Darum gehts
- Zürcher brachte Kater Brownie aus den Ferien in Portugal in die Schweiz
- Veterinäramt beschlagnahmte das Tier wegen fehlender Tollwutimpfung und fehlendem Mikrochip
- Rechnung von 1618 Franken für amtliche Massnahmen wegen Seuchenverdacht
Es geschah aus Tierliebe. Aus Portugal nahm ein Zürcher den streunenden Kater Brownie mit nach Hause. Als er in die Schweiz einreiste, hatte der frischgebackene Halter den Heimtierpass im Gepäck, einen Zahlungsbeleg, Fotos aus Portugal und GPS-Daten. Nur zwei Dinge fehlten: der Mikrochip im Kater und eine Tollwutimpfung. Diese konnte in Portugal nicht gemacht werden, da der Vierbeiner nach einer Erkältung Antibiotika erhalten hatte.
Für seine Tierliebe zahlt der Katzenhalter jetzt viel Lehrgeld. Das Zürcher Veterinäramt stellt ihm über 1600 Franken in Rechnung. Dies schildert die Zürcher Ombudsstelle in ihrem Jahresbericht. Wie kam es dazu?
Zurück in der Schweiz ging der Besitzer mit dem Kater zum Tierarzt. Und dieser schlug Alarm, weil das Tier keine Tollwutimpfung hatte. Ein Amtstierarzt rückte aus und beschlagnahmte Brownie. Das Problem: Das Herkunftsland könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Es bestehe das Risiko, dass die Tollwut in die Schweiz eingeschleppt werde. Der Besitzer musste nun sämtliche Unterlagen einreichen, die bewiesen, dass Brownie aus dem risikofreien Portugal stammt. Fünf Tage später kam der Kater zum Besitzer zurück.
Gesetz ist Gesetz
Doch einige Monate später folgte die Rechnung: 1617.60 Franken! Der Besitzer von Brownie ging zur Ombudsstelle, er hoffte auf Kulanz bei der Rechnung. Zu machen war letztlich aber nichts. Das Veterinäramt hielt gegenüber der Schlichtungsstelle fest: «Da nicht abschliessend beurteilt werden konnte, ob Brownie tatsächlich aus Portugal (EU-Raum) oder aus einem Tollwutrisikogebiet stammt, ist ein solches Tier als seuchenverdächtiges Tier zu behandeln.»
Zum Schutz von Mensch und Tier seien umgehend Massnahmen nötig gewesen. «Ein mögliches Einschleppen der Tollwut in die Schweiz kann gravierende Folgen haben.» Die Kosten seien nach dem üblichen Gebührentarif berechnet worden.
Die Ombudsstelle kann da wenig entgegenhalten, auch wenn sie sich fragt, ob man nicht schon beim Tierarzt die Herkunft aus Portugal hätte feststellen können. Die Stelle warnt deshalb: Wer Haustiere in die Schweiz bringe, müsse «grösste Vorsicht» walten lassen. Tollwutimpfung und Mikrochip seien Pflicht, auch wenn die Einfuhr «aus Mitgefühl oder Tierliebe geschieht».