Darum gehts
- Unterschiede bei Tauglichkeitsentscheiden zwischen Rekrutierungszentren festgestellt, Evaluation angeordnet
- Kriterien für Militärdiensttauglichkeit nicht angemessen rechtlich verankert und öffentlich zugänglich
- Rund 8500 Rekruten und 2400 Kader starten in Sommer-Rekrutenschule, Frauenanteil 3,4 Prozent
Derzeit gebe es zwischen den verschiedenen Rekrutierungszentren Unterschiede bei den Tauglichkeitsentscheiden, wie die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) am Montag mitteilte. Aus diesem Grund beauftragte die GPK im Januar 2023 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, den «Militärdienst mit Einschränkungen» zu evaluieren, mit Fokus auf die Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit.
Die Kategorien der Militärdiensttauglichkeit seien in den letzten Jahren regelmässig erweitert worden. Diese Kriterien sind gemäss der GPK-N allerdings nicht angemessen rechtlich verankert. Die Kriterien seien derzeit nur in einer internen Weisung abgebildet und nicht öffentlich zugänglich.
Vorgaben werden nicht eingehalten
So würden etwa Vorgaben des Bundesrats nicht eingehalten, wonach Tauglichkeitsbeurteilungen immer von mindestens zwei Ärzten zu fällen sind. Auch müssten die Ärztinnen und Ärzte Angehörige der Armee oder von dieser angestellt sein. Auch diese Vorgabe werde nicht immer eingehalten. Weiter würden neue Ärzte zu wenig geschult, bemängelt die GPK. Eine einheitliche Beurteilung der Stellungspflichtigen in allen sechs Rekrutierungszentren werde dadurch erschwert.
Bei der Rekrutierung werden neben ärztlichen und psychologischen Untersuchungen auch Personensicherheitsprüfungen (PSP) durchgeführt, schreibt die GPK-N. In Ausnahmefällen dürfen die Untersuchenden mit der Fachstelle PSP Informationen austauschen. Die GPK-N kam allerdings zum Schluss, dass die aktuelle Praxis in den Rekrutierungszentren darüber hinausgehe und daher teilweise rechtswidrig sei. Auch die Qualitätssicherung bei den Tauglichkeitsentscheiden der Ärzte in den Rekrutierungszentren müsse verbessert werden.
Weiter schlägt die GPK-N vor, die gesetzliche Grundlage beim Beschwerderecht der geltenden Praxis anzupassen. In der aktuellen Praxis können auch Personen mit einem negativen Tauglichkeitsentscheid Beschwerde führen, was so nicht im Gesetz verankert sei. Die Aufsichtskommission ersucht den Bundesrat, bis zum 30. September zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.
Am Montag starteten rund 8500 Rekrutinnen und Rekruten sowie 2400 Kader in die Sommer-Rekrutenschule, wie das Verteidigungsdepartement mitteilt. Der Anteil der Frauen liegt bei 3,4 Prozent.