«Das ist hier nicht erlaubt»
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SVP-Fiechter zu Burka-Trägerin:«Das ist hier nicht erlaubt»

Hygienemaske statt Schleier
Verhüllungsverbot: Bisher sieben Bussen im Kanton Bern

Das Verhüllungsverbot ist seit einem Jahr in Kraft. Der Kanton Bern verzeichnete in dieser Zeit nur sieben Bussen. Das Tragen einer Hygienemaske zusammen mit einem Kopftuch ist völlig legal.
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Das seit einem Jahr geltende Gesetz basiert auf der Burka-Initiative, welche die Schweizer Stimmbevölkerung im Jahr 2021 angenommen hat.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Das Verhüllungsverbot gilt in der Schweiz seit über einem Jahr
  • Hygienemasken in Kombination mit Kopftuch sind legal, Kontrollen kaum möglich
  • Im Kanton Bern wurden 2025 nur sieben Bussen à 100 Franken verhängt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Anna Clara KohlerRedaktorin Politik

Das Verhüllungsverbot ist in der Schweiz seit etwas über einem Jahr in Kraft. Das Gesetz basiert auf der Burka-Initiative, welche die Schweizer Stimmbevölkerung 2021 angenommen hat, und verbietet das Verschleiern des Gesichtes. Bereits im Sommer letzten Jahres bilanzierte der Blick jedoch, dass die grosse Bussenflut nach der Einführung ausblieb. Aktuelle Zahlen bestätigen diese Annahme.

Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Bern sieben Bussen in Höhe von 100 Franken ausgesprochen, wie die Kantonspolizei dem «SRF-Regionaljournal» bestätigte. Im Berner Oberland gibt es mehrere Tourismusregionen, die besonders viele Touristinnen aus der Golfregion zählen. Das Gesetz verbietet zwar das Verdecken des Gesichtes, etwa mit religiösen Schleiern wie einem Niqab oder einer Burka, lässt jedoch auch Platz für Ausnahmen.

Vorstoss im Berner Kantonsparlament

So ist das Tragen einer Hygienemaske in Kombination mit einem Kopftuch rechtlich erlaubt. Man könne nicht überprüfen, wieso eine Maske getragen werde, so die Kantonspolizei. Selbst wenn diese genutzt werde, um das Verbot zu umgehen, könne die Polizei nicht einschreiten.

Nils Fiechter (29), Präsident der Jungen SVP Schweiz, reichte dazu im Berner Kantonsparlament einen Vorstoss ein. Darin verlangt Fiechter unter anderem, Massnahmen gegen die Umgehungsmöglichkeiten zu ergreifen und mit Schildern auf das Verbot aufmerksam zu machen. In seiner Antwort schrieb der Regierungsrat, dass Bürgerinnen und Bürger Verstösse gegen das Verhüllungsverbot der Polizei melden können.

Ausnahme bei Hygienemasken im Gesetz

Im Gesetz sei keine Grundlage enthalten, die es erlauben würde, ein ärztliches Attest einzufordern. Dies wurde auf nationaler Ebene geprüft. Folglich sei es auch so nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, weshalb eine Hygienemaske getragen wird.

Die Nationalrätin Nina Fehr-Düsel (45) stellte dem Bundesrat die Fragen, ob es in den Tourismusregionen polizeiliche Kontrollen gebe und wie der Gesetzesartikel angepasst werden könne, sodass Gesichtsmasken nur auf Anordnung des Bundes oder eines Arztes in der Schweiz getragen werden dürften.

Für die Umsetzung des Verhüllungsverbots seien die Kantone zuständig, heisst es in der Antwort des Bundesrates. Bezüglich der Gesetzesanpassung entgegnet er, dass die Ausnahmen des Verbots definiert seien. Masken zum Schutz vor Atemwegserkrankungen fallen unter eine dieser Ausnahmen.

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