Klage gegen Beschaffung eingereicht
Armee-Drohne soll juristisch abgeschossen werden

Eine rechtliche Klage soll die Beschaffung von sechs israelischen Drohnen durch die Schweiz stoppen. Für die Klagenden, darunter die Gruppe Schweiz ohne Armee und die Schweizerische Liga für Menschenrechte, verletzt das Vorhaben internationales und Schweizer Recht.
Publiziert: 11:47 Uhr
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Aktualisiert: 17:10 Uhr
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Eine rechtliche Klage soll die Beschaffung von sechs israelischen Drohnen durch die Schweiz stoppen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Klage gegen Drohnenkauf der Schweizer Armee von israelischer Firma Elbit
  • Kläger wollen Nichtigkeit des Vertrags wegen Verstössen gegen internationales Recht
  • Kosten für Drohnen-Aufklärungssystem stiegen von 250 auf 298 Millionen Franken
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Hinter der Klage stehen laut einer Mitteilung vom Dienstag ein palästinensisches Ehepaar, das 2024 aus Gaza geflüchtet war, die Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa), die Schweizerische Liga für Menschenrechte und die Schweizerische Anwaltsvereinigung für Palästina (ASAP).

Die Klägerschaft will eine Nichtigkeit des Vertrags erreichen. Dieser unterstütze de facto die israelische Armee, macht sie geltend. Der Vertrag verstosse gegen internationales und Schweizer Recht. Eingereicht wurde die Klage beim Obergericht des Kantons Bern, wie die Genfer Anwältin Emma Lidén sagte. Im Kanton Bern habe die Bundesverwaltung ihren Sitz.

Das Beschaffungsprojekt hat mehrere Jahre Verspätung. Das Parlament bewilligte den Kauf des Drohnen-Aufklärungssystems ADS-15 bei Elbit für 250 Millionen Franken; 2019 sollte das Projekt abgeschlossen sein. Mittlerweile ist von Kosten von 298 Millionen Franken die Rede.

Projekt wird beim Bund überprüft

Zwar sind inzwischen fünf der sechs bestellten Drohnen in der Schweiz, aber sie erfüllen die Anforderungen nicht. Ende November 2023 habe Elbit angekündigt, seine Kapazitäten auf «die Kriegsanstrengungen gegen Gaza» zu konzentrieren, schrieben die Klägerinnen und Kläger. Die Lieferfrist für die Schweiz sei auf 2026 verschoben worden.

Das habe die Schweiz akzeptiert. Damit billige und unterstütze sie die militärischen Anstrengungen eines Staates, der beschuldigt werde, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen möglichen Völkermord in Gaza zu begehen.

Beim Bund wird das in Schieflage geratene Projekt zurzeit überprüft. Ein Abbruch ist laut Rüstungschef Urs Loher die «schlechteste Möglichkeit». Zurzeit werde eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht, sagte Loher Anfang Juli in der «Samstagsrundschau» von Radio SRF.

Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) sei bisher noch nicht über diese Klage in Kenntnis gesetzt worden, hiess es am frühen Dienstagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Öffentliche Aufträge erfolgen im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz sowie den Vorgaben von Kriegsmaterialgesetz, Beschaffungsrecht und internationalen Verträgen wie dem Arms Trade Treaty», sagte eine Armasuisse-Sprecherin weiter.

Zudem habe sich der Bundesrat zur militärischen Zusammenarbeit mit Israel und laufenden Beschaffungsprojekten vor dem Hintergrund des Konflikts geäussert, hiess es weiter.

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