Bund gehen Buchstaben aus
Das sind die irrsten Gesetze der Schweiz

XXL-Gesetze im Bundeshaus: Ein wichtiger Paragraf reicht mittlerweile bis zum Buchstaben X. «Das versteht niemand mehr», kritisiert ein SVP-Nationalrat. Doch ein anderer Paragraf geht schon dreizehnmal über das Z hinaus.
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Im Bundeshaus geht es manchmal nicht nur um Inhalte, sondern auch um Buchstaben. Gesetze wachsen – und sprengen das Alphabet.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Im Bundeshaus wird das «Problem» ausgehender Gesetzesbuchstaben debattiert
  • SVP-Nationalrat kritisiert: Aufgeblähte Gesetze verstehe niemand mehr
  • Bundeskanzlei hat eine Lösung, wenn es länger als Buchstabe Z wird
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Manchmal wird im Bundeshaus nicht nur über Inhalte debattiert, sondern auch über Buchstaben. Genauer gesagt über die Frage: Was passiert, wenn die Buchstaben ausgehen? Wenn alles bis und mit Z belegt ist? In der Schweiz gibt es mittlerweile richtige XXL-Paragrafen mit mehreren Zehntausend Zeichen. Was für Aussenstehende ziemlich irre wirkt, bringt die Berner Paragrafen-Macher nicht aus der Ruhe.

Das Buchstaben-Problem kam kürzlich auf, als der Nationalrat über die jüngste Revision des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz debattierte. Einst für Soldaten gedacht, deckt die Erwerbsersatzordnung heute immer mehr Lebenslagen ab. Da ist etwa der Artikel 16 des Gesetzes: Er reicht inzwischen bis zum Buchstaben X. Anders gesagt: Bis Artikel 16x ist alles belegt. Jetzt bleiben nur noch zwei Buchstaben übrig – für 16y und 16z.

«Das versteht wirklich niemand mehr»

Artikel 16 umfasst rund 22'000 Zeichen. Für SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann (58) steht er sinnbildlich dafür, wie das Gesetz aufgebläht worden sei. Der einst übersichtliche Artikel sei von Buchstabe A bis X immer weiter ausgedehnt worden. «Das Alphabet hat aber nur 26 Buchstaben», kritisierte Wyssmann in der Ratsdebatte. Der Solothurner fragte: «Was machen Sie, wenn wir bei Z angekommen sind? Wollen wir dann mit dem griechischen Alphabet fortfahren?»

Wyssmann erinnerte an den legendären Juristen und Politiker Eugen Huber (1849–1923) der als Vater des wegweisenden Zivilgesetzbuches gilt. Er habe einfache Gesetze gewollt, die jeder verstehe. «Dieses Gesetz versteht nun wirklich niemand mehr.» Und gegenüber Blick legt Wyssmann nach: «Solche Riesen-Regelwerke sind am Ende schlicht abschreckend.»

Das Alphabet ist endlich, das Gesetz nicht

Gesetze folgen eigenen Logiken. Wenn sie viele Artikel haben, ist das oft Ausdruck davon, wie sie sich im Lauf der Zeit entwickelt haben. Ist das ein Problem? Nicht per se. Je nach Fall kann es übersichtlicher oder schlicht folgerichtig sein, Paragrafen mit Buchstaben aufzuteilen – statt alles einer einzigen, riesigen Bestimmung zu unterordnen.

Was aber passiert nun, wenn die Buchstaben tatsächlich ausgehen? Selbst erfahrene Juristinnen und Juristen können diese Frage nicht aus dem Stegreif beantworten. Doch selbstverständlich haben die Paragrafen-Spezialisten in Bern auch für diesen Fall vorgesorgt.

Die Bundeskanzlei bringt auf Blick-Anfrage Licht ins Dunkel: «Wenn Artikel bis zum Zusatz z nummeriert wurden, also zum Beispiel 126z und weitere Artikel in einer solchen Serie aufgenommen werden müssen, wird ab dem letzten Buchstaben mit lateinischen Numeralia ergänzt.» Dann heisst es etwa 126zbis. «Ab dann gibt es eigentlich keine Beschränkung mehr», betont ein Sprecher.

Dieser Paragraf schlägt alles

Und von wegen irre Paragrafen: Allzu häufig kommt das nicht vor. Doch in der Gesetzessammlung des Bundes gibt es heute schon ein Beispiel bis zum «13.» – auf Lateinisch «tredecies». Artikel 126 aus dem Beispiel ist real. Er geht unterdessen bis Artikel 126ztredecies und befindet sich in der Kollektivanlagenverordnung. Die Verordnung regelt Detailvorschriften für Fonds und ähnliche Kapitalanlagen; die entsprechende Erweiterung wurde Anfang 2024 eingefügt.

Allein Artikel 126 zählt 31'000 Zeichen. Er gibt die Regeln für «Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)» vor. Was, um Himmels willen? Die Feinheiten seien hier erspart – man muss schon Finanzspezialist sein, um die Vorschriften zu durchdringen.

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