Der Fall Inselspital
Das sind deine Rechte bei sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz

Eine entlassene Oberärztin des Inselspitals Bern wirft dem Klinikdirektor Vergewaltigung vor. Der Fall wirft Fragen zu sexueller Gewalt am Arbeitsplatz auf.
Publiziert: 21.07.2025 um 17:51 Uhr
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Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss die Arbeitgeberin tätig werden. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Darum gehts

  • Affäre am Arbeitsplatz: Klinikdirektor entlassen, Vorwürfe der Vergewaltigung stehen im Raum
  • Arbeitgeber können Beziehungen nicht verbieten, aber Offenlegung und Versetzung verlangen
  • Bei missbräuchlicher Kündigung können Arbeitnehmer bis zu sechs Monatslöhne Entschädigung fordern
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Katharina Siegrist
Beobachter

Er geht von einer einvernehmlichen Affäre am Arbeitsplatz aus. Sie von mehrfacher Vergewaltigung. Was tatsächlich passiert ist, das wissen nur die beiden. Mittlerweile wurde der Klinikdirektor, gegen den sich die Vorwürfe richten, am Inselspital in Bern entlassen.

Welche Rechte hat man, wenn am eigenen Arbeitsplatz Ähnliches vorfällt? Und: Welche Pflichten haben Arbeitgeberinnen? Der Beobachter weiss es. 

Artikel aus dem «Beobachter»

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Liebe, Sex und Zärtlichkeit – was ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Auch wenn es nicht gern gesehen ist: Arbeitgeberinnen können Beziehungen zwischen Angestellten – welcher Art auch immer – nicht verbieten. Das ist Privatsache.

Die Arbeitgeberin kann aber verlangen, dass man Beziehungen offenlegt. Dies, um möglichen Konflikten vorzubeugen. Insbesondere dann, wenn einer der Beteiligten dem anderen vorgesetzt ist, kann die Arbeitgeberin auch eine interne Versetzung anordnen. 

Kann einem wegen einer Affäre am Arbeitsplatz gekündigt werden?

In der Schweiz gilt die Kündigungsfreiheit. Das heisst: Es kann einem auch ohne Grund gekündigt werden. Eine Kündigung darf aber nicht missbräuchlich sein. Betroffene Arbeitnehmende können sich dann wehren und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangen.

Missbräuchlich kann eine Kündigung sein, mit der man sich am Arbeitnehmenden rächen will. Wer seinen Job verliert, weil er die Affäre mit dem Chef beendet, kann dagegen protestieren – solange er oder sie den Umstand irgendwie beweisen kann. Und: Wer beim einvernehmlichen Sex im Kopierraum erwischt wurde, kann kaum fristlos entlassen, aber zumindest verwarnt werden.

Was muss die Arbeitgeberin tun, wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen?

Sexuelle Belästigung oder sogar Vergewaltigung: Wenn derart schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, muss die Arbeitgeberin diesen nachgehen. Und zwar richtig. Sie darf darum nicht einfach die verdächtige Person entlassen, die Situation totschweigen oder diejenige entlassen, die die Vorwürfe erhoben hat. Sie muss zumindest beide Seiten anhören.

Interne Untersuchungen sollten so fair wie möglich sein. Arbeitgeberinnen sind allerdings keine Staatsanwältinnen. Und: Es braucht keine Straftat, damit man jemanden entlassen kann. 

DCX STORY: doc81jndbwl9bpb1obs1ikj [Quellen] 

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