Darum gehts
- Schweiz diskutiert nationales Feuerwerksverbot, mit Initiative und Gegenvorschlag in Planung
- Initianten wollen laute Feuerwerke verbieten, nur noch regionale Ausnahmen erlaubt
- 68 Prozent der Bevölkerung unterstützen laut GFS Bern Umfrage das Verbot
In den Niederlanden gibt es derzeit einen Grossansturm auf Feuerwerk – ab dem nächsten Jahr gilt nämlich ein Böllerverbot. Die Bevölkerung will noch ein letztes Mal davon profitieren, der Verkauf ist bereits drastisch gestiegen.
Gibt es ein ähnliches Szenario bald auch in der Schweiz? Eine Initiative möchte hierzulande ein nationales Feuerwerks-Verbot verhängen. Umfragen zeigen: Die Unterstützung in der Bevölkerung ist gross. Laut einer Erhebung von GFS Bern von diesem Jahr würden 68 Prozent der Bevölkerung die Initiative annehmen. Ab wann könnte ein Verbot gelten? Und was beinhaltet es genau? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die Initianten fordern, dass private Feuerwerke, die Lärm machen, künftig verboten werden. Feuerwerke seien unzeitgemäss und würden Umwelt, Tieren und Menschen schaden. Laute Feuerwerke wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen. «Für private Feiern bieten sich Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane oder Fackeln an», heisst es auf der Webseite. «Sie sorgen für eine festliche Atmosphäre, ohne Lärm und Stress für Mensch und Tier.»
Der Nationalrat will einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Mit diesem sollen Böller verboten werden – also Feuerwerkskörper ohne visuelle Effekte. Zudem dürften neu nur Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, aus dem Ausland eingeführt werden. Die Einfuhr von kleineren Feuerwerksraketen, beispielsweise aus Deutschland, wäre nicht mehr erlaubt.
Dafür müsste nur das Gesetz und nicht die Verfassung abgeändert werden. Auch der Bundesrat unterstützt den Gegenvorschlag.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Bis im Mai 2026 sollen die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sein. Die Initiative dürfte dann in den nächsten beiden Jahren an die Urne kommen. Wenn die Initiative abgelehnt würde, käme der Gegenvorschlag zum Zug – ausser dagegen würde das Referendum ergriffen.
Ja. Derzeit gibt es keine Regelung auf nationaler oder kantonaler Ebene, stattdessen sind die Gemeinden dafür verantwortlich. Immer mehr Gemeinden greifen gegen lautes Feuerwerk durch. Etwa in Rüti ZH und Bauma ZH wurde ein Verbot Ende November angenommen – an Silvester 2025 ist lautes Feuerwerk ein letztes Mal erlaubt. Vor allem im Zürcher Oberland und im Kanton Graubünden häufen sich die Verbote.