Stadtpolizei Zürich dazu verpflichtet, in ihren Medienmitteilungen die Nationalität von Tätern und Opfern zu nennen. Dieser Regelung ging ein jahrelanger Streit zwischen der Stadt und dem Kanton voraus. Obwohl die Zürcher Stimmbevölkerung bereits 2021 einer entsprechenden Gesetzesänderung zustimmte, verzögerte sich die tatsächliche Umsetzung bis zum Jahreswechsel 2024. Erst eine damals angepasste Weisung der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft schuf die heute geltende Faktenlage.

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