«Das Schulden-Niveau soll nicht belohnt werden»
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Reform des Eigenmietwerts:«Das Schulden-Niveau soll nicht belohnt werden»

Er ist schon seit 90 Jahren umstritten
Das ist die turbulente Geschichte des Eigenmietwerts

Der Eigenmietwert sorgt seit seiner Einführung 1934 für Streit. Zahlreiche Abschaffungsversuche scheiterten. Nun stimmt die Schweiz über die umstrittene Abgabe ab – und über ein Stück Steuergeschichte. Der Rückblick.
Publiziert: 15:08 Uhr
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Aktualisiert: 15:57 Uhr
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Den Eigenmietwert besteht mittlerweile seit über 90 Jahren.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Eigenmietwert: Umstrittene Steuer seit 1934, mehrere Abschaffungsversuche gescheitert
  • Ursprünglich als Krisenabgabe eingeführt, 1958 ins ordentliche Recht überführt
  • 1999, 2004 und 2009 scheiterten Volksinitiativen zur Abschaffung oder Änderung
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein hochemotionales Thema – eines, das die Schweiz schon lange beschäftigt. Die «Besteuerung des Eigenmietwerts von selbstgenutzten eigenen Häusern und Wohnungen», wie es korrekt heisst, geht auf Krisen zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück.

Sämtliche Versuche, die ungeliebte und umstrittene Steuer abzumildern oder abzuschaffen, sind bisher gescheitert. Dies ist die Geschichte des Eigenmietwerts.

1934 wird der Eigenmietwert eingeführt

Schweizweit eingeführt wurde der Eigenmietwert 1934, mit einem Bundesratsbeschluss über die eidgenössische Krisenabgabe. Im Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940 über eine Wehrsteuer und auch in dessen Nachfolgebeschlüssen wurde die Selbstnutzung der eigenen Wohnung ausdrücklich zum Einkommen gerechnet. 

Eigenmietwert-Abstimmung: Darum geht es

Es ist ein hochemotionales Thema: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen für Wohneigentümer. Nach einem jahrelangen Feilschen im Parlament fand sich eine bürgerliche Mehrheit für den Systemwechsel. Am 28. September entscheidet das Stimmvolk darüber. Es handelt sich dabei um ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer zusätzlich zum tatsächlichen Einkommen versteuern müssen. Berechnet wird es unter anderem aufgrund von Grösse, Lage und Baujahr der Immobilie. Hier beantwortet Blick die wichtigsten Fragen zur Abstimmung.

Es ist ein hochemotionales Thema: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Eine Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen für Wohneigentümer. Nach einem jahrelangen Feilschen im Parlament fand sich eine bürgerliche Mehrheit für den Systemwechsel. Am 28. September entscheidet das Stimmvolk darüber. Es handelt sich dabei um ein fiktives Einkommen, das Hauseigentümer zusätzlich zum tatsächlichen Einkommen versteuern müssen. Berechnet wird es unter anderem aufgrund von Grösse, Lage und Baujahr der Immobilie. Hier beantwortet Blick die wichtigsten Fragen zur Abstimmung.

So steht es in der Botschaft der Wirtschaftskommission des Ständerats, die 2017 den jüngsten Anlauf für die Abschaffung des Eigenmietwerts anstiess. Geht es nach den Befürwortern dieser Abschaffung, wurde die Steuer bereits im Ersten Weltkrieg einmal erhoben, um kriegsbedingte Einnahmeverluste für den Bund zu kompensieren.

1958 kommt der Eigenmietwert ins ordentliche Recht

1958 sei die Steuer auf dem Eigenmietwert auf Dauer ins ordentliche Recht überführt worden, schreiben die Abschaffungs-Befürworter weiter. Die Steuer auf einem Naturaleinkommen, wie es im Gesetz heisst, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Anläufe, sie abzuschaffen, gab es in den vergangenen drei Jahrzehnten immer wieder.

1999 und 2004 scheitern Abschaffungsversuche

1999 scheiterte die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbands mit 59 Prozent Nein-Stimmen. Verlangt hatte sie unter anderem eine massvolle Besteuerung des Eigenmietwerts. Dieser sollte nur angepasst werden, wenn eine Liegenschaft den Besitzer wechselt. 

Wenig später sollte ein Steuerpaket den Rahmen für die Abschaffung des Eigenmietwerts geben. 2004 scheiterte dieses aber am deutlichen Nein der Stimmenden. Die Gegnerschaft kritisierte, dass der Eigenmietwert zwar abgeschafft, aber Steuerabzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten möglich blieben.

2009 scheitert gleich noch ein Versuch

2009 folgte die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands. Dieser wollte für Pensionierte den Eigenmietwert streichen. Sie hätten aber Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen können. Mit gegen 53 Prozent Nein-Stimmen und 13,5 ablehnenden Ständen unterlag das Begehren 2012 an den Urnen.

Im Parlament blieb die Abschaffung des Eigenmietwerts ein Thema. Doch alle eingereichten Vorstösse blieben erfolglos, wie es in der Botschaft zum jüngsten Anlauf heisst. Die von Bundesrat und Parlament unterstützte Vorlage, die nun am 28. September an die Urnen kommt, hat sieben Jahre Behandlungszeit hinter sich.

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