Ermittlungen laufen
Schweizer Oberst soll Dokument an Russland gegeben haben

Ein Schweizer Oberst ist seit Monaten suspendiert. Er war Mitarbeiter der OSZE-Delegation in Wien und soll Informationen an Russland weitergegeben haben. Die Militärjustiz ermittelt.
Publiziert: 13:11 Uhr
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Ein Schweizer Oberst wurde von seinem Auslandsposten in die Schweiz zurückbeordert.
Foto: PIUS KOLLER

Darum gehts

  • Schweizer Oberst von OSZE-Posten zurückgerufen wegen Informationsweitergabe an Russland
  • Militärjustiz leitet Ermittlungsverfahren ein, um Sachverhalt abzuklären
  • Nach einem halben Jahr bei OSZE in Wien wurde der Armeeangehörige zurückbeordert
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Ein Oberst der Schweizer Armee ist von seinem OSZE-Auslandsposten in die Schweiz zurückberufen worden. Gemäss einem SRF-Bericht wird dem Mitarbeiter in wichtiger Position vorgeworfen, im Sommer 2024 Informationen an Russland weitergegeben zu haben.

Nach einem halben Jahr bei der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OSZE) in Wien wurde der Armeeangehörige zurückbeordert. Zu SRF sagten mehrere Personen, dass der Mann «strafversetzt» worden sei, weil er Informationen an Russland weitergegeben haben soll.

Laut SRF-Recherchen hört man aus dem Umfeld des Beschuldigten, dass die Strafversetzung eine zu harte Massnahme sei. Der Schweizer Oberst habe ein Dokument an die russische Delegation übergeben – doch dieses Dokument sei wenige Stunden später ohnehin innerhalb der ganzen OSZE geteilt worden.

Vorläufige Beweisaufnahme läuft

Das Verteidigungsdepartement habe Kenntnis von den Vorwürfen, wolle aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes aber keine weiteren Angaben zur Art der Vorwürfe machen. Die Militärjustiz habe eine Untersuchung eingeleitet.

Die Behörde erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass es sich dabei um ein Ermittlungsverfahren handle, eine sogenannte vorläufige Beweisaufnahme. Diese sei nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet, sondern es gehe darum, den Sachverhalt abzuklären. Ein militärisches Strafverfahren würde erst eröffnet, wenn sich «ein genügender Tatverdacht auf ein erhebliches strafbares Verhalten einer Person» ergäbe.

Aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses konnte auch die Militärjustiz keine weiteren Angaben zum Verfahren machen. Gemäss SRF befassen sich ausserdem die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst des Bundes und die Geschäftsprüfungsdelegation der Bundesversammlung mit dem Fall.

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