Aufsicht wird aktiv
Genfer Gaza Foundation verstösst gegen Stiftungsrecht

Ein Genfer Anwalt zieht sich aus der umstrittenen US-Stiftung zurück – nun wird die Stiftungsaufsicht aktiv. Auch das EDA ist involviert.
Publiziert: 10:10 Uhr
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Die Lage im Gazastreifen ist katastrophal.
Foto: IMAGO

Darum gehts

  • Umstrittene Stiftung Gaza Humanitarian Foundation verliert Schweizer Mitglied
  • Stiftungsaufsicht wird aktiv, EDA prüft Einsatz von Sicherheitsdiensten im Ausland
  • Zwei Beschwerden gegen die Stiftung eingereicht
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Die Hintergründe der umstrittenen Stiftung Gaza Humanitarian Foundation bleiben nebulös. Wie Blick letzte Woche berichtet hat, ist die Stiftung Teil eines Plans von den USA und von Israel, die humanitäre Hilfe im Gazastreifen an der Uno vorbei zu organisieren. Ein Ableger der US-Stiftung wurde Anfang 2025 in der Schweiz gegründet. Ein Tag nach Erscheinen des Blick-Artikels wurde bekannt: Der Genfer Rechtsanwalt David Kohler zieht sich aus der Stiftung zurück. «Die Adresse in Genf wird gestrichen. David Kohler ist nicht mehr Mitglied des Stiftungsrates, seine Befugnisse sind erloschen», ist dem Zentralen Firmenindex (Zefix) zu entnehmen. Laut Zefix besteht der Stiftungsrat nur noch aus dem in London lebenden Armenier David Papazian und dem US-Amerikaner Loik Samuel Marcel Henderson. Kohler war für Blick nicht zu erreichen, Anfragen an die Stiftung blieben unbeantwortet.

Wegen Kohlers Rückzug wird die Gaza Humanitarian Foundation ein Fall für die Stiftungsaufsicht. «Gemäss Stiftungsrecht muss mindestens ein zeichnungsfähiges Mitglied des Stiftungsrates einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht hat die Stiftung in dieser Frage kontaktiert», bestätigt ein Sprecher des Eidgenössischen Departements des Innern. Die Stiftungsaufsicht verfüge «über eine breite Palette an Massnahmen, wenn eine Stiftung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Massnahme muss allerdings verhältnismässig sein.»

Die Stiftungsaufsicht könne «einen von der Stiftung getroffenen Beschluss aufheben, verbindliche Anweisungen erteilen, Mitglieder des Stiftungsrats suspendieren oder abberufen oder eine Aufsichtsperson ernennen». Compliance-Expertin Monika Roth (74) geht davon aus, dass die Stiftungsaufsicht «eine Frist setzt, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen».

EDA prüft Einsatz von Sicherheitsdiensten im Ausland

Die Genfer Organisation Trial International, die Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht anprangert, hat zwei Beschwerden gegen die umstrittene Stiftung eingereicht – ausser beim EDI auch beim Aussendepartement EDA. Trial International fordert den Bund dazu auf, zu prüfen, ob die Aktivitäten der Stiftung mit dem Schweizer Recht und dem humanitären Völkerrecht vereinbar sind. Als Depositarstaat der Genfer Konventionen sei die Schweiz verpflichtet, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten, teilt Trial International mit. Beobachter befürchten, die Stiftung könnte Teil eines Vertreibungsplans sein. Auch stört Trial International, dass private Sicherheitsdienste bei der Verteilung von Hilfsgütern eine wichtige Rolle spielen. «Der geplante Einsatz privater Sicherheitsfirmen führt zu einer riskanten Militarisierung der Hilfe, die in einem Kontext nicht gerechtfertigt ist», teilt Trial International mit.

Das EDA ist die zuständige Behörde für das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS). Das EDA bestätigt gegenüber Blick, es prüfe, ob die Stiftung der Meldepflicht unterliege.

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