Wer das Handy an der Steckdose auflädt, bekommt den Strom in Zukunft möglicherweise nicht mehr vom lokalen Elektrizitätswerk. Mit dem EU-Deal bekommt die Schweiz auch ein Stromabkommen. Dadurch soll der Strommarkt liberalisiert werden. Am Mittwoch stellte Bundesrat Albert Rösti (57, SVP) die Eckwerte vor. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was bedeutet die Strommarkt-Liberalisierung?
Künftig kann jeder Haushalt und jedes Unternehmen selbst wählen, bei welchem Anbieter sie den Strom beziehen wollen. Familien sind nicht mehr an das lokale Elektrizitätswerk gebunden, und auch kleine Firmen dürfen sich einen günstigeren Tarif suchen. Bislang durften das nur grosse Firmen mit einem hohen Stromverbrauch.
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
- Mit dem neuen Abkommen sollen die Spielregeln genauer festgelegt werden: Bei einzelnen Abkommen, wie zum Beispiel der Personenfreizügigkeit übernimmt die Schweiz EU-Recht. Volk oder Parlament können das ablehnen – dann drohen Strafen. Darüber entscheidet schlussendlich ein Schiedsgericht, dass den EU-Gerichtshof beizieht. Entscheiden wird das Schiedsgericht.
- EU-Bürger können in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Der Bund hat hier aber Ausnahmen erreicht, zum Beispiel bei Landesverweisungen für Straftäter und dem Aufenthaltsrecht. Der Lohnschutz soll über ein dreistufiges Konzept gesichert werden. Künftige Anpassungen, die das Schutzniveau verschlechtern, muss die Schweiz nicht übernehmen.
- Die bisherige Schutzklausel bei der Einwanderung wird konkretisiert. Die Schweiz kann sie einseitig aktivieren.
- Künftig dürfen auch ausländische Bahnen wie Flixtrain auf Schweizer Schienen fahren.
- Neue Verträge gibt es unter anderem beim Strom, der Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit.
- Die Schweiz darf wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Die Schweiz überweist ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken. Das Geld fliesst in Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie Bulgarien, Estland oder Kroatien.
Zum ausführlichen Artikel geht es hier.
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
- Mit dem neuen Abkommen sollen die Spielregeln genauer festgelegt werden: Bei einzelnen Abkommen, wie zum Beispiel der Personenfreizügigkeit übernimmt die Schweiz EU-Recht. Volk oder Parlament können das ablehnen – dann drohen Strafen. Darüber entscheidet schlussendlich ein Schiedsgericht, dass den EU-Gerichtshof beizieht. Entscheiden wird das Schiedsgericht.
- EU-Bürger können in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Der Bund hat hier aber Ausnahmen erreicht, zum Beispiel bei Landesverweisungen für Straftäter und dem Aufenthaltsrecht. Der Lohnschutz soll über ein dreistufiges Konzept gesichert werden. Künftige Anpassungen, die das Schutzniveau verschlechtern, muss die Schweiz nicht übernehmen.
- Die bisherige Schutzklausel bei der Einwanderung wird konkretisiert. Die Schweiz kann sie einseitig aktivieren.
- Künftig dürfen auch ausländische Bahnen wie Flixtrain auf Schweizer Schienen fahren.
- Neue Verträge gibt es unter anderem beim Strom, der Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit.
- Die Schweiz darf wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Die Schweiz überweist ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken. Das Geld fliesst in Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie Bulgarien, Estland oder Kroatien.
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Was passiert, wenn ich das nicht will?
«Wer keinen Wechsel wünscht, bleibt automatisch in der Grundversorgung durch den lokalen Betreiber», sagte Bundesrat Rösti an der Medienkonferenz. Der Service Public sei so gewahrt.
Kann ich mit einem Wechsel auf den freien Markt Geld sparen?
Wie sich die Preise verhalten, ist noch unklar. «Es wäre vermessen, hier eine Prognose zu machen, zumal das Abkommen ja erst in fünf Jahren in Kraft treten würde», sagte Rösti. Aber: «Mehr Wettbewerb führt in der Regel zu tiefen Preisen, andererseits kann die Integration in den europäischen Markt auch zu grösseren Preisschwankungen führen.» Darum kann wer will in der Grundversorgung bleiben.
Wie finde ich heraus, wer der günstigste Anbieter ist?
Für die Kundinnen und Kunden werde ein Vergleichsportal für die verschiedenen Angebote eingerichtet, erklärte Rösti. Lieferanten mit mehr als 50'000 Kundinnen und Kunden müssen sowohl dynamische Stromverträge als auch solche mit fixen Preisen und Laufzeiten anbieten.
Kann ich zurück in die Grundversorgung, wenn mir der Strom zu teuer wird?
Rückblende in den Frühling 2022: Russland marschiert in die Ukraine ein. Die Folgen spürt auch die Schweiz – die Energiepreise schnellen in die Höhe. Das könnte wieder passieren. Doch Rösti verspricht: Ein Wechsel vom freien Markt zurück in die Grundversorgung bleibt möglich – sogar unter dem Jahr. Allerdings sind dabei Wechselgebühren möglich.
Wie hoch diese sind, ist noch nicht klar, sie werden vom Marktpreis abhängen. «Was man hier vermeiden will, ist, dass die Kunden in der Grundversorgung ein- und aussteigen, um Preisarbitrage zu machen», sagt Benoît Revaz, Direktor des Bundesamtes für Energie.
Ab wann gilt das?
Damit der Strommarkt liberalisiert wird, muss der EU-Deal vom Parlament und dem Volk angenommen werden. Bis der parlamentarische Prozess und die allfällige Volksabstimmung durch sind, könnte es noch gut und gerne fünf Jahre dauern.
Wer profitiert vom Abkommen?
Besonders die Strombranche lechzt nach dem Abkommen: Bislang wird die Schweiz mangels Regelung von internationalen Plattformen und Prozessen ausgeschlossen, die für die Netzstabilität sorgen. Diese sicherzustellen, könnte teurer werden.
Die Schweiz bezieht regelmässig Strom aus dem Ausland. Sie könnte ohne Abkommen unter Druck geraten. Ab kommendem Jahr müssen die EU-Staaten einen Teil ihrer Kapazitäten für den innereuropäischen Handel reservieren. Ohne Abkommen bräuchte es wohl mehr Reservekraftwerke.
Wer ist dagegen?
Die Gewerkschaften stellen sich gegen das Stromabkommen. Sie sehen den Service Public und die sichere Stromversorgung gefährdet. Die Grundversorgung würde «de facto abgeschafft». Die Anbindung an das Hochspannungsnetz sei bereits durch die Verträge gewährleistet, ein zusätzliches Abkommen sei nicht zwingend.