Kritik an Walliser Gemeinden
Armee-Rüffel wegen Waffen an Fronleichnam

Jedes Jahr nehmen im Wallis Männer in Uniform und mit Waffe am Fronleichnamsfest teil. Nun hat sich die Armee an mehrere Gemeinden gewandt – und rügt Verstösse gegen die Sicherheitsvorschriften für Waffen.
Publiziert: 23.07.2025 um 14:58 Uhr
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Aktualisiert: 23.07.2025 um 15:05 Uhr
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Herrgottsgrenadiere an der Fronleichnams-Prozession in der Walliser Gemeinde Wiler.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Armee rüffelt Walliser Gemeinden wegen Fronleichnam-Tradition mit Uniformen und Waffen
  • Verstösse gegen Militärgesetz und Sicherheitsvorschriften bei Feierlichkeiten festgestellt
  • 65-Jähriger starb 2024 bei Detonationsunfall in Raron
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Fronleichnam ist im Wallis jedes Jahr ein grosses Fest. Am sogenannten «Herrgottstag» kurz nach Pfingsten finden in geschmückten Dörfern Prozessionen statt. Am Umzug dabei sind traditionell auch Männer in Uniform und mit geschultertem Sturmgewehr.

Wegen dieser Tradition gibt es nun einen Rüffel von der Armee, wie CH Media schreibt. Auch der «Walliser Bote» hatte darüber berichtet. Denn zunehmend kämen an den Feierlichkeiten Fälle ans Licht, bei denen ein Verstoss gegen das Militärgesetz festgestellt wird. Das komme beispielsweise auch bei Beerdigungen oder Hochzeiten vor. Das zuständige Kreiskommando hat deswegen einen Brief an alle Gemeinden im Kanton geschickt. 

Bewilligung für Uniform und Waffe

Einige würden Uniform und Ausrüstung tragen, ohne dafür eine Bewilligung zu haben. Auch die Sicherheitsvorschriften für Waffen würden teils nicht eingehalten, wodurch Teilnehmende und Publikum in Gefahr gebracht werden könnten. Der Walliser Kreiskommandant mahnt die Gemeinden: Als Behörde, die die Veranstaltung bewilligt oder sogar selbst organisiert, sei es unerlässlich, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu kennen.

Zu den Sicherheitsvorschriften gehöre unter anderem, dass die Waffe stets unter Beobachtung bleibe, immer als geladen betrachtet werde und niemals auf eine Person gerichtet werden dürfe, erklärt Pascal Zen-Ruffinen, Leiter des Walliser Amts für Militärwesen, der Zeitung. Ausserdem dürfe man Dienstwaffen ausserhalb des Militärdienstes nur tragen, wenn man dafür vorher eine Bewilligung bei der Armee eingeholt habe. Jede andere Waffe brauche eine Erlaubnis der Polizei.

Bevor man überhaupt einen Tarnanzug oder einen Ausgänger tragen dürfe, brauche es zudem eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde. Wer nie Militärdienst geleistet hat, darf auch an der Parade keine Uniform tragen. 

Tödlicher Unfall in Raron

Dass Waffen an Umzügen gefährlich sein können, wurde spätestens im vergangenen Jahr deutlich. In der Walliser Gemeinde Raron kam es an der Fronleichnamsprozession zu einem tragischen Unfall: Beim Abfeuern eines traditionellen Mörsers ereignete sich eine Detonation, bei der ein 65-Jähriger tödlich verletzt wurde.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ergaben, dass die Verantwortlichen alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hatten. Deshalb wurde ihnen kein Fehlverhalten vorgeworfen. Anfang des Jahres wurde das Verfahren eingestellt.

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