Baume-Schneider greift durch
Umstrittene Genfer Gaza-Stiftung wird aufgelöst

Sie war auch dem Bund ein Dorn im Auge – nun ist sie Geschichte. Der umstrittene Genfer Ableger der Gaza Humanitarian Foundation wird liquidiert, weil sie gegen das Stiftungsrecht verstossen hatte.
Publiziert: 02.07.2025 um 09:19 Uhr
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Aktualisiert: 02.07.2025 um 09:27 Uhr
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Die Lage im Gazastreifen ist katastrophal.
Foto: IMAGO/Anadolu Agency

Darum gehts

  • Umstrittene Genfer Gaza-Stiftung wird liquidiert, Gläubiger sollen Forderungen anmelden
  • Stiftung verstiess gegen Schweizer Recht, hatte keinen Schweizer Wohnsitz im Vorstand
  • Zwei Beschwerden von Trial International eingereicht, Schweiz als Depositarstaat gefordert
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Gläubiger werden dringend gebeten, ihre Forderungen anzumelden: Die umstrittene Genfer Stiftung Gaza Humanitarian Foundation wird bereits wieder liquidiert. Das ist dem Schweizer Handelsblatt zu entnehmen. 

Die Stiftung war Teil eines Plans der USA und von Israel, die Verteilung von Hilfsgütern vorbei an der Uno zu koordinieren – trotz heftiger internationaler Kritik. Ein Ableger der US-Stiftung wurde Anfang 2025 in der Schweiz gegründet, was auch dem Bund ein Dorn im Auge war.

Die Foundation war ein Fall für die Stiftungsaufsicht geworden, nachdem sich der Genfer Rechtsanwalt David Kohler daraus zurückgezogen hatte, wie Blick berichtet hatte. «Die Adresse in Genf wird gestrichen. David Kohler ist nicht mehr Mitglied des Stiftungsrates, seine Befugnisse sind erloschen», war dem Zentralen Firmenindex (Zefix) zu entnehmen. Damit bestand der Stiftungsrat nur noch aus dem in London lebenden Armenier David Papazian und dem US-Amerikaner Loik Samuel Marcel Henderson.

Verstoss gegen das Stiftungsrecht

Das aber verstösst gegen geltendes Recht. «Gemäss Stiftungsrecht muss mindestens ein zeichnungsfähiges Mitglied des Stiftungsrates einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht hat die Stiftung in dieser Frage kontaktiert», wie ein Sprecher des Innendepartements damals bestätigte. Die Stiftungsaufsicht verfüge «über eine breite Palette an Massnahmen, wenn eine Stiftung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Massnahme muss allerdings verhältnismässig sein.»

Die Stiftungsaufsicht könne «einen von der Stiftung getroffenen Beschluss aufheben, verbindliche Anweisungen erteilen, Mitglieder des Stiftungsrats suspendieren oder abberufen oder eine Aufsichtsperson ernennen». Compliance-Expertin Monika Roth (74) ging gegenüber Blick davon aus, dass die Stiftungsaufsicht «eine Frist setzt, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen».

Frist ist abgelaufen

Diese Frist ist mittlerweile abgelaufen, ohne dass die gesetzlichen Vorgaben wieder eingehalten wurden. Die zuständige Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider (61) greift durch: Die umstrittene Gaza-Stiftung ist am Ende und wird liquidiert.

Die Genfer Organisation Trial International, die Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht anprangert, hatte gleich zwei Beschwerden gegen die umstrittene Stiftung eingereicht – ausser beim Innendepartement auch beim Aussendepartement. Trial International hatte den Bund dazu aufgerufen, zu prüfen, ob die Aktivitäten der Stiftung mit dem Schweizer Recht und dem humanitären Völkerrecht vereinbar sind.

Als Depositarstaat der Genfer Konventionen sei die Schweiz verpflichtet, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, so Trial International. Beobachter befürchten, die Stiftung könnte Teil eines Vertreibungsplans sein. Auch stört Trial International, dass private Sicherheitsdienste bei der Verteilung von Hilfsgütern eine wichtige Rolle spielen: «Der geplante Einsatz privater Sicherheitsfirmen führt zu einer riskanten Militarisierung der Hilfe, die in einem Kontext nicht gerechtfertigt ist.»

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