Darum gehts
- Aargauerin Nadya Pfister erhält verstörende Nachrichten vom Fake-Profil ihrer verstorbenen Tochter
- Täter wurde identifiziert; trotzdem tauchten weitere Fake-Profile mit Beleidigungen auf
- Pfisters Verein fordert Cybermobbing als Straftatbestand; Gesetzesentwurf in Vernehmlassung
Nadya Pfister (58) spürt einen Stich im Herzen. Als sie am Donnerstag auf ihr Handy schaut, sieht sie plötzlich eine Nachricht ihrer verstorbenen Tochter. Sie öffnet Instagram und liest: «Hoi Mami, wie geht es dir? Wir haben uns lange nicht mehr gesehen.»
Die Aargauerin war ausser sich. «Dass sich jemand erlaubt, unter dem Namen von Céline zu schreiben!», dachte sie sich. Als sie weiterlas, jagte es ihr einen Schauer über den Rücken. «Jetzt sitze ich in der Hölle und verrecke. Jesus hat gesagt, dass ich für immer hierbleiben muss», steht da.
«Diese Nachrichten zerstören mich», sagt Nadya Pfister zu Blick. Im August 2017 nahm sich ihre damals 13-jährige Tochter das Leben, nachdem sie monatelang online gemobbt worden war. Ihr damaliger Freund schickte ein intimes Bild von ihr an seine Ex-Freundin weiter. Diese veröffentlichte das Foto auf Snapchat – innert kürzester Zeit sahen es Hunderte.
Community entsetzt
Ziemlich genau neun Jahre später ist Célines Mutter erniedrigenden Online-Nachrichten ausgesetzt. Ihr Mann Candid Pfister (57) wollte dem Treiben sofort ein Ende setzen und startete einen Aufruf auf Instagram. Darin bat er seine Follower, das Fake-Profil von Céline zu melden. «Die Community kochte vor Wut», erzählt er. Unzählige User meldeten das Fake-Profil, sodass es innert kurzer Zeit von Meta gelöscht wurde.
Doch damit war der Schrecken nicht vorbei. Schon am nächsten Tag tauchte ein neues Fake-Profil von Céline auf. Statt «celine_pfister_» hiess es «celine_pfister_1». Dabei wurde ein anderes Bild von Céline verwendet.
Die neuen Nachrichten, die Nadya Pfister erreichten, waren ebenso verstörend: «Mami, hör bitte auf, gegen Cybermobbing zu kämpfen. Sonst muss ich noch länger in der Hölle bleiben. Ich verrecke hier seit dem 28.08.2017.»
Angriffe gehen weiter
Um die Angriffe zu stoppen, wandte sich Nadya Pfister am Folgetag an die Kantonspolizei. Dort stiess sie zunächst auf wenig Verständnis. «Es wird schwer, dass wir da etwas machen können», hiess es. Die Nachrichten enthielten weder Drohungen noch Beleidigungen. Auch der Tatbestand des Identitätsdiebstahls sei nur schwer geltend zu machen.
Nur auf zusätzlichen Druck wandte sich der Polizist an die Staatsanwaltschaft. Diese konnte die Person anhand der IP-Adresse ausfindig machen. Wie Nadya Pfister erfuhr, besteht bereits ein Verfahren gegen die Person in ähnlicher Angelegenheit. Nach knapp vier Stunden konnte sie eine Strafanzeige einreichen.
Doch auch diese Erkenntnis half nicht weiter. Denn die Angriffe im Internet gingen weiter. Inzwischen wurde auch eine Freundin von Céline über das Fake-Profil kontaktiert. «Wähh, hässliche Nutte, geh besser sterben», heisst es in der Nachricht. Die Beleidigungen sind hier offensichtlich.
Auch Nadya Pfister kriegt keine Ruhe. Noch während des Gesprächs mit Blick erhält sie erneut eine Anfrage vom Fake-Profil ihrer verstorbenen Tochter. «Das sind alles wie kleine Nadelstiche», sagt sie.
Cybermobbing soll Straftatbestand werden
Zusammen mit ihrem Mann setzt sich Nadya Pfister mit dem Verein «Celinesvoice» dafür ein, dass Cybermobbing zu einem eigenen Straftatbestand wird. «Der aktuelle Fall ist ein Paradebeispiel dafür, weshalb es eine neue Rechtsgrundlage braucht», sagt sie.
Heute sind hasserfüllte Nachrichten, die unter Cybermobbing fallen, rechtlich oft nicht erfassbar, weil sie für sich genommen weder als Drohung noch als Nötigung oder Ehrverletzung gelten. «Dies, obwohl sie in ihrer Gesamtheit grossen Schaden anrichten könnten», sagt die Aargauerin. Das erfuhr sie schmerzlich beim Tod ihrer Tochter. Die beiden Haupttäter kamen mit einer milden Strafe von wenigen Tagen Arbeitseinsatz davon.
Unterstützung erhielt Nadya Pfister von der Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (53). Sie trug die Forderung nach einem Cybermobbing-Gesetz im Jahr 2020 ins nationale Parlament. Inzwischen befindet es sich in der Vernehmlassung.
Auch wenn das Gesetz im Parlament eine Mehrheit fand, hat es auch entschiedene Gegner. Der Rechtsanwalt Konrad Jeker (62) etwa warnt vor einer Anzeigenflut bei der Staatsanwaltschaft. Im Netz werde so viel «dummes Zeug» geschrieben. Wenn das plötzlich alles strafbar sei, stünden die Behörden vor dem Kollaps, sagt er.
Für Nadya Pfister ist das kein Argument. «Cybermobbing kann tödlich sein», sagt sie.