Darum gehts
- US-Gericht begrenzt Trumps Zollbefugnisse, Auswirkungen auf Schweiz zunächst gering
- Viele Schweizer Exporte unterliegen derzeit Zöllen von 39 Prozent in den USA
- Diplomat rät: Der Bundesrat solle keine verbindlichen Verträge abschliessen
Ein US-Gericht hat Präsident Donald Trump (79) untersagt, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz weitreichende Zölle zu verhängen.
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Schweiz, deren Exporteure besonders von Trumps Zöllen betroffen sind?
Auf die Schnelle hilft uns hierzulande das Urteil des Berufungsgerichts nicht, denn die Entscheidung tritt nicht vor dem 14. Oktober in Kraft. Zudem hat Trump bereits angekündigt, dass er das Urteil an den Obersten Gerichtshof ziehen werde. Kurz nach der Entscheidung schrieb der Präsident auf seiner Plattform Truth Social: «Alle Zölle sind weiterhin in Kraft!»
Urteil vor allem «innenpolitisches Signal»
Noch immer hofft die Schweizer Regierung, dass mit Trump eine bessere Lösung für die Schweizer Unternehmen verhandeln kann. So sollen die Zölle in der Höhe von 39 Prozent auf Waren aus der Schweiz möglichst bald fallen.
«Das Urteil ist in erster Linie ein innenpolitisches Signal für die Grenzen präsidialer Macht in Handelsfragen, seine unmittelbare Tragweite für die Schweiz bleibt jedoch begrenzt, solange der Supreme Court nicht entschieden hat», erklärt der Ex-Spitzendiplomat Thomas Borer (68).
Dabei müsse man beachten, dass es keineswegs sicher sei, ob das oberste Gericht den Fall überhaupt annehme. «Sollte es dies nicht tun, wäre der Entscheid des Appellationsgerichts rechtsgültig», sagt Borer gegenüber Blick. Gleichzeitig erinnert der Schweizer Diplomat daran, dass der Supreme Court in seinen jüngsten Urteilen die präsidialen Befugnisse von Trump mehrfach ausgeweitet hat.
«Keine verbindlichen Verträge abschliessen»
Die Gerichtsurteile in den USA schafften zwar rechtliche Präzedenzfälle, seien aber wohl kaum ein verlässliches Fundament für die eigene Handelsstrategie, so Borer weiter. Er hofft darum, dass die Schweiz «nicht juristische oder makroökonomische Ereignisse abwartet und hofft, dass es gut kommt».
Es sei zentral, dass die Schweiz sich auf den Worst Case mit den 39-Prozent-Zöllen vorbereite und «proaktiv alles für den Best Case» tue.
«Der Schweiz bleibt daher vorderhand nur, weiterhin auf den bilateralen Dialog und eine verhandelte Lösung zu setzen.» Wichtig sei dabei, dass der Bundesrat keine verbindlichen Verträge abschliesse, sondern bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage lediglich Absichtserklärungen abgebe. Das inzwischen gesunkene Handelsdefizit könnte dabei als guter Gesprächsstarter dienen, so der Schweizer Diplomat.