Darum gehts
- EU-Deal: Vernehmlassung startet im Juni
- Schutzklausel, Stromabkommen, Lohnschutz und Ständemehr sind zentrale Themen
- Am Mittwoch informiert der Bundesrat über weitere Etappen
Beim EU-Deal geht es Schlag auf Schlag. Wohl am 13. oder 20. Juni will der Bundesrat das Vertragspaket samt innenpolitischen Begleitmassnahmen in die Vernehmlassung geben.
Zuvor kommen noch die Schutzklausel und das Stromabkommen aufs Tapet. Zwei weitere Etappenentscheide, um der anstehenden EU-Mammutdebatte den Boden zu bereiten. So steht es um die wichtigsten Knackpunkte.
Knackpunkt 1: Schutzklausel
Der Bundesrat will die Schutzklausel mit der EU nicht nur präzisieren, sondern auch innenpolitisch konkrete Bedingungen festlegen, wann diese geprüft werden soll. Am Mittwoch dürfte er entscheiden, in welchen Fällen er bei der Personenfreizügigkeit die Notbremse zieht – oder sich zumindest überlegt, ob er sie ziehen soll.
SP-Migrationsminister Beat Jans (60) bringt vier harte Indikatoren ins Spiel: Steigen Nettozuwanderung, Arbeitslosigkeit, Grenzgängerbeschäftigung oder Sozialhilfequote zu stark an, muss der Bundesrat die Aktivierung der Schutzklausel zwingend prüfen. Dafür werden in einer Verordnung für jeden Bereich Schwellenwerte definiert.
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
- Mit dem neuen Abkommen sollen die Spielregeln genauer festgelegt werden: Bei einzelnen Abkommen, wie zum Beispiel der Personenfreizügigkeit übernimmt die Schweiz EU-Recht. Volk oder Parlament können das ablehnen – dann drohen Strafen. Darüber entscheidet schlussendlich ein Schiedsgericht, dass den EU-Gerichtshof beizieht. Entscheiden wird das Schiedsgericht.
- EU-Bürger können in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Der Bund hat hier aber Ausnahmen erreicht, zum Beispiel bei Landesverweisungen für Straftäter und dem Aufenthaltsrecht. Der Lohnschutz soll über ein dreistufiges Konzept gesichert werden. Künftige Anpassungen, die das Schutzniveau verschlechtern, muss die Schweiz nicht übernehmen.
- Die bisherige Schutzklausel bei der Einwanderung wird konkretisiert. Die Schweiz kann sie einseitig aktivieren.
- Künftig dürfen auch ausländische Bahnen wie Flixtrain auf Schweizer Schienen fahren.
- Neue Verträge gibt es unter anderem beim Strom, der Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit.
- Die Schweiz darf wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Die Schweiz überweist ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken. Das Geld fliesst in Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie Bulgarien, Estland oder Kroatien.
Zum ausführlichen Artikel geht es hier.
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
- Mit dem neuen Abkommen sollen die Spielregeln genauer festgelegt werden: Bei einzelnen Abkommen, wie zum Beispiel der Personenfreizügigkeit übernimmt die Schweiz EU-Recht. Volk oder Parlament können das ablehnen – dann drohen Strafen. Darüber entscheidet schlussendlich ein Schiedsgericht, dass den EU-Gerichtshof beizieht. Entscheiden wird das Schiedsgericht.
- EU-Bürger können in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Der Bund hat hier aber Ausnahmen erreicht, zum Beispiel bei Landesverweisungen für Straftäter und dem Aufenthaltsrecht. Der Lohnschutz soll über ein dreistufiges Konzept gesichert werden. Künftige Anpassungen, die das Schutzniveau verschlechtern, muss die Schweiz nicht übernehmen.
- Die bisherige Schutzklausel bei der Einwanderung wird konkretisiert. Die Schweiz kann sie einseitig aktivieren.
