Bei Lehrerinnen und Schülerinnen
Kanton Zürich verbietet das Kopftuch im Klassenzimmer

Der grösste Kanton der Schweiz steht vor einem politischen und juristischen Streit über religiöse Symbole an Schulen. Der Kantonsrat hat sich knapp für ein Kopftuchverbot ausgesprochen. Nun muss der Regierungsrat klären, wie dies umgesetzt werden kann.
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Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag ein Kopftuchverbot für Schulen und Kindergärten beschlossen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kantonsrat Zürich stimmt für Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten
  • SVP sieht Kopftuch als Symbol frauenfeindlicher Religion und Gleichstellungsproblem
  • Regierung hat zwei Jahre für Vorschlag, SVP erwägt Volksinitiative
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Riccarda CampellRedaktorin Politik

Das Kopftuch soll aus den Zürcher Klassenzimmern verschwinden. Der Kantonsrat hat am Montag einen entsprechenden SVP-Vorstoss knapp angenommen. Das Verbot soll für Schülerinnen und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen und Kindergärten gelten.

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Die SVP begründet die Forderung mit der Gleichstellung. «Frauen und Mädchen sind keine Menschen zweiter Klasse», sagte Tobias Infortuna (52) laut «NZZ». Das Kopftuch stehe für eine frauenfeindliche Auslegung von Religion und passe nicht zum Anspruch der Schule als Ort der freien Entfaltung. Auch die FDP unterstützte den Vorstoss, wenn auch mit Vorbehalten. Denn die Schule sei ein öffentlicher Raum, in dem Gleichstellung gelten müsse. Private Schulen wären vom Verbot ausgenommen. Auch die EDU sowie Teile von GLP und EVP stimmten dafür. 

Dagegen stellten sich SP, Grüne, Mitte und AL. SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak (37) kritisierte, Musliminnen würden in der Debatte meist nur als Opfer oder Täterinnen dargestellt. «Frauen müssen selbst über ihre Kleidung entscheiden können», sagte sie. Ein Verbot könne zudem ihre gesellschaftliche Teilhabe erschweren. In Richtung der SVP sagte sie: «Ihnen macht es nichts aus, wenn eine Frau mit Kopftuch die WCs reinigt oder den Boden putzt. Aber wenn sie Lehrerin ist, sichtbar wird und Autorität ausübt, wird sie für sie zum Problem.»

SVP prüft Volksinitiative

Nun muss die Zürcher Regierung innert zwei Jahren einen konkreten Vorschlag ausarbeiten. Bildungsdirektorin Silvia Steiner (68) betonte, dabei müssten insbesondere die Religionsfreiheit und das Bundesrecht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht hatte 2015 ein Kopftuchverbot für Schülerinnen abgelehnt. Die damaligen Argumente – etwa staatliche Neutralität und Gleichstellung – reichten dafür nicht aus.

Die SVP will den Druck dennoch erhöhen. Parteipräsident Domenik Ledergerber (38) kündigte an, eine kantonale Volksinitiative zu prüfen. Diese könnte auch weitere öffentliche Einrichtungen betreffen.

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