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738 hängige Gesuche
Was bedeutet die Iran-Eskalation für Flüchtlinge?

Der Bund stellt iranische Asylgesuche zurück, bei denen mit einem negativen Entscheid und einer Wegweisung zu rechnen ist. Derzeit sind 738 Gesuche hängig.
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Menschen demonstrieren vor der iranischen Botschaft in Bern.
Foto: BRK News

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • USA und Israel starten Militäroperation in Teheran, Ayatollah Chamenei getötet
  • Die Schweiz verzichtet aktuell auf Rückführungen abgewiesener Asylsuchender in den Iran
  • In der Schweiz leben 6000 Iranerinnen und Iraner, 1497 im Asylprozess
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Explosionen hallten in den frühen Samstagmorgenstunden durch die Strassen Teherans. Die USA und Israel begannen überraschend ihre gemeinsame Militäroperation in der iranischen Hauptstadt. Seither eskaliert die Situation zunehmend. Es folgen Gegenschläge, und Ayatollah Ali Chamenei (†86) wurde beim Bombenangriff getötet.

Was bedeutet die Situation für Iranerinnen und Iraner in der Schweiz? Hierzulande leben gut 6000 Iranerinnen und Iraner. Momentan befinden sich 1497 Personen im Asylprozess, wie ein Blick in die Statistik zeigt. 738 Personen haben ein hängiges Gesuch. 

Keine Wegweisung von abgewiesenen Iranern

Aufgrund der Proteste im Iran hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits am 13. Januar 2026 entschieden, Asylgesuche zurückzustellen, bei denen mit negativem Entscheid und Wegweisung zu rechnen ist. Das schreibt das SEM auf Anfrage von Blick. «Das SEM beobachtet und analysiert auch die Entwicklungen im Iran laufend und passt seine Asyl- und Wegweisungspraxis je nachdem an», heisst es. 

Aktuell plane man keine Rückführungen in den Iran. Derzeit wurde eigentlich bei 320 Personen der Rückführungsprozess gestartet, wie eine Statistik zeigt. «Das können allerdings auch Personen ohne Wegweisung sein – also Personen, die freiwillig ausreisen wollen», so das SEM weiter. 

Für erheblich straffällige Asylsuchende oder Personen, die als Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gelten, kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiterhin negative Entscheide fällen und eine Wegweisung in den Iran anordnen.

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