Alle zehn Jahre müssen die Schweizer Kernkraftwerke dem Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) aufzeigen, wie es um die Sicherheit ihrer Anlage steht. In dieser sogenannten periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) dokumentieren sie, was sie alles tun, um den Meiler sicher zu betreiben. Das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) reichte seinen Bericht 2022 ein. Im vergangenen Dezember nahm das Ensi schliesslich auf 430 Seiten dazu Stellung.
Und was die Aufseherinnen und Aufseher darin zum Thema Brandschutz schreiben, lässt aufhorchen. Lange vor der Katastrophe von Crans-Montana – und somit unbeeinflusst davon – entdeckten sie im Rapport des KKL gravierende Mängel, Gefahren und Unstimmigkeiten.
Das Konzept für die Fluchtwege etwa entspricht nicht den aktuellen Normen, sondern stützt sich zum Teil auf Vorschriften aus dem Jahr 2003. Zudem ging aus dem eingereichten Fluchtwegkonzept nicht hervor, ob flüchtende Personen möglicherweise auch Bereiche mit erhöhter Radioaktivität betreten müssen, um in Sicherheit zu gelangen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Türen: KKL spricht von «Ausnahmeregelung»
Auch behauptete das KKL in der PSÜ, dass Türen nicht zwingend in Fluchtrichtung aufgehen müssen, wenn dort Radioaktivität vorhanden sei. Die Ensi-Verantwortlichen verstehen diese Aussage nicht. «In der kontrollierten Zone einer Kernanlage befindet sich grundsätzlich in jedem Raum Radioaktivität», schreiben sie und fordern, die «Ausnahmeregelung» sei «zu erklären und nachvollziehbar darzulegen».
Für wie gravierend das Ensi die Mängel einstuft, zeigt die kurze Frist, die es dem KKL gewährt: Bis Ende Juni müssen die Betreiber der Aufsichtsbehörde die entsprechenden Dokumente liefern. Auf Anfrage des Beobachters erklärt eine Sprecherin des KKL, das Fluchtwegkonzept sei bereits überarbeitet worden: «Der Punkt der Fluchtrichtung und der Fluchttüren wurde darin richtiggestellt.»
Informationen gemäss Ensi «nicht stimmig»
Apropos Fluchtwege: Auch die vom KKL gelieferten Informationen zu diesem wichtigen Punkt kritisiert das Ensi. Das KKL will Rauchgase im Brandfall über die Lüftung abführen. Doch die Betreiber legen nicht dar, welche Temperaturen diese Kanäle aushalten. Die Experten des Ensi bezeichnen die Angaben zur Entrauchung von Treppenhäusern deshalb als widersprüchlich und gar «nicht stimmig».
Ein weiterer Kritikpunkt der Atomaufsicht: Nicht überall auf dem Gelände sind Alarmanlagen für den Brandfall installiert. Sprich: Wer sich bei einem Brandausbruch in einem solchen Bereich aufhält, erfährt nichts von der Gefahr. Das Ensi verlangt deshalb, dass auf der gesamten Anlage entsprechende Einrichtungen vorhanden sind. Als Beispiel nennt das Ensi fest installierte Brandmelde-Alarmhörner.
Telefone statt Alarmhörner
Doch das KKL hat sich mittlerweile für eine andere Lösung entschieden, wie die KKL-Sprecherin schreibt: Die Mitarbeitenden müssen schnurlose Dect-Telefone bei sich tragen, um im Notfall in Räumen ohne Alarmvorrichtungen Warnungen zu empfangen.
Im Bericht des Ensi zur PSÜ sei «von Brandschutzmängeln nicht die Rede», schreibt die KKL-Sprecherin: Es handle sich bei den Forderungen der Atomaufsicht lediglich «um Optimierungen im Bereich Brandschutz, um das Sicherheitsniveau der Anlage weiter zu erhöhen».