- Künftig dürfen auch ausländische Bahnen wie Flixtrain auf Schweizer Schienen fahren.
- Neue Verträge gibt es unter anderem beim Strom, der Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit.
- Die Schweiz darf wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Die Schweiz überweist ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken. Das Geld fliesst in Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie Bulgarien, Estland oder Kroatien.
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Zur Diskussion steht wohl die dynamische Entwicklung, beispielsweise der durchschnittliche Anstieg über mehrere Jahre. Daneben sollen weitere Bereiche wie Wohnungswesen oder Verkehr in ein Monitoring-Konzept einfliessen, aber keine zwingende Prüfung auslösen.
Konkretisiert wird im Ausländergesetz auch das Waffenarsenal, welches im Ernstfall genutzt werden soll. Von einem stärkeren Inländervorrang bis hin zu Kontingenten und Höchstzahlen. Die Schutzklausel hat damit durchaus einen psychologischen Effekt, um insbesondere bürgerliche Skeptiker ins Boot zu holen.
Knackpunkt 2: Stromabkommen
SVP-Energieminister Albert Rösti (57) wird am Mittwoch das Stromabkommen mit der EU erläutern. Da das Dossier weniger elektrisiert als die Schutzklausel-Frage, dürfte er vor Jans auftreten, damit dieser nachher zeitlichen Freiraum hat. Der kürzliche Strom-Blackout in Spanien liefert Rösti die Steilvorlage, die vorgesehene bessere rechtliche Einbindung in den europäischen Strommarkt zu untermauern. Umstritten ist aber nicht die Stärkung der Versorgungssicherheit, sondern vielmehr die Strommarktliberalisierung.
Die Grundversorgung mit regulierten Preisen bleibt zwar bestehen, doch neu könnten auch Privathaushalte diese verlassen und ihren Stromanbieter frei wählen. Eine Rückkehr in die Grundversorgung wäre zwar möglich, aber dafür würde etwa eine Ein- und Austrittsgebühr fällig, welche höhere Kosten abdecken würde.
Interessant ist die Haltung der Gewerkschaften: Während der Gewerkschaftsbund dem Stromabkommen kritisch gegenüber steht, trägt Travailsuisse den Deal mit.
Knackpunkt 3: Lohnschutz
Der Lohnschutz ist der bedeutendste Knackpunkt, der gelöst werden muss. SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (65) hat hier bereits erfolgreich vorgespurt und mit einem 14 Massnahmen umfassenden Paket den Gewerkschaftsbund mit Pierre-Yves Maillard (57) an der Spitze besänftigt. So sollen beispielsweise Gesamtarbeitsverträge gesichert oder die umstrittene EU-Spesenregelung entschärft werden.
Entscheidend ist nun, ob das Parlament den Lohnschutz-Deal ohne Abstriche mitträgt. Wenn nicht, besteht das Risiko, dass die Gewerkschaften dem Befürworter-Lager den Rücken kehren. Schlimmstenfalls droht im Abstimmungskampf eine unheilige Allianz von SVP und Gewerkschaften.
Kackpunkt 4: Ständemehr
Reicht für die EU-Verträge das Volksmehr – oder ist auch das Ständemehr nötig? Um diese Frage wird heftig gerungen. FDP-Aussenminister Ignazio Cassis (64) hat einen ersten Pflock eingeschlagen: Es gilt das fakultative Referendum, wie dies in der Verfassung klar vorgesehen ist. Die Gegner müssen also 50'000 Unterschriften sammeln, damit der EU-Deal an die Urne kommt. Für ein Ja ist nur das Volksmehr entscheidend.
Im Parlament dürfte sich diese Sichtweise durchsetzen. Eine originelle Lösung für den Ständemehr-Streit hält SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (63) parat: Mit einer raschen Abstimmung über die Kompass-Volksinitiative soll das Stimmvolk die Streitfrage klären.