Darum gehts
- Basel erhöht Parkgebühren und berechnet sie nach Fahrzeuglänge
- Wechselnummern führen zu höheren Gebühren, auch für kleinere Stadtautos
- Ab 2027 steigen die Gebühren auf bis zu 740 Franken für lange Fahrzeuge
Bubu Marty (65) fühlt sich gleich doppelt vor den Kopf gestossen. Der Exil-Solothurner, der seit über drei Jahrzehnten in der Basler Innenstadt lebt, muss plötzlich deutlich mehr fürs Parkieren berappen. Als erste Stadt der Schweiz hat Basel nämlich nicht nur die Parkgebühren erhöht, sondern bittet die Anwohnerinnen und Anwohner auch nach Länge ihres Fahrzeuges zur Kasse.
Die «SUV-Strafe» sorgt für Zoff: Der TCS will sich etwa mit einer Petition dagegen wehren. Bei Marty zeigen sich die Tücken des neuen Gebührenregimes: Die Anwohnerparkkarte kostet für den Basler Pensionär plötzlich den Maximalbetrag von 512 Franken – obwohl sein Auto unter der dafür benötigten Länge von 4,90 Meter liegt. «Natürlich war ich für eine Preiserhöhung vorbereitet, aber so was ist ganz einfach unfair», sagt Marty. Was ist passiert?
Statt Kombi wird der Camper verrechnet
Seit dem 1. Januar gelten in der Stadt am Rheinknie drei Kategorien, wenn Anwohner ihr Auto auf öffentlichen Parkfeldern abstellen möchten: Fahrzeuge, die kürzer als 3,90 Meter sind, kosten neu 332 statt wie bisher 284 Franken pro Jahr. Für mittellange Fahrzeuge sind es 422 Franken. Und bei solchen, die länger als 4,90 Meter sind, werden noch einmal 90 Franken mehr fällig.
Marty verwendet in der Stadt einen Dacia. Für das Gefährt würde nach dem Basler Reglement neu eigentlich der mittlere Betrag fällig. Doch der ehemalige Zollbeamte und seine Partnerin sind grosse Camping-Fans – und kauften sich daher vor rund eineinhalb Jahren ein neues Wohnmobil. Länge: 7 Meter.
Der Camper steht ausserhalb der Stadt auf einem Privatparkplatz. «Er würde in der Innenstadt sowieso nirgends hineinpassen», sagt Marty. Den Basler Behörden ist das egal: Sie verwenden ab diesem Jahr die Masse des Sieben-Meter-Gefährts, um das Parkieren in der blauen Zone zu verrechnen.
Streitfall Wechselnummer
Der Grund: Martys «normales» Auto, das üblicherweise in der blauen Zone steht, teilt sich mit dem auswärtigen Wohnmobil eine Wechselnummer. «Ich bin definitiv nicht der Einzige mit diesem Problem», sagt Marty. Er kenne auch andere Basler Camping-Fans, die ab diesem Jahr für die städtischen Behörden aus demselben Grund plötzlich zu SUV-Sündern werden. «Manche brauchen in der Stadt sogar ein noch kleineres Auto.» Dennoch müssen sie den Höchstpreis berappen.
Anfang Oktober flatterte die Rechnung in Bubu Martys Briefkasten. Seither versucht er erfolglos, sich beim Kanton zu wehren. Denn das Basler Gesetz ist beinhart: Wird ein Wechselschild verwendet, muss das grössere Gefährt bezahlt werden – unabhängig davon, wo es steht. Man orientiere sich dabei an der Motorfahrzeugsteuer, so die Antwort des Basler Bau- und Verkehrsdepartements auf die Anfrage Martys.
Der Kanton will nicht nachkontrollieren
«Eine reine Selbstdeklaration würde dem Missbrauch Tür und Tor öffnen», so der Kanton. Der Motorfahrzeugkontrolle sei es schlicht nicht möglich, zu prüfen, welches der beiden Fahrzeuge wo abgestellt werde. Zudem würden in den meisten Fällen die Autos abwechselnd im Strassenraum geparkt.
Für Marty sind die Argumente der Behörden inakzeptabel. «Ich kann klar belegen, dass der Camper nicht im öffentlichen Raum steht», sagt er. Zumal er ihn ohne Nummernschild dort ja auch gar nicht abstellen könne.
Aktuell sei der Aufpreis zwar noch verkraftbar, so Marty. «Es geht mir ums Prinzip.» Dabei hat er auch Preisüberwacher Stefan Meierhans (57) hinter sich: Dieser forderte in den vergangenen Jahren wiederholt, dass städtische Dauerparkierer nicht mehr als 400 Franken bezahlen sollten.
Ab 2027 kommt es noch dicker
Gleichzeitig macht sich Marty bereits über die Zukunft Sorgen: Ab 2027 werden die Gebühren in Basel erneut erhöht. Für seinen Stadtwagen würden dann eigentlich 560 Franken fällig – doch für den Camper werden es satte 740 Franken sein.
Beim Kanton will man sich jedoch bisher nicht umstimmen lassen. Eine Beschwerde bei der Kantonspolizei führt ebenfalls ins Leere: Man verstehe zwar Martys Ärger, doch habe dies der Gesetzgeber halt so verlangt. Er könne sich ja mittels Rekurs wehren. Kostenpunkt: mindestens 850 Franken. «Da versuche ich lieber zuerst alles andere», sagt der Basler Rentner.