Frei am Tag der Arbeit?
Bundesrat gönnt uns keinen weiteren Feiertag

Die Landesregierung will den 1. Mai nicht zum nationalen Feiertag erklären lassen. Die Kantone könnten selbst über eine bestimmte Anzahl Festtage bestimmen – daher der Flickenteppich in der Schweiz.
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In acht Kantonen ist der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag, im Rest wird meist normal gearbeitet.
Foto: Keystone

Darum gehts

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  • Bundesrat lehnt Forderung ab, 1. Mai als nationalen Feiertag anzuerkennen
  • Zusätzlicher Feiertag könnte Schweizer Wirtschaft bis zu 3 Milliarden Franken kosten
  • 1. Mai ist bereits in 8 Kantonen gesetzlicher Feiertag, teils nachmittagsfrei
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Eine «gewisse politische und historische Bedeutung» will der Bundesrat dem 1. Mai gar nicht absprechen. Deswegen der «Tag der Arbeit» aber gleich zum nationalen Feiertag zu erklären, geht der Landesregierung um den federführenden Wirtschaftsminister Guy Parmelin (66) dann doch zu weit. Eine entsprechende Forderung aus Gewerkschaftskreisen lehnt sie ab.

Travail Suisse, der Dachverband der Schweizer Gewerkschaften, will den 1. Mai für alle Arbeitnehmenden im Land zum Feiertag erklären. Grünen-Nationalrätin und Travail-Suisse-Vizepräsidentin Léonore Porchet (36) hatte dazu im Parlament einen Vorstoss eingereicht. Dass in jedem Kanton etwas anderes gilt, widerspreche dem Grundgedanken einer solidarischen Arbeitswelt.

Gleichheit und Sicherheit

Am 1. Mai würden in vielen europäischen Ländern die Arbeitnehmenden sowie ihre sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Errungenschaften gefeiert. In der Schweiz aber sei er in einigen Kantonen ein gesetzlicher Feiertag, in anderen ein normaler Arbeitstag. Ein einheitlicher Feiertag würde für die Sozialpartner Gleichbehandlung, Rechtsklarheit und Planungssicherheit bedeuten.

Heute gilt der 1. Mai in den acht Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Tessin, Thurgau und Zürich als gesetzlicher Feiertag. Teilweise ist in den Kantonen Aargau, Freiburg, Solothurn und St. Gallen zumindest der Nachmittag arbeitsfrei. Im Rest der Schweiz wird normal gearbeitet.

Kantone können 8 Feiertage frei wählen

Der Bundesfeiertag am 1. August sei der einzige Feiertag, der als eidgenössischer erklärt wurde, stellt der Bundesrat klar. Er sei den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt. Gemäss Arbeitsgesetz könnten die Kantone daneben jeweils höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen und verschieden ansetzen – so könnten sie ihren regionalen, kulturellen oder historischen Besonderheiten Rechnung tragen.

Auch die Schweizer Wirtschaft zeigt sich bei der Forderung nach zusätzlichen Feiertagen meist sehr skeptisch. Es wird darauf verwiesen, dass ein zusätzlicher nationaler Feiertag je nach Schätzung 1,5 bis 3 Milliarden Franken kosten würde. Da der 1. Mai in manchen Kantonen schon heute ein Feiertag ist, wäre es in diesem Fall entsprechend weniger.

Für den Bundesrat ist es aber aus «symbolischer Sicht» nicht gerechtfertigt, den Tag der Arbeit dem Bundesfeiertag gleichzustellen und zum nationalen Feiertag für alle Arbeitnehmenden zu erklären. So wichtig ist ihm der 1. Mai dann doch nicht.

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