Darum gehts
- Am WEF in Davos gelten spezielle Regeln zum Gesichtsverhüllungsverbot
- Diplomaten und Staatsvertreter sind von der Verhüllungspflicht ausgenommen
- 100 Franken Busse für Verstösse gegen das seit 2022 gültige Verbot
Ans Weltwirtschaftsforum in Davos GR kommen dieses Jahr so viele Staatsoberhäupter, VIPs und hochrangige Gäste wie nie zuvor. Dabei treffen verschiedenste Kulturen aufeinander – und es ist kalt. Sowohl Kopftücher als auch Mützen, Halstücher und hochgezogene Kragen gehören zum Davoser Strassenbild.
Wenn dabei das gesamte Gesicht verhüllt wird, müssten die Polizisten eigentlich eingreifen. Seit einem Jahr gilt in der Schweiz nämlich das Verhüllungsverbot. 100 Franken werden fällig für alle, die ihr Gesicht im öffentlichen Raum verschleiern. Damit wird die Burka-Initiative umgesetzt, die die Schweizer Stimmbevölkerung 2021 angenommen hat.
Diplomatische Ausnahmen
Wie konsequent wird dies am WEF tatsächlich umgesetzt? An einer Medienkonferenz zum Sicherheitskonzept vom vergangenen Freitag liess Sicherheitschef Walter Schlegel zumindest Zweifel zu. Ein Journalist fragte: «Wird das Verhüllungsverbot beachtet? Gibt es eine Auflage, dass man sich nicht verhüllen darf?»
Das wisse er nicht auswendig, antwortete Schlegel. «Grundsätzlich gilt das Verhüllungsverbot in dem Sinne, dass man sich nicht unkenntlich machen darf.» Bei Skikappen und Schals werde man allerdings verhältnismässig vorgehen. Das gilt wohl auch für die rund 600 Anti-WEF-Demonstranten, die am Sonntag die Strasse nach Davos blockierten.
Und wie sieht es aus, wenn das Gesicht aus religiösen Gründen verhüllt ist, etwa mit Burka oder Niqab? Für die meisten Gäste gilt: Streng genommen müssten sie das Verbot beachten. Anders sieht es jedoch bei Diplomaten und offiziellen Staatsvertretern aus, wie das Bundesamt für Justiz auf Anfrage von Blick ausführt.
«Der Zweck des Gesichtsverhüllungsverbots ist, gesellschaftliche Begegnungen zu erleichtern, nicht zu erschweren», so ein Sprecher. «Die Pflege der diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit anderen Staaten und deren Vertreterinnen und Vertretern, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und sich zu diesem Zweck in unserem Land aufhalten, soll nicht behindert werden.»
Schwierige Umsetzung
Staatsvertreterinnen und -vertreter geniessen im Ausland sowieso Immunität. Weiter gilt auch in Räumlichkeiten, die dem diplomatischen und konsularischen Verkehr dienen, eine Ausnahme für das Verhüllungsverbot. Dies würde dem Ziel, gesellschaftliche Begegnungen zu ermöglichen, «diametral zuwiderlaufen», heisst es dazu in der Gesetzesbotschaft.
Am WEF ist die Kantonspolizei Graubünden für die Umsetzung des Verbots zuständig. In der Praxis dürfte dies herausfordernd werden. Bei einer religiös verhüllten Person müssten die Polizistinnen und Polizisten zunächst abklären, um wen es sich handelt – und ob diese Person Immunität geniesst. Zudem sind am WEF die Grenzen der Räumlichkeiten, die dem diplomatischen Verkehr dienen, oft unklar. Staatsvertreterinnen und -vertreter treffen sich an verschiedensten Orten, und theoretisch könnte auch beim Mittagessen ein Deal geschlossen werden.