Blüttel-Anwalt auf dem Weg zur Verhandlung
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Kantonsgericht St. Gallen:Blüttel-Anwalt auf dem Weg zur Verhandlung

Von wegen «Ich habe immer eine Unterhose an!»
Hier blüttelt der St. Galler Anwalt ganz ungeniert

Der St. Galler Blüttel-Anwalt stand am Mittwoch vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Dort wurde klar: Es gibt Bilder von einem Vorfall vor ein paar Jahren. Zu sehen ist der Anwalt, ganz ungeniert am blütteln. Seine Erklärungen sind zumindest fragwürdig.
Publiziert: 18.06.2025 um 20:07 Uhr
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Aktualisiert: 18.06.2025 um 21:01 Uhr
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Der Blüttel-Anwalt nackt in seiner Kanzlei.
Foto: Zvg

Darum gehts

  • St. Galler Anwalt wegen Nacktheit vor Gericht. Vorwurf: Ausnützung einer Notlage
  • Fotos zeigen den Anwalt nackt mit einer Mitarbeiterin in der Kanzlei
  • Mindestens elf Mal soll sich der Anwalt nackt gezeigt haben
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sandro ZulianReporter News

Der St. Galler Blüttel-Anwalt stand am Mittwoch wieder vor Gericht – bei mindestens elf Gelegenheiten soll er sich nackt in der Kanzlei gezeigt haben. Zwischen 2020 und 2021 habe sich der freizügige Jurist so mehrmals seiner Assistentin präsentiert, so die Anklage.

Mehrfache Ausnützung einer Notlage wird ihm vorgeworfen – weil das Opfer auf den Job angewiesen gewesen sei. Das Kantonsgericht St. Gallen musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Vorinstanz – das Kreisgericht St. Gallen – mit ihrem Freispruch die falsche Entscheidung getroffen hatte. Die Staatsanwaltschaft und in Teilen auch die Privatklägerin zogen das Urteil damals weiter.

Bilder sprechen eine andere Sprache

Vor Gericht streitet der Beschuldigte die Blüttelei nicht komplett ab – eine sexuelle Absicht habe er aber nicht gehabt. Er präsentiert dafür eine ganze Reihe von Erklärungen für sein Verhalten. So habe er lediglich nackt ein Schläfchen im Büro gehalten. Das habe die Klägerin aber gewusst und akzeptiert. Weiter sei sie von seiner Nacktheit eher belustigt denn schockiert gewesen. «Kauzig» soll sie es gefunden haben.

Was vor Gericht ebenfalls zur Sprache kam: Es kursieren Bilder, die den Blüttel-Anwalt nackt mit einer Frau in der Kanzlei zeigen.

Blick zeigt diese Bilder – denn sie stellen die Aussagen des Juristen zumindest stark infrage. Der Anwalt diskutiert mit einer Mitarbeiterin und trägt dabei nur ein kleines Tuch über den Schultern. Auf einem anderen Foto steht er nackt am Bildschirm, scheint der Angestellten etwas zu erklären. Vor Gericht sagte der Beschuldigte, «Nacktsitzungen» habe es nie gegeben. Diese Bilder aber sprechen eine deutlich andere Sprache.

Gemäss Blick-Informationen handelt es sich hier nicht um dieselbe Mitarbeiterin, die den Anwalt später angezeigt hat.

Durch strömenden Regen gelaufen

Vor Gericht erklärt der Beschuldigte die Bilder so: Er sei durch starken Regen so nass geworden, dass er sich mit einem Tuch habe abtrocknen müssen. Danach habe er in der Kanzlei noch zu tun gehabt. Dass gerade zu diesem Zeitpunkt eine Angestellte dazukam, sei ein dummer Zufall: «Ich sagte der Frau, sie solle draussen bleiben. Aber sie kam trotzdem rein.»

Warum er es für nötig hielt, auch die Unterhose auszuziehen und auch vor einer Mitarbeiterin lieber seinen Nacken als seine Lenden zu bedecken, bleibt sein Geheimnis. Auf die Frage des Richters, ob er seine Scham für gewöhnlich mit Unterwäsche bedecke, sagte er jedenfalls entschieden: «Ich habe immer eine Unterhose an!»

«Das war kein Versehen»

Die Person, welche die Fotos gemacht hat, will anonym bleiben. Macht aber klar: «Ich habe per Zufall durchs Fenster gesehen, was in dieser Kanzlei passiert und war schockiert!» Man habe förmlich spüren können, wie unangenehm der Frau die Situation gewesen sei, so die Person, die das Geschehnis verfolgen konnte. «Das war auch kein Versehen, das hat man sofort gemerkt. Dieser Mann wollte offensichtlich seinen Genitalbereich zeigen.»

Das Kantonsgericht St. Gallen hat in Aussicht gestellt, dass das Urteil voraussichtlich am Mittwochabend oder am Donnerstag ergehen wird.

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