Darum gehts
- Berner Gefängnisse laut Bericht der Folterkommission überbelegt und menschenunwürdig
- Regierung wehrt Vorwürfe ab, sieht Mindeststandards als erfüllt an
- Die Kommission überinterpretiere ihren Auftrag, kritisiert die Berner Regierung
Viele Schweizer Gefängnisse sind überbelegt – auch im Kanton Bern. Das rief die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter auf den Plan. In einem Bericht stellte sie dem Kanton Bern kein gutes Zeugnis aus bezüglich der Zustände in den Regionalgefängnissen Bern, Thun, Burgdorf und Biel.
Alle vier Gefängnisse seien überbelegt – teilweise deutlich, heisst es im Bericht. Die Verantwortlichen hätten kaum Handlungsspielraum, «um möglichen menschenunwürdigen Bedingungen vorzubeugen». Gemessen an den internationalen Vorgaben sei der persönliche Raum für die Inhaftierten knapp, so die Kommission weiter. Aufgrund von diversen Feststellungen – je nach Gefängnis etwa fehlende Hygiene oder Privatsphäre – führte sie eine «mögliche Verletzung» der Europäischen Menschenrechtskonvention ins Feld.
«Realität der Umstände» verkannt
Jetzt wehrt sich die Berner Regierung entschieden dagegen. Die Ordnung und Sicherheit sowie eine menschenwürdige Unterbringung der Eingewiesenen sei jederzeit gewährleistet, schreibt sie in einer Stellungnahme. Auch die Mindestanforderungen bezüglich der zur Verfügung stehenden Fläche pro Person würden in allen vier Gefängnissen eingehalten.
«Es zeigt sich einmal mehr, dass diverse Empfehlungen des vorliegenden Berichts weit über die Massnahmen zur Verhütung von Folter hinausgehen», heisst es aus der Sicherheitsdirektion von Regierungsrat Philippe Müller (63, FDP). Die Kommission «überinterpretiert ihren Auftrag» und verkenne «die Realität der Umstände in einem Gefängnis». Der Justizvollzug im Kanton Bern befinde sich heute aufgrund der Überbelegung in einer «Sondersituation, welche keinesfalls dem Regelbetrieb entspricht».
Ein wichtiger Kritikpunkt der Kommission bezog sich auf Mehrbettzellen, die aufgrund von Platzmangel in den Berner Regionalgefängnissen eingeführt wurden. Dazu äussert sich die Regierung besonders deutlich. «Die Bedingungen sind vermutlich besser als jene, die viele Militärdienstleistende in der Schweiz antreffen», stellt der Regierungsrat klar.
Und auch dass Gefangene ohne Sichtschutz nebeneinander duschen, verteidigt der Regierungsrat. «Vergleichbare Duschsituationen findet man auch in der Aussenwelt etwa in Sportanlagen», heisst es. «Es ist also nicht einzusehen, weshalb dies im Strafvollzug nicht akzeptabel sein soll.»
Brisant: Bern hatte selbst für volle Gefängnisse gesorgt. Wegen einer IT-Panne konnten zeitweise keine Bussen und Mahnungen verschickt werden, beispielsweise für wiederholtes Schwarzfahren. Deshalb konnten diese Bussen zeitweise auch nicht in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden. Auf dem Amt stauten sich die Verfahren. Der Berner Regierungsrat spricht dabei von der «Bugwelle Busseninkasso».