Gegenvorschlag zu Mitte-Initiative
Kommission will AHV-Heiratsstrafe abschaffen

Pensionierte Ehepaare sollen künftig wie Unverheiratete zwei AHV-Renten erhalten und nicht mehr höchstens das Anderthalbfache der Maximalrente. Die zuständige Nationalratskommission will diesen Vorschlag der Initiative gegen die AHV-Heiratsstrafe entgegenstellen.
Publiziert: 17:09 Uhr
|
Aktualisiert: 17:10 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Die zuständige Kommission des Nationalrats will mit Reformen der Hinterbliebenenrenten das Anliegen der Mitte-Initiative gegen die Heiratsstrafe bei der AHV aufnehmen. (Themenbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Vorlage zur Reform der Hinterlassenenrenten hiess die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) mit 13 zu 12 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten und Blick bereits am Freitag berichtete. Die neuen Bestimmungen sollen indirekter Gegenvorschlag werden zur Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» der Mitte-Partei.

Gelten sollen die Bestimmungen allerdings nur für künftige Pensionierte. Bei laufenden Renten soll der Ehepaar-Plafond nach dem Willen der Mehrheit bleiben. Dabei gibt es Minderheitsanträge für eine Anhebung der Obergrenze für Ehepaare auf 175 Prozent.

Für neue Rentnerinnen und Rentner von AHV und IV soll es keinen Verwitwetenzuschlag mehr geben. Auch Alterskinderrenten will die Mehrheit nicht mehr auszahlen. Bei schon laufenden Renten sollen die Kinderrenten bestehen bleiben.

13. AHV-Rente soll mit Mehrwertsteuer-Erhöhung finanziert werden

Die 13. AHV-Rente soll ausschliesslich durch eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,7 Prozentpunkten finanziert werden. Dafür spricht sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) aus.

Nach der Analyse mehrerer Finanzierungsmodelle stimme die Kommission im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrats zu, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Der Ständerat hatte sich in der Sommersession für eine kombinierte Finanzierung aus Lohnbeitrags- und Mehrwertsteuer-Erhöhung in zwei Schritten ausgesprochen. In diesem Konzept ist laut Mitteilung vom Freitag die zweite Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte an eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare geknüpft.

Die SGK-N will die Mehrwertsteuererhöhung bis 2030 befristen. Dies, weil sie laut Communiqué nach Kenntnisnahme von neuen Finanzperspektiven der AHV feststellte, dass die Umlagedefizite geringer ausfallen dürften als vom Bundesrat bei der Ausarbeitung der Botschaft noch erwartet worden war.

Sie ist darum der Ansicht, dass im Hinblick auf die anstehende Reform der AHV nur eine Übergangsfinanzierung der 13. AHV-Rente vorzusehen ist. Im Weiteren beantragt sie mit 20 zu 5 Stimmen, auf die vom Bundesrat beantragte Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV zu verzichten.

Die Kommission nahm die beiden Entwürfe zur Finanzierung der 13. AHV-Rente in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 12 Stimmen an. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen
      Meistgelesen