Blackbox Uni Zürich
Student darf eigene Prüfung nicht mehr sehen

Ein Student der Universität Zürich wollte seine Prüfungsresultate einsehen. Doch die Hochschule blockt ab – mit Verweis auf das öffentliche Interesse.
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Nach der Prüfung ist vor dem Resultat: Zürcher Uni-Student erhält keine Einsicht in seine Resultate.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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Peter Johannes Meier
Beobachter

Aus eigenen Fehlern lernen. Das nahm sich Daniel Hirschi vor. Er war an der Universität Zürich durch eine Prüfung gerasselt. Doch die Hochschule verweigert ihm die Einsicht in seine Resultate. Sein Name lautet tatsächlich anders.

Die Anthropologie-Prüfung fand im Januar an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät statt. Am Laptop arbeiteten sich die Studierenden durch die anspruchsvollen Fragen. Im März erhielt Hirschi das Resultat: Note 3,5.

Die Informationen dazu waren dürftig: eine Liste mit Nummern, daneben in Rot oder Grün, ob er richtig oder falsch geantwortet hatte. Die Prüfungsfragen sowie die dazugehörigen Antwortmöglichkeiten wurden dem Studenten jedoch nie gezeigt. «Ich weiss deshalb bis heute nicht, welche konkreten Fragen ich falsch beantwortet haben soll. Ohne diese Informationen kann ich die Bewertung weder nachvollziehen noch überprüfen», sagt Hirschi.

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Er verlangte Einsicht in die Prüfung. An staatlichen Hochschulen ist das grundsätzlich möglich. Wenn auch meist nur unter Aufsicht – und ohne die Möglichkeit, Kopien, Fotos und oft nicht einmal Notizen machen zu dürfen. So wollen die Hochschulen verhindern, dass Fragen und Antworten verbreitet werden. Denn Professoren denken sich nicht für jede Prüfung neue Fragen aus.

«Dafür habe ich ein gewisses Verständnis», sagt der Student. Doch die Uni verweigert ihm auch eine beaufsichtigte Einsicht. Zunächst wandte sich Hirschi an die Koordinatorin des Instituts für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften. Diese verwies auf die Rahmenverordnung zum Studium. «Zur Sicherstellung der Geheimhaltung [kann] die Herausgabe der Prüfungsunterlagen eingeschränkt oder verweigert […] werden», steht darin.

Fragwürdige Geheimhaltung

Die vollständige Verweigerung einer Einsichtnahme scheint demnach eine Option zu sein. Doch rechtlich steht sie auf tönernen Füssen. Denn das Ergebnis einer Prüfung an einer öffentlichen Hochschule gilt grundsätzlich als Verwaltungsentscheid. Und der unterliegt dem Akteneinsichtsrecht. Es darf darum nur bei einem «überwiegenden öffentlichen Interesse» eingeschränkt werden. Die Bundesverfassung verpflichtet zudem jegliche Behörden, ihre Entscheide überprüfbar zu machen.

Hirschi wandte sich darauf direkt an den verantwortlichen Professor. Doch auch der blockte ab: «Eine Prüfungseinsicht ist kein Lehrmittel, um herauszufinden, wo man Fehler gemacht hat», lautet seine eigenwillige Auffassung. Worauf Hirschi beim Dekanat der Fakultät Einsprache erhob.

Auch dieses verteidigte die Weigerung: «Insbesondere bei Multiple-Choice-Prüfungen […] besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Geheimhaltung der Prüfungsinhalte, um die Validität sowie die Funktionsfähigkeit zukünftiger Prüfungen sicherzustellen», heisst es im Entscheid. Zynisch wirkt ein Nachsatz: Weil Hirschi sich exmatrikuliert habe, sei sein praktisches Interesse an einer Einsicht relativiert.

Der Grund für Hirschis Abmeldung von der Universität ist nicht etwa die vermasselte Prüfung. Er wird sein Studium an einer renommierten Universität in den USA fortsetzen. An seinem Anliegen ändere dies aber nichts: «Mir geht es nicht nur um meinen eigenen Fall. Transparenz sollte an einer öffentlichen Universität selbstverständlich sein.»

Universitätsratspräsidentin Steiner schweigt

Der Beobachter wollte vom Universitätsrat wissen, was er von der Geheimhaltung der Prüfungsergebnisse hält. Präsidentin des Gremiums ist die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte).

Die Politikerin weicht aus. «Silvia Steiner äussert sich nicht zu operativen Angelegenheiten der Hochschule», lässt sie über ihre Bildungsdirektion ausrichten. Der Universitätsrat sei ein strategisches Leitungsorgan. Genau dieses Leitungsorgan verabschiedete 2020 die fragwürdige «Rahmenverordnung für das Studium» – unterzeichnet von Ratspräsidentin Silvia Steiner.

Daniel Hirschi könnte Beschwerde gegen den Dekanatsentscheid einlegen und, falls nötig, vor Gericht ziehen. Doch er will sich auf sein Studium konzentrieren: «Ich hoffe, die Verantwortlichen werden ihre fragwürdige Praxis auch so überdenken. An anderen Fakultäten und Hochschulen ist die Einsicht in Prüfungen ja problemlos möglich.»

Quellen
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